Zitat von multi
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
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		Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
hilflose Rentnerin, nach 7 Jahren mal wieder Steuererklärung
				
					Einklappen
				
			
		
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 Du lebst nicht in Deutschland, beziehst aber Rente aus Deutschland, die du in Deutschland versteuern musst.unbeschränkt, beschränkt... ich verstehe das nicht,
 
 Wer nicht in Deutschland lebt, ist normalerweise nur beschränkt steuerpflichtig, was mehr Nachteile als Vorteile hat.
 
 Ich verlinke dir mal eine Seite, aus der du entnehmen kannst, ob du einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen kannst:
 
 https://www.finanzamt-rente-im-ausla...steuerpflicht/Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 Kommentar
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 Vielen lieben Dank, ich habe es tatsächlich geschafft, es in Zeile 17 und 19 einzutragen, ohne Fehlermeldung.Zitat von multi Beitrag anzeigenAnsonsten: Zeile 11 als Ja/Nein gibt es nicht mehr, das ist jetzt eine Frage mit Keine Angabe/Nein am Ende der Anlage.
 
 Ein Rentner zählt Beiträge zur KV und PV, beide werden von der DRV bescheinigt. Insofern ist es doch kein Problem, beide einzutragen, das eine in Zeile 17, das andere in 19.
 Nochmal lieben Dank.
 
 Martina
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 Ich halte es für eine sehr schlechte Idee, blind Formulare auszufüllen. Nach deinen eigenen Angaben weißt du nicht, was der Unterschied zwischen unbeschränkt und beschränkt bei der Steuerpflicht ist, benutzt aber einfach ESt1A.Zitat von UliMa Beitrag anzeigenVielen lieben Dank, ich habe es tatsächlich geschafft, es in Zeile 17 und 19 einzutragen, ohne Fehlermeldung.
 Nochmal lieben Dank.
 
 Insbesondere sind bei beschränkter Steuerpflicht Beiträge zur KV und PV gar nicht absetzbar.
 
 Bei dir passt rein gar nichts zusammen.
 
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 Mag sein, es ist dann aber eher Sache des Finanzamts Neubrandenburg (RiA), die Steuererklärungen inhaltlich zu prüfen.Bei dir passt rein gar nichts zusammen.
 
 Hier im Forum wurden fast alle Hilfestellungen gegeben, die man in solchen Fällen geben kann, nur der Link zu Bescheinigungen EU/EWR
 
 bzw. außerhalb EU/EWR fehlt noch : https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
 
 Ergänzung: Da der Link nach gewisser Zeit nur mehr zur Startseite führt, hier noch der Hinweis, dass die Bescheinigungen
 
 unter Steuerformulare zu finden sind.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Nachtrag: Der Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig ist in der Anlage WA-ESt zu stellen.
 
 Dort sind die Zeilen 10 ff. auszufüllen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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