Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuervoranmeldung Reverse-Charge? (Amazon KDP)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuervoranmeldung Reverse-Charge? (Amazon KDP)

    Hallo,
    ich bin neu im Elster-Forum und hätte da eine eher spezifische Frage.
    Erstmal dazu, was ich mache:
    Ich verkaufe eigene Bücher über Amazon KDP in der EU sowie in nicht EU-Ländern.

    Es geht hierum:
    Gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren bzw. gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtlinie bzw. §13b UStg. ist der Empfänger dieser Dienste verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).
    und

    Umsatzsteuerfreie Dienstleistungen im Drittland (nicht EU) – Steuerschuld beim Leistungsempfänger.

    Das heißt ja, ich muss als Amazon KDP-Verkäufer keine Umsatzsteuer bezahlen.
    Daher bräuchte ich Hilfe, wie ich das im ELSTER-Formular angebe.

    In welches Feld muss ich was angeben?

    Muss ich meine Rechnungen, die ich Amazon stelle, bei ELSTER mit anführen?


    Wenn ihr noch mehr Infos braucht, würde ich mich freuen, wenn ihr das einfach kommentieren könntet.

    Ich bedanke mich jetzt schon mal im Voraus. (Ich bin noch sehr am Anfang und versuche hier nur zu lernen )

    Liebe Grüße.
    Zuletzt geändert von eblevin; 09.03.2022, 15:43.

    #2
    Was kdp heißt hab ich mir jetzt nicht ergoogelt.

    Der Verkauf von Büchern ist keine Dienstleistung, also auch keine sonstige Leistung, sondern eine Lieferung.

    Seh ich das richtig, Käufer ist Amazon, und Du gibst Deine und die USt-ID-Nr. von Amazon in Deiner Rechnung an?

    EDIT: ach ja, und damit das als steuerfreie Lieferung durchgeht, muss Dein Paket an Amazon natürlich die Landesgrenzen überschreiten!
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 09.03.2022, 15:50.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Was kdp heißt hab ich mir jetzt nicht ergoogelt.

      Der Verkauf von Büchern ist keine Dienstleistung, also auch keine sonstige Leistung, sondern eine Lieferung.

      Seh ich das richtig, Käufer ist Amazon, und Du gibst Deine und die USt-ID-Nr. von Amazon in Deiner Rechnung an?

      EDIT: ach ja, und damit das als steuerfreie Lieferung durchgeht, muss Dein Paket an Amazon natürlich die Landesgrenzen überschreiten!
      Hallo,
      Wenn man als Autor Bücher über Kindle Direct Publishing (KDP) verkauft, schuldet nicht man selbst, sondern Amazon Umsatzsteuer an das Finanzamt. Denn in diesem Fall handelt es sich um elektronisch im Ausland erbrachte Leistungen. Aus diesem Grund wird das so genannte Reverse-Charge-Verfahren angewendet.

      Ja, man gibt seine und die Ust-ID von Amazon an.

      Aber ich weiß nicht, was genau ich in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben muss bzw. in welches Feld.
      Zuletzt geändert von eblevin; 09.03.2022, 16:16.

      Kommentar


        #4
        Nicht steuerbare Umsätze im EU-Ausland gehören jedenfalls in Zeile 50.

        Kommentar


          #5
          Ja, ich verkaufe auch über KDP (das ist eine sonstige Leistung und keine Lieferung - ich schicke ja keine Bücher nach Luxemburg!). Das ist Kennziffer 21 und muss in die ZM.

          Kommentar


            #6
            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Ja, ich verkaufe auch über KDP (das ist eine sonstige Leistung und keine Lieferung - ich schicke ja keine Bücher nach Luxemburg!). Das ist Kennziffer 21 und muss in die ZM.
            Hallo, was genau ist denn jetzt eine ZM?

            Musst (oder musstest) du auch eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben? Falls ja: Könntest du mir vielleicht sagen, in welches Feld man seine Einnahmen einträgt bei ELSTER? Bei mir wären das sowohl Einnahmen aus EU Ländern als auch Drittländer. Beides Umsatzsteuerfrei. Bin wirklich etwas überfordert... Vielleicht kannst du mir helfen. Ich finde im Internet ganz verschiedene Antworten dazu ...

