Ich bin Selbständig und ab und zu arbeite ich für eine Firma, die in Großbritin ist und ich bekomme das Einkommen in Netto. Da dieses Einkommen Ausländische Umsatzsteuer enthält, wollte ich wissen wie kann ich dieses Einkommen in Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen? Muss ich das eintragen? Wenn ja. Wie?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Ausländische Steuer anrechnen?
				
					Einklappen
				
			
		
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 Der Text ist ja auch nicht frei von Widersprüchen:Aber warum da überhaupt Umsatzsteuer enthalten sein soll, ist mir ein Rätsel?!
 
 
 ... arbeite ich für eine Firma, die in Großbritin ist und ich bekomme das Einkommen in Netto. Da dieses Einkommen Ausländische Umsatzsteuer enthält,Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Hallo. Warum denken Sie, dass ich dieses Einkommen in Ust-Voranmeldung nicht eintragen soll?Zitat von mhanft Beitrag anzeigenMeiner Meinung nach wäre das Kennziffer 45 (Nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland) - denn der Ort der Leistung ist außerhalb der EU. Aber warum da überhaupt Umsatzsteuer enthalten sein soll, ist mir ein Rätsel?!
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 Es kann nicht sein. Ich bekomme so eine Gutschrift. Zum Beispiel:Zitat von mhanft Beitrag anzeigenVielleicht stellt die englische Firma eine Gutschrift aus (statt dass er selber Rechnungen stellt) und schlägt da (idiotischerweise) englische Mwst. drauf - who knows....Beschreibung Zahlbarer Betrag Steuereinbehaltung Nettobetrag gezahlt Zahlbahre 
 Beträge und
 bezahlte Beträge
 während des
 Zeitraums100 0 100 
 
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 Danke. Ich habe falsch verstandenZitat von mhanft Beitrag anzeigenDenke ich doch gar nicht - ich hatte ja Kennziffer 45 geschrieben für Umsätze außerhalb der EU.
 
 Das "Wundern über Umsatzsteuer" war unabhängig davon.
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 Hallo. Von welchem Missverständnis sprechen Sie?Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
 
 das Missverständnis kam vielleicht dadurch, dass von Netto die Rede war. Die Zahlung erfolgt aber nicht Netto, sondern Brutto.
 
 Netto=Betrag nach Abzug
 
 Stefan
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