Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Homeoffice-Pauschale wird in Steuerberechnung ignoriert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Homeoffice-Pauschale wird in Steuerberechnung ignoriert

    Moin allerseits! Das Thema habe ich vereinzelt schon mal gefunden, aber die Frage ist nie befriedigend geklärt worden.

    Ich habe Werbungskosten über 1000 EUR, und ich habe in der Homeoffice-Pauschale 198 Tage angegeben. In der Berechnungs-Vorschau taucht das aber nicht auf. Es ist überhaupt völlig egal, was ich da angebe, die Berechnung ändert sich nicht.

    Ein anderer User mit dem gleichen Problem hatte geschrieben, dass er das Formular trotzdem abgeschickt hat in der Hoffnung, dass es nur ein Elster-Fehler sei und das Finanzamt es aber richtig berechnen würde, aber auch im Steuerbescheid tauchte nichts davon auf. Bevor mir dasselbe passiert, frage ich lieber: Was läuft hier verkehrt? Vielleicht hat es ja seine Richtigkeit, aber ich will es wenigstens verstehen.


    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 2 Bilder

    #2
    Es handelt sich um einen Fehler im Steuerberechnungsmodul von Mein ELSTER, das steht doch auch hier im Forum:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...-und-neuheiten
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ah ja, vielen lieben Dank!
      Danke auch generell für die Mühe, die du dir da machst.
      Ich hatte deinen Beitrag über die Suchfunktion nicht gefunden, weil ich nach "homeoffice" suchte und nicht nach "home-office".

      PS: Ich habe inzwischen am Ende des Hilfetextes etwas ganz Unglaubliches entdeckt: "Soweit die Homeoffice-Pauschale auf die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit entfällt, tragen Sie diesen Anteil bitte in Zeile 48 ein." Seltsam. Worauf sonst sollte sich in Anlage N das denn beziehen? Aber gut, dann mach ich das so.

      Kommentar


        #4
        Soweit die Homeoffice-Pauschale auf die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit entfällt, tragen Sie diesen Anteil bitte in Zeile 48 ein
        Das ist nur für Arbeitnehmer gedacht, die das Homeoffice gleichzeitig für eine nebenberufliche gewerbliche oder selbständige Tätigkeit nutzen.

        Du kannst ja die 600 € für Zwecke der Steuerberechnung dort mal erfassen, abgeben würde ich aber mit dem Eintrag der Tage in Zeile 45.

        Die Suchfunktion im Forum ist nicht besonders gut, das ist bekannt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Charlie24

          Deiner Interpretation stimme ich nicht zu
          "Das ist nur für Arbeitnehmer gedacht, die das Homeoffice gleichzeitig für eine nebenberufliche gewerbliche oder selbständige Tätigkeit nutzen."
          Der Anteil der auf Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit entfällt ist hier eben der volle Anteil ergo 600.- in Zeile 48
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Deiner Interpretation stimme ich nicht zu
            Das musst du ja auch nicht. Für mich ist der Erläuterungstext aber nur so halbwegs verständlich, sonst wäre der Text ja absolut widersinnig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Welchen Sinn macht eine Angabe von gewerblichem / selbständigem Homeoffice in einer Anlage, die für nichtselbständige Arbeit angelegt wurde?

              Aber wenn wir schon dabei sind, ergibt sich eine neue Frage, die ich bisher nicht auf dem Radar hatte: Ich habe auch eine Anlage G, weil ich Mitgesellschafter einer GbR bin (50%). Auch hier ist Homeoffice angefallen. Wo wäre denn das einzutragen? Auch in N? Oder in der "Feststellung der einheitlichen und gesonderten ..."?

              Kommentar


                #8
                Home-Office, die GBR betreffend, wirst du als Sonderbetriebsausgaben in der Feststellungserklärung geltend machen müssen, das sehe ich auch so.

                Und was dieser Hilfetext zu Zeile 45 der Anlage N wirklich meint, versteht man sicher nicht auf Anhieb:

                Haben Sie an einem Kalendertag verschiedene berufliche oder betriebliche Tätigkeiten in Ihrer häuslichen Wohnung ausgeübt, ist die Homeoffice-Pauschale
                auf dieverschiedenen Tätigkeiten aufzuteilen. In diesem Fall ist keine Eintragung in Zeile 45 vorzunehmen. Soweit die Homeoffice-Pauschale auf die
                Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit entfällt, tragen Sie diesen Anteil bitte in Zeile 48 ein.


