Belege zu einer Unternehmensbuchführung werden nie mit eingereicht - die schaut das Finanzamt höchstens bei einer Steuerprüfung an (oder fordert sie, in seltenen Fällen, zum Beispiel bei einem größeren Vorsteuerüberhang, explizit an).
Die wollen das doch so.
Die wollen das doch so.
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