Hallo, wie gehe ich richtig vor bei folgendem Sachverhalt:
Mir geht es nicht um eine Steuerberatung.
- ich besitze ich einen Hof der durch Auflösung einer Erbengemeinschaft der Geschwister. meines Vaters erst an ihn , dann nach seinem Tod an mich übergegangen ist. die Geschwister meine Vaters blieben kinderlos.
- als meine Mutter verstarb habe ich einen 2. Hof mit etwas landw. Fläche und dementsprechender Betriebsnummer bei der BG geerbt. Dort wohne ich.
- Einfach eine 2. Anlage L mit dazugehöriger EÜR und AVEÜR ausfüllen oder
- brauche ich eine 2. Steuernummer und muss 2 komplette Steuererklärungen machen,oder
- muss ich eine Feststellungserklärung machen. Die Betriebe liegen zwar in verschiedenen Gemeinden aber im selben Finanzamtsbezirk. So wie ich das herauslese ist das nicht notwendig oder?
Mir geht es nicht um eine Steuerberatung.
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