In 2020 habe ich eine energetische Maßnahme durchgeführt (und auch steuerlich anerkannt), in 2021 keine weitere. Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung für 2021 habe ich diese Angaben von 2020 einfach übernommen (incl. Einheitswertaktenzeichen). Bei der vorläufigen Berechnung der Steuererstattung bekomme ich dennoch die Meldung von MEIN ELSTER, dass kein Einheitswert-Aktenzeichen eingetragen ist und verweigert daher diese Berechnung. Hat irgendjemand eine Idee dazu ?!?
Fehlendes Einheitswert-Aktenzeichen
Einklappen
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Stichworte: -
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Das ist ein bekannter Fehler, wobei wir hier nicht wissen, bis wann solche Fehler behoben werden.Hat irgendjemand eine Idee dazu ?!?
Wie auch schon in früheren Jahren war das Steuerberechnungsmodul für 2021 Anfang 2022 noch nicht in allen Punkten aktuell. Ich habe hier deshalb die im Forum gemeldeten Fehler gesammelt. Bisher lagen folgende Meldungen vor, die meisten Fehler sind aber inzwischen (Ende März) behoben: Die höhere Fahrtkostenpauschale fürFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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