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Feststellungserklärung bei Erbe eine 2. landw. Betriebes notwendig?

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    Feststellungserklärung bei Erbe eine 2. landw. Betriebes notwendig?

    Hallo, wie gehe ich richtig vor bei folgendem Sachverhalt:
    • ich besitze ich einen Hof der durch Auflösung einer Erbengemeinschaft der Geschwister. meines Vaters erst an ihn , dann nach seinem Tod an mich übergegangen ist. die Geschwister meine Vaters blieben kinderlos.
    • als meine Mutter verstarb habe ich einen 2. Hof mit etwas landw. Fläche und dementsprechender Betriebsnummer bei der BG geerbt. Dort wohne ich.
    Wie muss ich rein steuererklärungstechnisch vorgehen?
    1. Einfach eine 2. Anlage L mit dazugehöriger EÜR und AVEÜR ausfüllen oder
    2. brauche ich eine 2. Steuernummer und muss 2 komplette Steuererklärungen machen,oder
    3. muss ich eine Feststellungserklärung machen. Die Betriebe liegen zwar in verschiedenen Gemeinden aber im selben Finanzamtsbezirk. So wie ich das herauslese ist das nicht notwendig oder?
    Das Hofgebäude des ersten Hofes habe ich mittlerweile(endlich) verkaufen können also sind von diesem nur noch die L.u.F. Flächen übrig. Wie man das in den entspr. Anlagen einpflegt weiß ich mittlerweile.

    Mir geht es nicht um eine Steuerberatung.
    Freundliche Grüße
    Frank

    #2
    - 2. Anlage L zur Einkommensteuer ja,
    - dazugehörige EÜR unter einer neuen Steuernummer einreichen
    - Feststellung nicht erforderlich, da nur ein Eigentümer und gleicher FA-Bezirk.

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      #3
      ok vielen Dank!
      Freundliche Grüße
      Frank

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        #4
        Ich hatte vor zwei Jahren mit einem Fall zu tun, da haben Ehegatten ihre zwei Betriebe nach der Verheiratung und dem Verkauf einer Hofstelle

        einfach zusammengelegt und nur noch eine EÜR eingereicht. Das wurde beim Finanzamt anstandslos akzeptiert, beide Betriebe wurden ja

        auch von der verbliebenen Hofstelle aus bewirtschaftet. Auch diese Betriebe lagen in unterschiedlichen Gemeinden im gleichen Finanzamtsbezirk.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          So ähnlich ist es ja bei mir auch, das ist gut zu wissen, auch dafür vielen Dank!
          Freundliche Grüße
          Frank

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            #6
            hallo, habe nochmal eine Frage, wenn ich für den 1. Betriebsteil die Gewinnermittlung nach §4Abs3 mit EÜR mache, und im 2. Betriebsteil die Gewinnermittlung nach §13a mit dazugehöriger Anlage mache, weil ich zu einer Steuernummer nur eine EÜR machen kann (oder eine für beide??)..Denn in der Anlage 13a werden ja keinerlei Ausgaben berücksichtigt es wird nur angenommen der ha eigen genutztes Land x 350€(was schwer zu schaffen ist wenn das der Gewinn sein soll) plus Pachteinnahmen, fertig wo soll ich Berufsgenossenschaft Grundsteuer usw angeben? In der Anlage L ist da keine Möglichkeit. Wenn ich dann z.b kein Holz verkaufe kann ich auch keine Kosten ansetzen die unabhängig davon anfallen. Ich habe das so verstanden das ich zu jeder Anlage L entweder
            1. eine EÜR bei Gewinnermittlung nach §4Abs3 oder
            2. eine Bilanz bei Gewinnermittlung nach §4Abs1 oder
            3. eine Anlage 13a bei Gewinnermittlung nach §13a machen muss
            Aber wie wirken dann sich die Angaben auf Seite 4 der Anlage L aus? Wenn ich das richtig verstehe muss ich beantragen, das der Gewinn nicht nach Abs3-7 ermittelt wird und muss dann auswählen ob EÜR oder Betriebsvermögensvergleich(keine Ahnung wie das dann wieder funktioniert)
            Warum muss man das selbe auf Seite 1 Anlage L auswählen was ist der Unterschied?
            Freundliche Grüße
            Frank