            Kommentar


              #7
              Man verkauft - nach meinem Dafürhalten - seine Bücher immer an Amazon Luxemburg (von dort kommt ja auch die Bezahlung). Wohin Amazon deine Bücher nachher verkauft, geht dich eigentlich gar nix an. Also sind das immer EU-Umsätze, und zwar an diese Firma:

              elszer135.png

              Und wie schon gesagt, das kommt in Kennziffer 21 in die USt-VAM:

              elster134.png

              Und eine ZM ist eine "Zusammenfassende Meldung". Da schreibt man vierteljährlich diese Umsätze rein. Geht auch in "Mein Elster".

              Kommentar


                #8
                Zitat von eblevin Beitrag anzeigen
                Hallo, was genau ist denn jetzt eine ZM?
                https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/zmdo

                Zitat von eblevin Beitrag anzeigen
                Musst (oder musstest) du auch eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
                Ich weiß nicht ob mhanft Voranmeldungen abgeben muss. Wenn Du welche abgeben musst dann ... dann musst Du das machen.

                Zitat von eblevin Beitrag anzeigen
                Könntest du mir vielleicht sagen, in welches Feld man seine Einnahmen einträgt bei ELSTER?
                Was die Umsatzsteuer-Voranmeldung angeht, haben ich und mhanft das ja schon beantwortet:

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Nicht steuerbare Umsätze im EU-Ausland gehören jedenfalls in Zeile 50.
                Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                Das ist Kennziffer 21

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                  Man verkauft - nach meinem Dafürhalten - seine Bücher immer an Amazon Luxemburg (von dort kommt ja auch die Bezahlung). Wohin Amazon deine Bücher nachher verkauft, geht dich eigentlich gar nix an. Also sind das immer EU-Umsätze, und zwar an diese Firma:

                  Ich hab das hier dazu gelesen:
                  "Wichtig: In die Rechnung nehmen Sie nur Einnahmen aus EU-Ländern auf. Weltweite Einnahmen sind sowieso umsatzsteuerfrei. Wenn Sie hier unbedingt eine Rechnung vorlegen müssen, adressieren Sie diese an Amazon Digital Services Inc, PO Box 80683, Seattle WA 98108-0683, USA." (Quelle: https://www.selfpublisherbibel.de/ma...mazon-stellen/)


                  Und wie schon gesagt, das kommt in Kennziffer 21 in die USt-VAM:

                  elster134.png

                  Und eine ZM ist eine "Zusammenfassende Meldung". Da schreibt man vierteljährlich diese Umsätze rein. Geht auch in "Mein Elster".
                  Danke für die Antwort. Ich bin nur ein bisschen verwirrt, da bei der Kennziffer 21 steht: "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" aber eigentlich geht es ja um "§13b UStG. (Reverse-Charge)" oder sehe ich das hier falsch?

                  Kommentar


                    #10
                    §13b ist für Rechnungen, die man selber aus dem Ausland kriegt. Eigentlich ist eher §3a "zuständig", also dass der Ort der Leistung in Luxemburg ist.

                    Die zitierte Website (mit den Rechnungen und der Unterscheidung EU/Nicht-EU) ist zwar sehr interessant, aber a) hat Amazon von mir nie verlangt, irgendwelche Rechnungen hochzuladen (also erstelle ich auch keine), und b) ist die Unterscheidung EU/Nicht-EU meiner Meinung nach eh falsch. Denn das Geld, was man kriegt, sind (immer!) Tantiemen von Amazon Luxemburg für verkaufte Bücher. Wohin die die verkaufen, ist mir wurscht

                    Ich rufe einfach für jeden Monat die Abrechnung ab und trage den Gesamtbetrag in diese Kennziffer 21 (und die ZM) ein und fertig. Soweit die (meine) Praxis. Vielleicht ist das nicht 100%ig korrekt, aber wenn das Finanzamt das anders haben will, sollen sie's mir sagen. Wobei das bei mir eh immer nur ein paar Euros pro Monat sind. Bei Millionenbeträgen würde ich dann vielleicht doch mal einen Steuerberater oder das Finanzamt fragen, wie's 101%ig richtig ist.