                Heißt für mich: Wenn es keine verschiedenen beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten gibt, sondern nur die Arbeitnehmertätigkeit, bleibt es bei Zeile 45,

                sonst wäre die Zeile 45 ja nie auszufüllen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  "Soweit die Homeoffice-Pauschale auf die
                  Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit entfällt, tragen Sie diesen Anteil bitte in Zeile 48 ein."

                  Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit heisst für mich - Einnahmen als Arbeitnehmer-
                  Unsinn in der Steuererklärung gibt es mehr als genug.
                  Das ist nur ein Punkt mehr
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Ich habe sowohl Zeile 45 (mit den 198 Tagen) als auch Zeile 48 (mit den 600 Euro) befüllt. Denn die Bedingung, nichts in Zeile 45 einzutragen, trifft nicht zu (da sind keine verschiedenen Tätigkeiten gewesen, die aufzuteilen sind) und die Bedingung, etwas in Zeile 48 einzutragen (Anteil, der auf nichtselbständige Einnahmen entfällt), trifft zu.

                    Man kann den Text natürlich auch so interpretieren, dass nur im Falle der Aufteilung der nichtselbständige Anteil in Zeile 48 einzutragen sei. Aber bevor es mir so geht wie dem, dessen 600 nicht berücksichtigt wurden, kriegen die das lieber falsch und doppelt und dürfen mich dann belehren, wie es richtig gewesen wäre.

                    Kommentar


                      #11
                      Man kann den Text natürlich auch so interpretieren, dass nur im Falle der Aufteilung der nichtselbständige Anteil in Zeile 48 einzutragen sei
                      Meiner Meinung nach ist das keine Frage der Interpretation. Die Aufteilung und der damit verbundene Eintrag in die Zeile 48 statt 45 setzt voraus, dass an
                      einem Kalendertag verschiedene berufliche oder betriebliche Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurden.

                      Da ich mir sicher bin, dass das Finanzamt die Homeoffice-Pauschale auch bei einem Eintrag der Tage in Zeile 45 richtig rechnet, nachdem vor Anfang März
                      sowieso nichts gerechnet wird und das Finanzamt ja sein eigenes Berechnungsprogramm hat, sehe ich keine Notwendigkeit, da etwas doppelt zu erklären.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        So schwer ist das doch alles nicht zu verstehen.
                        Soweit das HO ausschließlich dem Erzielen nichtselbständiger Einkünfte dient, ist die Zahl der Tage in Zeile 45 einzutragen.

                        Soweit die Nutzung gemischt erfolgt, ist die Pauschale aufzuteilen. Soweit sie dem Erzielen nichtselbständigen Einkünfte dient, ist der entsprechende Anteil in Zeile 48 zu erklären, Zeile 45 bleibt insoweit leer. Wird das HO z.b. täglich zu 80% als AN und 20% zur Verwaltung von vermieteten Immobilien genutzt, kämen also 4 Euro je Tag in Zeile 48 und der Rest bei den Werbungskosten aus V+V.

                        Eine andere Interpretation ist abwegig.

                        Dass der Wert aus Zeile 45 bei der Berechnung ignoriert wird, ist ein offensichtlicher Bug, aber das ist anfangs bei neuen Features nun wahrlich nicht das erste Mal.

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo,

                          ach so.
                          Vor HO wurde die Verwaltung von vermieteten Objekten in einem auswärtigen Rechenzentrum durchgeführt.
                          Da braucht man allerhand Immobilien.
                          Das Beispiel trifft es auf den Punkt
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            Nenn dich in Fasel um.

                            Kommentar


                              #15
                              Eine andere Interpretation ist abwegig.
                              Das ist auch meine Meinung, aber FIGUL gehört nun mal zu den erfahrenen Anwendern, die Wert darauf legen, immer Recht zu haben.

                              Darüber diskutieren zu wollen, ist dann überflüssig.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X