Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1B) Anlage FE 5

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  • Kriegbert21
    Neuer Benutzer
    • 02.04.2022
    • 4

    #1

    Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1B) Anlage FE 5

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem.
    Wir haben eine Erbengemeinschaft und müssen deshalb eine "Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B)" abgeben.
    Bisher habe ich immer die Daten aus der vorherigen Jahren übernommen und keinerlei Probleme gehabt.
    Für 2020 möchte Elster nun aber die Anlage FE 5 ausgefüllt haben.

    Zum Sachverhalt, wir haben nur Einnahmen über Verpachtung von Ackerland, welche wir nach Eingang der jährlichen Zahlung 50/50 aufteilen.
    Ist es nun richtig, wenn ich die Einahmen halbiere und jedem von beiden Beteiligten in der Anlage FE5 unter dem Punkt:
    Entnahmen aus der Gesamthandsbilanz / dem Gesamthandsvermögen im Wirtschaftsjahr
    anführe?

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Handelt es sich um einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb (Anlage L) oder um private Verpachtungseinkünfte (Anlage V) ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Kriegbert21
      Neuer Benutzer
      • 02.04.2022
      • 4

      #3
      Hallo, Charlie

      es handelt sich um einen ruhenden Landwirtschaftsbetrieb (Anlage L), Hof wurde vor Jahren verkauft und nur das Ackerland behalten, welches seither komplett verpachtet ist.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Ist es nun richtig, wenn ich die Einahmen halbiere und jedem von beiden Beteiligten in der Anlage FE5 unter dem Punkt:
        Entnahmen aus der Gesamthandsbilanz / dem Gesamthandsvermögen im Wirtschaftsjahr
        Ich würde den Gewinn halbieren. Irgendwelche Betriebsausgaben, z. B. die Grundsteuer A wird es ja wohl geben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Kriegbert21
          Neuer Benutzer
          • 02.04.2022
          • 4

          #5
          Ja die Grundsteuer ist vierteljährlich zu bezahlen. Somit Pachteinnahmen - 4xGrundsteuer = Gewinn --> Gewinn/2 und dann bei jedem Beteiligten hinter den Punkt
          Entnahmen aus der Gesamthandsbilanz / dem Gesamthandsvermögen im Wirtschaftsjahr.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            So ist es richtig ! Steuerliche Auswirkungen hat das ja keine. Die Angabe dient nur dazu, sog. Überentnahmen zu erkennen, die ja nicht vorliegen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Kriegbert21
              Neuer Benutzer
              • 02.04.2022
              • 4

              #7
              Perfekt, vielen Dank für die Hilfe. Dann trag ich das so ein und schick das Formular weg.

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