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Stand heute funktioniert es immer noch nicht.
Wenn man in Zeile 45 die Homeoffice-Pauschale in Tagen einträgt, dann werden diese nicht angerechnet.
Aber...
Klick man auf dem Fragenzeichen in derselben Seite, dann eröffnet sich folgender Hinweis:
Für Kalendertage, an denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt haben, können Sie einen Betrag von 5 Euro als Werbungskosten abziehen (Homeoffice-Pauschale). Der Abzug ist auf höchstens 600 Euro im Jahr beschränkt. ...
Wenn ich richtig verstanden habe: Man trägt die Tage in Zeile 45 UND zusätzlich die Pauschale als Werbungskosten ein.
Oder verstehe ich es falsch?
Stand heute funktioniert es immer noch nicht.
Wenn man in Zeile 45 die Homeoffice-Pauschale in Tagen einträgt, dann werden diese nicht angerechnet.
Aber...
Klick man auf dem Fragenzeichen in derselben Seite, dann eröffnet sich folgender Hinweis:
Wenn ich richtig verstanden habe: Man trägt die Tage in Zeile 45 UND zusätzlich die Pauschale als Werbungskosten ein.
Oder verstehe ich es falsch?
Hier im Forum hieß es, dass man nur die Tage einträgt und der entsprechende Euro-Betrag dann automatisch berechnet und berücksichtigt wird. Diese Berechnung funktioniere in Mein Elster noch nicht, würde wohl aber funktionieren, wenn das Finanzamt die Daten mit dessen Software verarbeitet. Allerdings traue ich mich trotzdem nicht, meine fertige Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln, wenn Mein Elster nicht richtig rechnet und dann auch der Bescheiddatenvergleich potentiell nicht richtig funktioniert.
Allerdings traue ich mich trotzdem nicht, meine fertige Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln, wenn Mein Elster nicht richtig rechnet und dann auch der Bescheiddatenvergleich potentiell nicht richtig funktioniert.
Nö... würde ich auch nicht machen. Erst beheben die den Fehler... dann Steuererkläerung abschicken... Wenn man 5 € zu viel einträgt, wird einem Steuerhinterziehung, Terrorismus-Finanzierung usw. vorgeworfen. Wenn das Finanzamt 600 € nicht anrechnet, dann sagt es einfach: "Pech gehabt".
Zu viele schlechte Erfahrungen mit den Behörden habe ich gemacht
Die Angst, dass der Rechner des Finanzamts falsch rechnet, halte ich für übertrieben. Das lässt sich doch auch leicht überprüfen.
Eine korrekte Steuerberechnung erhält man auch, wenn man den Betrag der Homeoffice-Pauschale testweise in eine andere Zeile einträgt.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Das verstehe ich, aber der Bescheiddatenvergleich hat doch als Grundlage die tatsächlich übermittelten Daten und nicht entsprechende Testdaten.
Richtig, aber ich bin ja immer noch optimistisch, dass der Fehler in Mein ELSTER in den nächsten Wochen behoben wird.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Das verstehe ich, aber der Bescheiddatenvergleich hat doch als Grundlage die tatsächlich übermittelten Daten und nicht entsprechende Testdaten.
Auch dann erkennt man am Vergleich der Bescheiddaten, ob das FA korrekt gerechnet hat, nämlich an einer positiven Abweichung zu Gunsten des Steuerpflichtigen.
Was machst du eigentlich, wenn der Fehler in der Berechnung überhaupt nicht korrigiert wird?
Auch dann erkennt man am Vergleich der Bescheiddaten, ob das FA korrekt gerechnet hat, nämlich an einer positiven Abweichung zu Gunsten des Steuerpflichtigen.
Was machst du eigentlich, wenn der Fehler in der Berechnung überhaupt nicht korrigiert wird?
Dann werde ich vermutlich die Homeoffice Tage analog VJ eintragen und dann absenden. Allerdings soll die Steuerberechnung wohl zum 31.03.2022 aktualisiert werden.
Dann werde ich vermutlich die Homeoffice Tage analog VJ eintragen und dann absenden.
Im Vorjahr gab es die Erfassung der Tage so noch nicht, da musste man die Beträge angeben. Schreib die Tage dorthin, wo sie erwartet werden
und gib so ab. Es dauert doch ohnehin ein paar Wochen, bis der Steuerbescheid kommt.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Im Vorjahr gab es die Erfassung der Tage so noch nicht, da musste man die Beträge angeben. Schreib die Tage dorthin, wo sie erwartet werden
und gib so ab. Es dauert doch ohnehin ein paar Wochen, bis der Steuerbescheid kommt.
Mit ist bewusst, dass es letztes Jahr kein Feld dafür gab, aber gleichzeitig möchte ich auch sichergehen, dass die Berechnung meiner Erklärung korrekt ist.
Mit ist bewusst, dass es letztes Jahr kein Feld dafür gab, aber gleichzeitig möchte ich auch sichergehen, dass die Berechnung meiner Erklärung korrekt ist.
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