Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer: Wohnung mit Tiefgarage, 2x Grundbuch / Eigentümer Bruchteilsgemeinschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    ... und das zweite für den Stellplatz zu nehmen oder wie weiß ich die richtige Zuordnung?
    Das steht doch in den Eintragungsbekanntmachungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      Baden-Württemberg
      ETW und Garagenplatz
      gleiches Flurstück zwei Grundbuchblätter
      Anteil Wohnung 417/10000
      Anteil Garage 1/12 von 301/10000 gleich 25,08/10000 (eine von 12 Garagenplätzen)
      Habe beide Anteile zusammengefasst und such die qm
      keine Fehlermeldung
      Da jedoch beide erfasst werden sollen
      habe ich im Hauptvordruck
      2 Einträge gemacht
      Gemarkung, Flurstück, Gesamtfläche bei beiden gleich
      Grundbuchblatt und Eigentumsanteile entspechend der Wohnung und der Garage
      bei GW2 ebenfalls die entsprechenden qm

      Bin wie in der Beispieltabelle Beispiel 1 vorgeschlagen vorgegangen

      Folgende Fehlermeldung
      Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten zweiten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.

      Was habe ich falsch gemacht ?
      Zuletzt geändert von RoWe; 13.08.2022, 22:26.

      Kommentar


        #18
        das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten zweiten (Teil)-Grundstück enthalten ist.
        Warum hast du in der Anlage Grundstück auf zwei Flächen aufgeteilt ? Man erfasst das Flurstück im Hauptvordruck zweimal und

        schlüsselt jeweils auf erste Fläche. Die anteilige m²-Summe wird dann abgerundet in Zeile 3 der Anlage Grundstück eingetragen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          Vielen Dank. Es hat geklappt.

          Kommentar


            #20
            Ich habe noch eine Frage.
            Letzte Woche wurde die Grundsteuererklärung bereits verschickt.
            Gibt es Probleme, wenn ich jetzt korrigierte Version verschicke?

            Kommentar


              #21
              Gibt es Probleme, wenn ich jetzt korrigierte Version verschicke?
              Ich glaube nicht. Bearbeitet wird die zuletzt übermittelte Erklärung, es sei denn, mit der Bearbeitung wäre bereits begonnen.

              Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Ich hatte vor zwei Wochen mal ein Telefonat mit einer Bewertungsstelle. Da ging

              es zwar um eine Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer, aber am Rande hat der Sachbearbeiter auch das Thema Grundsteuer

              angesprochen. Hier in Bayern arbeitet man noch an der Auswertesoftware, aktuell werden die meisten Mitarbeiter für die Hotline

              eingesetzt. Theoretisch könnte das in anderen Bundesländern zwar anders sein, ich halte das aber für wenig wahrscheinlich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #22
                Hallo, ich habe auch eine Frage:
                Bayern
                ETW (57m2) und TG Stellplatz
                beide auf dem gleichen Grundstück 7680m2
                ETW 45/10000, TG Stellplatz 9/10000
                Ich habe in Anlage Grundstück 2 Einträge für die Flurstücke, jeweils 1 für die ETW und den TG Stellplatz. Soweit so gut.
                Nun wird die Gesamtsumme der Fläche über 10.000m2 angegeben, weil es gedopplet erscheint und ich muss unter Zeile 19/Alage 2 die Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Anteils der Grund und Bodens eintragen.
                Da habe ich keine Ahnung was ich eintragen soll. