Man bekommt bei der Korrektur offensichtlicher Fehler nicht immer Erläuterungen geliefert. Viele Erläuterungen sind vorgefertigte Textbausteine,
die muss der Bearbeiter nicht selbst formulieren. Ich habe unlängst eine Erläuterung bekommen, dass die Festsetzung bei Krankheitskosten (agB)
hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung endgültig ist, obwohl überhaupt keine Krankheitskosten geltend gemacht worden waren.
die muss der Bearbeiter nicht selbst formulieren. Ich habe unlängst eine Erläuterung bekommen, dass die Festsetzung bei Krankheitskosten (agB)
hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung endgültig ist, obwohl überhaupt keine Krankheitskosten geltend gemacht worden waren.
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