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              #7
              Mit Gewinnermittlung nach § 13a wird sich hier vermutlich kaum jemand auskennen, mich eingeschlossen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Stimmt, am Ende werde ich wohl nicht drum rum kommen mal einfach anzurufen und zu fragen. Die Anlage L ist halt auch schlecht mit Hilfetexten ausgestattet, das war vor Elster Online schon so, für viele Anlagen gab es ein Beiblatt mit Erläuterungen, für die Anlage L nicht.
                Zuletzt geändert von Frank aus Ost-Th.; 26.01.2022, 19:41.
                Freundliche Grüße
                Frank

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                  #9
                  Die Anlage L ist halt auch schlecht mit Hilfetexten ausgestattet,
                  Ohne jetzt genau nachzusehen, weiß ich noch, dass die Zeilen 43 bis 66 der Anlage L nicht ausgefüllt werden müssen, wenn sich diese Angaben

                  aus der Gewinnermittlung, also z. B. der EÜR ergeben.

                  Wenn du inzwischen ohnehin nur mehr eine Hofstelle hast, von der aus gewirtschaftet wird, würde ich die Betriebe zusammenlegen und den Gewinn

                  einheitlich nach § 4 Abs. 3 (EÜR) ermitteln. Aber das ist kein Thema der elektronischen Steuererklärung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Hmm, das ist irgendwie durcheinander, einerseits kann ich nur in Anlage L Angaben zu den verpachteten Flächen machen, auch die Katasterbezeichnungen werden ja gewünscht, andererseits werden die dort angegebenen vereinnahmten Pachtzinsen (die Summe in Zeile 48) nicht berücksichtigt. warum nicht? Diesen Betrag muss ich dann wieder in die EÜR mit als Einnahme aus Land und Forstwirtschaft Zeile 13 eintragen und dann den steuerpflichtigen Gewinn wieder zurück in die Anlage L als Gewinn. Irgendwie umständlich.
                    Freundliche Grüße
                    Frank

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                      #11
                      Angaben zu Grund und Boden macht man in der Anlage AVEÜR zur EÜR. Man kann dort bis zu 50 Grundstücke einzeln erfassen.

                      So kenne ich das.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ach SO ist das, man soll dort jedes Grundstück mit dementsprechenden Werten erfassen,aha, wieder was gelernt. Danke!
                        Freundliche Grüße
                        Frank

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                          #13
                          Zitat von Frank aus Ost-Th. Beitrag anzeigen
                          ....Aber wie wirken dann sich die Angaben auf Seite 4 der Anlage L aus? Wenn ich das richtig verstehe muss ich beantragen, das der Gewinn nicht nach Abs3-7 ermittelt wird und muss dann auswählen ob EÜR oder Betriebsvermögensvergleich(keine Ahnung wie das dann wieder funktioniert)
                          Warum muss man das selbe auf Seite 1 Anlage L auswählen was ist der Unterschied?
                          Hallo Frank aus Ost-Th.,

                          Die Anlage L ist ja für alle Varianten vorgesehen.
                          Wenn du auf der Seite 4 ankreuzt Betriebsvermögensvergleich musst du eine Bilanz abgeben, bei Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben eine EÜR, daran bist du dann drei Jahre gebunden.
                          Damit machst du geltend, dass du wechseln möchtest.

                          Tschüß

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                            #14
                            Hallo ich hätte wieder eine Frage, und zwar habe ich einen Traktor gekauft(gebraucht) den kann ich ja nur in einer EÜR angeben, aber wo gebe ich an mit welchen Anteil(Summe) ich den Traktor im anderen Betriebsteil nutze, also quasi betriebsintern? Entnahmen und Einlagen sind ja nur gedacht Als Zu bzw Abfluss von bzw nach außen oder?
                            Freundliche Grüße
                            Frank

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                              #15
                              aber wo gebe ich an mit welchen Anteil(Summe) ich den Traktor im anderen Betriebsteil nutze, also quasi betriebsintern?
                              Da müsstest du den Traktor sowohl in der AVEÜR wie bei den laufenden Kosten auf die beiden Betriebe aufteilen, beispielsweise nach dem

                              Verhältnis der selbst bewirtschafteten Flächen. Spricht im Übrigen für meinen Vorschlag, beide Betriebe zu einem Betrieb zusammenzulegen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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