Hallo zusammen ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
ich war nun vom 08.2019 bis 01.2022 in einer Weiterbildung (Studium).
Für 2019 habe ich noch gut Geld vom Finanzamt zurückbekommen, da ich in diesem Jahr noch gearbeitet habe und somit Lohnsteuer bezogen haben.
Für 2020 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht aber 0,00 € zurückbekomme, weil ich hier nur (steuerfreies) Meister-Bafög bezogen habe und somit auch keine Lohnsteuer bezogen habe. Hier konnte ich aber noch ein Häkchen bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" machen, denn ich jetzt bei 2021 nicht mehr finde???
Ich habe auch im Jahr 2020 und 2021 Verlust gemacht (Weg zur Bildungsstätte, Lerngemeinschaften, Material für das Studium etc etc.)
Ich habe gelesen, dass der Verlustvortrag von 2020 mit in 2021 berücksichtigt wird. In 2021 dann aufsummiert und sobald ich wieder Lohnsteuer beziehe, wirkt es sich positiv auf die zu viel gezahlten Steuern aus. Ist das richtig so? wenn ja, muss ich bei meiner Steuererklärung hier irgendwas berücksichtigen?
Und wo mache ich den jetzt für 2021 den Antrag auf Verlustvortrag? Leider finde ich das nicht - mir fehlt halt das Feld: "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".
Mit vielen Grüßen
Max
ich war nun vom 08.2019 bis 01.2022 in einer Weiterbildung (Studium).
Für 2019 habe ich noch gut Geld vom Finanzamt zurückbekommen, da ich in diesem Jahr noch gearbeitet habe und somit Lohnsteuer bezogen haben.
Für 2020 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht aber 0,00 € zurückbekomme, weil ich hier nur (steuerfreies) Meister-Bafög bezogen habe und somit auch keine Lohnsteuer bezogen habe. Hier konnte ich aber noch ein Häkchen bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" machen, denn ich jetzt bei 2021 nicht mehr finde???
Ich habe auch im Jahr 2020 und 2021 Verlust gemacht (Weg zur Bildungsstätte, Lerngemeinschaften, Material für das Studium etc etc.)
Ich habe gelesen, dass der Verlustvortrag von 2020 mit in 2021 berücksichtigt wird. In 2021 dann aufsummiert und sobald ich wieder Lohnsteuer beziehe, wirkt es sich positiv auf die zu viel gezahlten Steuern aus. Ist das richtig so? wenn ja, muss ich bei meiner Steuererklärung hier irgendwas berücksichtigen?
Und wo mache ich den jetzt für 2021 den Antrag auf Verlustvortrag? Leider finde ich das nicht - mir fehlt halt das Feld: "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".
Mit vielen Grüßen
Max
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