In 2020 habe ich eine energetische Maßnahme durchgeführt (und auch steuerlich anerkannt), in 2021 keine weitere. Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung für 2021 habe ich diese Angaben von 2020 einfach übernommen (incl. Einheitswertaktenzeichen). Bei der vorläufigen Berechnung der Steuererstattung bekomme ich dennoch die Meldung von MEIN ELSTER, dass kein Einheitswert-Aktenzeichen eingetragen ist und verweigert daher diese Berechnung. Hat irgendjemand eine Idee dazu ?!?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Fehlendes Einheitswert-Aktenzeichen
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Hat irgendjemand eine Idee dazu ?!?
https://forum.elster.de/anwenderforu...-und-neuheitenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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