Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Wir haben eine Erbengemeinschaft und müssen deshalb eine "Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B)" abgeben.
Bisher habe ich immer die Daten aus der vorherigen Jahren übernommen und keinerlei Probleme gehabt.
Für 2020 möchte Elster nun aber die Anlage FE 5 ausgefüllt haben.
Zum Sachverhalt, wir haben nur Einnahmen über Verpachtung von Ackerland, welche wir nach Eingang der jährlichen Zahlung 50/50 aufteilen.
Ist es nun richtig, wenn ich die Einahmen halbiere und jedem von beiden Beteiligten in der Anlage FE5 unter dem Punkt:
anführe?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
ich habe folgendes Problem.
Wir haben eine Erbengemeinschaft und müssen deshalb eine "Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B)" abgeben.
Bisher habe ich immer die Daten aus der vorherigen Jahren übernommen und keinerlei Probleme gehabt.
Für 2020 möchte Elster nun aber die Anlage FE 5 ausgefüllt haben.
Zum Sachverhalt, wir haben nur Einnahmen über Verpachtung von Ackerland, welche wir nach Eingang der jährlichen Zahlung 50/50 aufteilen.
Ist es nun richtig, wenn ich die Einahmen halbiere und jedem von beiden Beteiligten in der Anlage FE5 unter dem Punkt:
Entnahmen aus der Gesamthandsbilanz / dem Gesamthandsvermögen im Wirtschaftsjahr |
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Kommentar