Ich bin Selbständig und ab und zu arbeite ich für eine Firma, die in Großbritin ist und ich bekomme das Einkommen in Netto. Da dieses Einkommen Ausländische Umsatzsteuer enthält, wollte ich wissen wie kann ich dieses Einkommen in Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen? Muss ich das eintragen? Wenn ja. Wie?
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Ausländische Steuer anrechnen?
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Aber warum da überhaupt Umsatzsteuer enthalten sein soll, ist mir ein Rätsel?!
... arbeite ich für eine Firma, die in Großbritin ist und ich bekomme das Einkommen in Netto. Da dieses Einkommen Ausländische Umsatzsteuer enthält,Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von mhanft Beitrag anzeigenMeiner Meinung nach wäre das Kennziffer 45 (Nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland) - denn der Ort der Leistung ist außerhalb der EU. Aber warum da überhaupt Umsatzsteuer enthalten sein soll, ist mir ein Rätsel?!
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Zitat von mhanft Beitrag anzeigenVielleicht stellt die englische Firma eine Gutschrift aus (statt dass er selber Rechnungen stellt) und schlägt da (idiotischerweise) englische Mwst. drauf - who knows....Beschreibung Zahlbarer Betrag Steuereinbehaltung Nettobetrag gezahlt Zahlbahre
Beträge und
bezahlte Beträge
während des
Zeitraums100 0 100
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Zitat von mhanft Beitrag anzeigenDenke ich doch gar nicht - ich hatte ja Kennziffer 45 geschrieben für Umsätze außerhalb der EU.
Das "Wundern über Umsatzsteuer" war unabhängig davon.
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
das Missverständnis kam vielleicht dadurch, dass von Netto die Rede war. Die Zahlung erfolgt aber nicht Netto, sondern Brutto.
Netto=Betrag nach Abzug
Stefan
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