Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage N 2021 Zeile 45 Home-Office Pauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Horst80 Beitrag anzeigen
    Hat sich hier nochmal was getan?
    Hallo,

    da musst du doch hier nicht fragen.
    Einfach selbst probieren
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #17
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

      Hallo,

      da musst du doch hier nicht fragen.
      Einfach selbst probieren
      Hab ich jetzt. Noch nicht behoben.

      Kommentar


        #18
        Stand heute funktioniert es immer noch nicht.
        Wenn man in Zeile 45 die Homeoffice-Pauschale in Tagen einträgt, dann werden diese nicht angerechnet.
        Aber...

        Klick man auf dem Fragenzeichen in derselben Seite, dann eröffnet sich folgender Hinweis:

        Für Kalendertage, an denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt haben, können Sie einen Betrag von 5 Euro als Werbungskosten abziehen (Homeoffice-Pauschale). Der Abzug ist auf höchstens 600 Euro im Jahr beschränkt. ...
        Wenn ich richtig verstanden habe: Man trägt die Tage in Zeile 45 UND zusätzlich die Pauschale als Werbungskosten ein.
        Oder verstehe ich es falsch?

        Kommentar


          #19
          Zitat von dydavide Beitrag anzeigen
          Stand heute funktioniert es immer noch nicht.
          Wenn man in Zeile 45 die Homeoffice-Pauschale in Tagen einträgt, dann werden diese nicht angerechnet.
          Aber...

          Klick man auf dem Fragenzeichen in derselben Seite, dann eröffnet sich folgender Hinweis:



          Wenn ich richtig verstanden habe: Man trägt die Tage in Zeile 45 UND zusätzlich die Pauschale als Werbungskosten ein.
          Oder verstehe ich es falsch?
          Hier im Forum hieß es, dass man nur die Tage einträgt und der entsprechende Euro-Betrag dann automatisch berechnet und berücksichtigt wird. Diese Berechnung funktioniere in Mein Elster noch nicht, würde wohl aber funktionieren, wenn das Finanzamt die Daten mit dessen Software verarbeitet. Allerdings traue ich mich trotzdem nicht, meine fertige Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln, wenn Mein Elster nicht richtig rechnet und dann auch der Bescheiddatenvergleich potentiell nicht richtig funktioniert.

          Kommentar


            #20
            Zitat von Horst80 Beitrag anzeigen
            Allerdings traue ich mich trotzdem nicht, meine fertige Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln, wenn Mein Elster nicht richtig rechnet und dann auch der Bescheiddatenvergleich potentiell nicht richtig funktioniert.
            Nö... würde ich auch nicht machen. Erst beheben die den Fehler... dann Steuererkläerung abschicken... Wenn man 5 € zu viel einträgt, wird einem Steuerhinterziehung, Terrorismus-Finanzierung usw. vorgeworfen. Wenn das Finanzamt 600 € nicht anrechnet, dann sagt es einfach: "Pech gehabt".

            Zu viele schlechte Erfahrungen mit den Behörden habe ich gemacht

            Kommentar


              #21
              Die Angst, dass der Rechner des Finanzamts falsch rechnet, halte ich für übertrieben. Das lässt sich doch auch leicht überprüfen.

              Eine korrekte Steuerberechnung erhält man auch, wenn man den Betrag der Homeoffice-Pauschale testweise in eine andere Zeile einträgt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Angst, dass der Rechner des Finanzamts falsch rechnet, halte ich für übertrieben. Das lässt sich doch auch leicht überprüfen.

                Eine korrekte Steuerberechnung erhält man auch, wenn man den Betrag der Homeoffice-Pauschale testweise in eine andere Zeile einträgt.
                Das verstehe ich, aber der Bescheiddatenvergleich hat doch als Grundlage die tatsächlich übermittelten Daten und nicht entsprechende Testdaten.

                Kommentar


                  #23
                  Das verstehe ich, aber der Bescheiddatenvergleich hat doch als Grundlage die tatsächlich übermittelten Daten und nicht entsprechende Testdaten.
                  Richtig, aber ich bin ja immer noch optimistisch, dass der Fehler in Mein ELSTER in den nächsten Wochen behoben wird.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Richtig, aber ich bin ja immer noch optimistisch, dass der Fehler in Mein ELSTER in den nächsten Wochen behoben wird.
                    Schön wäre es. Die Hotline sagte Mitte/Ende Februar, das ist schon einige Zeit vorbei.

                    Kommentar


                      #25
                      Die Hotline stochert auch nur im Nebel.

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von Horst80 Beitrag anzeigen

                        Das verstehe ich, aber der Bescheiddatenvergleich hat doch als Grundlage die tatsächlich übermittelten Daten und nicht entsprechende Testdaten.
                        Auch dann erkennt man am Vergleich der Bescheiddaten, ob das FA korrekt gerechnet hat, nämlich an einer positiven Abweichung zu Gunsten des Steuerpflichtigen.

                        Was machst du eigentlich, wenn der Fehler in der Berechnung überhaupt nicht korrigiert wird?

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen

                          Auch dann erkennt man am Vergleich der Bescheiddaten, ob das FA korrekt gerechnet hat, nämlich an einer positiven Abweichung zu Gunsten des Steuerpflichtigen.

                          Was machst du eigentlich, wenn der Fehler in der Berechnung überhaupt nicht korrigiert wird?
                          Dann werde ich vermutlich die Homeoffice Tage analog VJ eintragen und dann absenden. Allerdings soll die Steuerberechnung wohl zum 31.03.2022 aktualisiert werden.

                          Kommentar


                            #28
                            Dann werde ich vermutlich die Homeoffice Tage analog VJ eintragen und dann absenden.
                            Im Vorjahr gab es die Erfassung der Tage so noch nicht, da musste man die Beträge angeben. Schreib die Tage dorthin, wo sie erwartet werden

                            und gib so ab. Es dauert doch ohnehin ein paar Wochen, bis der Steuerbescheid kommt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Im Vorjahr gab es die Erfassung der Tage so noch nicht, da musste man die Beträge angeben. Schreib die Tage dorthin, wo sie erwartet werden

                              und gib so ab. Es dauert doch ohnehin ein paar Wochen, bis der Steuerbescheid kommt.
                              Mit ist bewusst, dass es letztes Jahr kein Feld dafür gab, aber gleichzeitig möchte ich auch sichergehen, dass die Berechnung meiner Erklärung korrekt ist.

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von Horst80 Beitrag anzeigen
                                Mit ist bewusst, dass es letztes Jahr kein Feld dafür gab, aber gleichzeitig möchte ich auch sichergehen, dass die Berechnung meiner Erklärung korrekt ist.
                                Hallo,

                                dann warte mit der Abgabe bis zum 1. August
                                Gruß FIGUL

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X