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Prüfung / Steuerberechnung meiner ESt - EÜR wird nicht mitberücksichtigt

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    #16
    Man bekommt bei der Korrektur offensichtlicher Fehler nicht immer Erläuterungen geliefert. Viele Erläuterungen sind vorgefertigte Textbausteine,

    die muss der Bearbeiter nicht selbst formulieren. Ich habe unlängst eine Erläuterung bekommen, dass die Festsetzung bei Krankheitskosten (agB)

    hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung endgültig ist, obwohl überhaupt keine Krankheitskosten geltend gemacht worden waren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Hallo,

      Man bekommt bei der Korrektur offensichtlicher Fehler nicht immer Erläuterungen geliefert.
      Ja, das stimmt natürlich.
      Das Problem ist nur: Wenn es der Sachbearbeiter nicht erläutert dann wird dieser Bürger das vermutlich immer wieder falsch machen. Allein deshalb würde ich einen Satz dazu schreiben.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich habe unlängst eine Erläuterung bekommen, dass die Festsetzung bei Krankheitskosten (agB)

        hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung endgültig ist, obwohl überhaupt keine Krankheitskosten geltend gemacht worden waren.
        Da war im Ursprungsbescheid ja auch ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk, der nun aufgehoben wurde.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #19
          Da war im Ursprungsbescheid ja auch ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk, der nun aufgehoben wurde.
          Der objektiv betrachtet ja auch überflüssig war. Es wurden keine Krankheitskosten erklärt. Scheinbar werden oder wurden

          bestimmte Vorläufigkeitsvermerke nicht fallbezogen sondern generell beigefügt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Jep, das ist in den jeweiligen BMF-Schreiben dann so angewiesen. Hätte gerade bei der Krankheitskostenthematik ja auch Sinn gemacht: Wer den § 33 EStG mit der zumutbaren Belastung liest, macht sich häufig nicht mehr die Mühe die Krankheitskosten genau zu ermitteln, wenn klar ist, dass die sich nicht auswirken. Wenn jetzt wider Erwarten das Bundesverfassungsgericht entschieden hätte, dass die zumutbare Belastung für Krankheitskosten verfassungswidrig gewesen wäre, hätte sich ja ggf. plötzlich schon 1 € auswirken können und die Leute hätten die dann nacherklären wollen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #21
              ... das ist in den jeweiligen BMF-Schreiben dann so angewiesen.
              Das war wohl dann so. Ich habe jetzt sogar das aktuellste BMF-Schreiben zu der Thematik gefunden:
              https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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