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hilflose Rentnerin, nach 7 Jahren mal wieder Steuererklärung

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    #16
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Leider magst du uns immer noch nicht mitteilen, mit welcher Anwendung du arbeitest.
    Und wenn das Brandenburg mutmaßlich Neubrandenburg ist, stellt sich noch die Frage, ob wir von ESt unbeschränkt oder beschränkt reden.
    unbeschränkt, beschränkt... ich verstehe das nicht,

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      #17
      unbeschränkt, beschränkt... ich verstehe das nicht,
      Du lebst nicht in Deutschland, beziehst aber Rente aus Deutschland, die du in Deutschland versteuern musst.

      Wer nicht in Deutschland lebt, ist normalerweise nur beschränkt steuerpflichtig, was mehr Nachteile als Vorteile hat.

      Ich verlinke dir mal eine Seite, aus der du entnehmen kannst, ob du einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen kannst:

      https://www.finanzamt-rente-im-ausla...steuerpflicht/
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Ansonsten: Zeile 11 als Ja/Nein gibt es nicht mehr, das ist jetzt eine Frage mit Keine Angabe/Nein am Ende der Anlage.

        Ein Rentner zählt Beiträge zur KV und PV, beide werden von der DRV bescheinigt. Insofern ist es doch kein Problem, beide einzutragen, das eine in Zeile 17, das andere in 19.
        Vielen lieben Dank, ich habe es tatsächlich geschafft, es in Zeile 17 und 19 einzutragen, ohne Fehlermeldung.
        Nochmal lieben Dank.

        Martina

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          #19
          Zitat von UliMa Beitrag anzeigen
          Vielen lieben Dank, ich habe es tatsächlich geschafft, es in Zeile 17 und 19 einzutragen, ohne Fehlermeldung.
          Nochmal lieben Dank.
          Ich halte es für eine sehr schlechte Idee, blind Formulare auszufüllen. Nach deinen eigenen Angaben weißt du nicht, was der Unterschied zwischen unbeschränkt und beschränkt bei der Steuerpflicht ist, benutzt aber einfach ESt1A.

          Insbesondere sind bei beschränkter Steuerpflicht Beiträge zur KV und PV gar nicht absetzbar.

          Bei dir passt rein gar nichts zusammen.

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            #20
            Bei dir passt rein gar nichts zusammen.
            Mag sein, es ist dann aber eher Sache des Finanzamts Neubrandenburg (RiA), die Steuererklärungen inhaltlich zu prüfen.

            Hier im Forum wurden fast alle Hilfestellungen gegeben, die man in solchen Fällen geben kann, nur der Link zu Bescheinigungen EU/EWR

            bzw. außerhalb EU/EWR fehlt noch : https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

            Ergänzung: Da der Link nach gewisser Zeit nur mehr zur Startseite führt, hier noch der Hinweis, dass die Bescheinigungen

            unter Steuerformulare zu finden sind.
            Zuletzt geändert von Charlie24; 05.03.2022, 19:49. Grund: ergänzt
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Nachtrag: Der Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig ist in der Anlage WA-ESt zu stellen.

              Dort sind die Zeilen 10 ff. auszufüllen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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