Jetzt bin ich völlig durcheinander !
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Keine Ankündigung bisher.
Wo trage ich den Leistungsnachweis vom Arbeitsamt und den Betrag einer Abfindung ein?
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Bini1 Beitrag anzeigen
Jetzt bin ich völlig durcheinander !
Also die ermäßigt besteuerte Abfindung trage ich auf Seite 3 der Anlage N ein richtig ?????
Das Arbeitslosengeld (Leistungsnachweis) auf den Unterseiten des HV die ich auf der Seite 7 -Einkommenersatzleistungen finde. Richtig ?????
Ich möchte halt einfach nichts falsch machen.
Gruß
Bini1
richtig.
das haben wir dir hier jetzt mehrmals erklärt.
Du darfst ruhig auch mal die Beschriftungen zu den einzelnen Zeilen in der Erklärung lesen.
Außerdem, hättest du den Bescheinigungsabruf genutzt, wäre die erklärung soweit automatisch befüllt geworden.
Gruß FIGUL
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Zitat von Bini1 Beitrag anzeigen@ Figul das habe ich gemacht. Auch wenn ich hier jetzt augenscheinlich etwas genervt habe, besten Dank für Eure Unterstützung. Wie schon erwähnt man macht so etwas ja nicht täglich.
Figul und Charlie24 wünsche noch einen schönen Restsonntag.
Gruß
Bini1
danke, ebensoGruß FIGUL
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