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Verlustvortrag / Verlustrücktrag durch Studium / Weiterbildung

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    Verlustvortrag / Verlustrücktrag durch Studium / Weiterbildung

    Hallo zusammen ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.

    ich war nun vom 08.2019 bis 01.2022 in einer Weiterbildung (Studium).

    Für 2019 habe ich noch gut Geld vom Finanzamt zurückbekommen, da ich in diesem Jahr noch gearbeitet habe und somit Lohnsteuer bezogen haben.

    Für 2020 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht aber 0,00 € zurückbekomme, weil ich hier nur (steuerfreies) Meister-Bafög bezogen habe und somit auch keine Lohnsteuer bezogen habe. Hier konnte ich aber noch ein Häkchen bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" machen, denn ich jetzt bei 2021 nicht mehr finde???


    Ich habe auch im Jahr 2020 und 2021 Verlust gemacht (Weg zur Bildungsstätte, Lerngemeinschaften, Material für das Studium etc etc.)


    Ich habe gelesen, dass der Verlustvortrag von 2020 mit in 2021 berücksichtigt wird. In 2021 dann aufsummiert und sobald ich wieder Lohnsteuer beziehe, wirkt es sich positiv auf die zu viel gezahlten Steuern aus. Ist das richtig so? wenn ja, muss ich bei meiner Steuererklärung hier irgendwas berücksichtigen?

    Und wo mache ich den jetzt für 2021 den Antrag auf Verlustvortrag? Leider finde ich das nicht - mir fehlt halt das Feld: "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".


    Mit vielen Grüßen
    Max
    Zuletzt geändert von Max93; 10.03.2022, 02:08.

    #2
    Wenn du für 2020 einen Bescheid über den vortragsfähigen Verlust erhalten hast, dann ist deine Aussage korrekt. Dieser wird dann, wenn du für 2021 auch eine Erklärung einreichst, automatisch berücksichtigt.

    Das Ankreuzfeld für die Verlustfeststellung ist weiterhin vorhanden: Startseite des Formulars, 3. Zeile unter dem Jahr der Erklärung.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Zitat von Max93 Beitrag anzeigen
      Ich habe gelesen, dass der Verlustvortrag von 2020 mit in 2021 berücksichtigt wird. In 2021 dann aufsummiert und sobald ich wieder Lohnsteuer beziehe, wirkt es sich positiv auf die zu viel gezahlten Steuern aus. Ist das richtig so? wenn ja, muss ich bei meiner Steuererklärung hier irgendwas berücksichtigen?
      Deine Terminologie ist etwas eigenartig, da vom Gehalt Lohnsteuer einbehalten wird, und ich noch nicht gehört habe, dass ein AN Lohnsteuer bezieht.

      Wie von Beamtenschweiß geschrieben: So das FA für 2020 einen Verlust festgestellt hat, wird dieser im Veranlagungszeitraum 2021 entweder verrechnet, so es denn positive Einkünfte gibt, oder er wird, zuzüglich des neuen Verlustes, weiter vorgetragen, wenn die Einkünfte in 2021 negativ waren.

      Das Ziel ist natürlich, irgendwann mal positive Einkünfte zu beziehen, mit denen der vorgetragene Verlust verrechnet wird. Es gibt hier aber keine Wahlmöglichkeit, ob der Verlust verrechnet wird oder nicht. Der vorgetragene Verlust würde also auch mit Einkünften verrechnet werden, selbst wenn diese auch ohne Verrechnung zu einem zu versteuernden Einkommen führen würden, das unterhalb des Grundfreibetrags liegt und somit sowieso keine Einkommensteuer anfällt. Standardfall ist der Masterstudent, der im Herbst fertig wird, seine erste Stelle antritt und im Veranlagungszeitraum somit nur zwei bis drei Monate arbeitet.

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        #4
        Hallo zusammen

        vielen Dank für die Hilfe!

        Ich habe die Zeile 3 nun auch gefunden, sie wurde mir am Anfang nicht direkt angezeigt.

        Ja meine Terminologie war etwas verwirrend, entschuldige. Lohnsteuer beziehe ich so ja nicht.

        Okay, aber ich denke es jetzt verstanden zu habe

        Ich habe zumindest ein extra Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zu 31.12.2020 erhalten. Von daher müsste alles so passen, wie ich es mir gedacht habe

        Viele Grüße,
        Max93

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