                    Ach ja, auf einer anderen Seite der zitierten Website steht eh noch:
                    Egal ob Amazon Italien oder Spanien Ihnen das Geld überweist – Ihr Vertragspartner ist die Amazon Media S.a.r.l. in Luxemburg, und an die stellen Sie Ihre Rechnung für die gesamte Summe.
                    Das bestätigt meine Theorie...

                    Kommentar


                      #11


                      Ich rufe einfach für jeden Monat die Abrechnung ab und trage den Gesamtbetrag in diese Kennziffer 21 (und die ZM) ein und fertig. Soweit die (meine) Praxis. Vielleicht ist das nicht 100%ig korrekt, aber wenn das Finanzamt das anders haben will, sollen sie's mir sagen. Wobei das bei mir eh immer nur ein paar Euros pro Monat sind. Bei Millionenbeträgen würde ich dann vielleicht doch mal einen Steuerberater oder das Finanzamt fragen, wie's 101%ig richtig ist.

                      Okay, danke, dann werde ich das wohl auch so machen, wenn es bei dir kein Probleme gibt.

                      Also nochmal zusammenfassend:

                      Umsatzsteuervoranmeldung:
                      Du trägst bei der Kennziffer 21 alle Einnahmen ein, die du in einem Monat / in einem Quartal (je nachdem) durch Amazon KDP erzielt hast.
                      Und das wars schon? Sonst muss man nichts mehr angeben? Auch keine Anmerkungen mehr zum Reverse-Charge Verfahren?

                      Kommentar


                        #12
                        Ja, genau, und 1 x pro Quartal dann noch die ZM.

                        Durch die Kennziffer 21 sagt man ja, dass das Reverse Charge ist.

                        Rechnungen stelle ich dafür nicht aus - ich lade einfach den monatlichen Report als Excel-Datei runter und nehme das als Buchungsbeleg. Mehr gibts von Amazon ja nicht.

                        Kommentar


                          #13
                          Der § 13b des deutschen Umsatzsteuergesetzes gilt nur in Deutschland. Eine sonstige Leistung ins Ausland kann gar nicht nach diesem Paragraphen zu versteuern sein.

                          Und auch meine Recherchen haben ergeben, dass bei Amazon kdp eine Lieferung an Amazon stattfindet. Amazon selbst verkauft dann weiter und muss sich um die Versteuerung in den Ländern der Käufer kümmern.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Und auch meine Recherchen haben ergeben, dass bei Amazon kdp eine Lieferung an Amazon stattfindet. Amazon selbst verkauft dann weiter und muss sich um die Versteuerung in den Ländern der Käufer kümmern.
                            Jawoll, so ist das. Und genau so ist das übrigens auch, wenn man z.B. Apps im Apple App Store verkauft (und vermutlich auch im Google Play Store). Vertragspartner ist immer Amazon/Apple/Google in Luxemburg bzw. Irland. Dass die nachher irgendwas nach Indonesien verkaufen, ist dem deutschen Lieferanten egal - da kümmern die sich drum.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                              Ja, genau, und 1 x pro Quartal dann noch die ZM.

                              Durch die Kennziffer 21 sagt man ja, dass das Reverse Charge ist.

                              Ahh, dankeschön. Jetzt verstehe ichs.

                              Rechnungen stelle ich dafür nicht aus - ich lade einfach den monatlichen Report als Excel-Datei runter und nehme das als Buchungsbeleg. Mehr gibts von Amazon ja nicht.
                              Und die Excel-Datei ist dann nur für dich oder schickst du die mit ans Finanzamt?
                              Bei Elster kann man am Anfang nämlich das hier auswählen: "Belege (Verträge, Rechnungen, Erläuterungen usw.) werden gesondert eingereicht."
                              Machst du das?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X