Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

hilflose Rentnerin, nach 7 Jahren mal wieder Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    hilflose Rentnerin, nach 7 Jahren mal wieder Steuererklärung

    Es ist schon oft gefragt worden, ich komme aber immer noch nicht klar, weil ich auch die Fehlermeldung leider nicht verstehe.
    In den Vorsorgeaufwendungen, muss ich doch meine Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge eingeben.
    Ich fand eine Info zu Zeile 11, wo ich ja angeben sollte und meine Beiträge in Zeile 16 eintragen.
    Dann fand ich eine Info in Zeile 17 eingeben, wenn ich das mache bekomme ich eine Fehlermeldung udn komme einfach nicht weiter.

    Was mache ich falsch?

    Hier die Fehlermeldung:Mit freundlichen Grüßen

    Martina

    #2
    Ich schätze es geht um die Einkommensteuererklärung. Welches Jahr, weiß ich leider nicht.

    Du kannst hier im Forum überhaupt keine Angaben zu Versicherungsbeiträgen machen. Jedenfalls, wenn Du es doch machst, gibt es keine Fehlermeldungen in dieser Form.

    Wahrscheinlich hast Du Dich im Unterforum geirrt. Verwendest Du vielleicht Mein Elster, oder eine Software, und nicht das Forum, zum Erstellen der Erklärung?

    Kommentar


      #3
      Ansonsten: Zeile 11 als Ja/Nein gibt es nicht mehr, das ist jetzt eine Frage mit Keine Angabe/Nein am Ende der Anlage.

      Ein Rentner zählt Beiträge zur KV und PV, beide werden von der DRV bescheinigt. Insofern ist es doch kein Problem, beide einzutragen, das eine in Zeile 17, das andere in 19.

      Kommentar


        #4
        Wenn wir wüssten, um welches Jahr bzw. um welche Jahre es bei der Einkommensteuererklärung konkret geht, könnte die Hilfe zur

        Anlage Vorsorgeaufwand präziser ausfallen. Ansonsten kann ich Rentner nur empfehlen, den Bescheinigungsabruf zu nutzen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Ich schätze es geht um die Einkommensteuererklärung. Welches Jahr, weiß ich leider nicht.

          Du kannst hier im Forum überhaupt keine Angaben zu Versicherungsbeiträgen machen. Jedenfalls, wenn Du es doch machst, gibt es keine Fehlermeldungen in dieser Form.

          Wahrscheinlich hast Du Dich im Unterforum geirrt. Verwendest Du vielleicht Mein Elster, oder eine Software, und nicht das Forum, zum Erstellen der Erklärung?
          Hallo, ich hoffe das ich richtig Aantworte. Es geht darum, das man mich von Brandenburg aus angeschrieben hat ich müsste, die Steuerklärung weiter abgeben und muss somit 2017, 2018, 2019 und 2020, nachreichen. Bin bei 2017 und komme nicht vorwärts. Ich verwende Elster
          Zuletzt geändert von UliMa; 05.03.2022, 10:33.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn wir wüssten, um welches Jahr bzw. um welche Jahre es bei der Einkommensteuererklärung konkret geht, könnte die Hilfe zur

            Anlage Vorsorgeaufwand präziser ausfallen. Ansonsten kann ich Rentner nur empfehlen, den Bescheinigungsabruf zu nutzen.
            Ich bin bei 2017, muss noch weitere nachreichen. Bescheinigungsabruf liegt scheinbar nichts vor.
            Zuletzt geändert von UliMa; 05.03.2022, 10:33.

            Kommentar


              #7
              Zitat von UliMa Beitrag anzeigen
              Hallo, ich hoffe das ich richtig Aantworte. Es geht darum, das man mich von Brandenburg aus angeschrieben hat ich müsste, die Steuerklärung weiter abgeben und muss somit 2017, 2018, 2019 und 2020, nachreichen. Bin bei 2017 und komme nicht vorwärts.
              Leider magst du uns immer noch nicht mitteilen, mit welcher Anwendung du arbeitest.
              Und wenn das Brandenburg mutmaßlich Neubrandenburg ist, stellt sich noch die Frage, ob wir von ESt unbeschränkt oder beschränkt reden.

              Kommentar


                #8
                Und mit was erstellst Du die Erklärungen? Mit dem Elster Anwenderforum geht's nämlich nicht.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Leider magst du uns immer noch nicht mitteilen, mit welcher Anwendung du arbeitest.
                  Und wenn das Brandenburg mutmaßlich Neubrandenburg ist, stellt sich noch die Frage, ob wir von ESt unbeschränkt oder beschränkt reden.
                  Neubrandenburd (RIA) ich hab Mein Elster beantragt

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Und mit was erstellst Du die Erklärungen? Mit dem Elster Anwenderforum geht's nämlich nicht.
                    mein elster, was geht das nicht oh

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von multi Beitrag anzeigen

                      Leider magst du uns immer noch nicht mitteilen, mit welcher Anwendung du arbeitest.
                      Und wenn das Brandenburg mutmaßlich Neubrandenburg ist, stellt sich noch die Frage, ob wir von ESt unbeschränkt oder beschränkt reden.
                      Neubrandenburg (RIA) und ich arbeite mit Elster, hab ich beanragt

                      Kommentar


                        #12
                        Ich bin bei 2017, muss noch weitere nachreichen. Bescheinigungsabruf liegt scheinbar nichts vor.
                        Für das Jahr 2017 werden keine Bescheinigungen mehr bereitgestellt, nur die letzten 4 Jahre sind abrufbar.

                        Du kannst die Bescheinigungen bei der Rentenversicherung anfordern Kein Enddatum eingeben, dann bekommst du ab 2017 jedes Jahr,

                        die Information über die Meldung an die Finanzverwaltung, auch in Zukunft: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen

                          Leider magst du uns immer noch nicht mitteilen, mit welcher Anwendung du arbeitest.
                          Und wenn das Brandenburg mutmaßlich Neubrandenburg ist, stellt sich noch die Frage, ob wir von ESt unbeschränkt oder beschränkt reden.
                          Neubrandenburg (RiA) ich arbeite mit Elster, Jahr 2017

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Und mit was erstellst Du die Erklärungen? Mit dem Elster Anwenderforum geht's nämlich nicht.
                            Mein Elster

                            Kommentar


                              #15
                              Neubrandenburg (RIA) und ich arbeite mit Elster, hab ich beanragt
                              Neubrandenburg (RIA) ist zuständig für Rentner im Ausland, also normalerweise beschränkte Steuerpflicht.

                              Falls mehr als 90% der steuerpflichtigen Einkünfte aus Deutschland stammen, kann aber auf unbeschränkte Steuerpflicht votiert werden.

                              Im Jahr 2017 gab es die Zeile 11 in der Anlage Vorsorgeaufwand noch in der alten Form, Rentner in der deutschen Krankenversicherung müssen ja angeben.
                              Die Beiträge gehören 2017 in die Zeilen 17 und 19

                              Ich verschiebe das Thema nach Mein ELSTER.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X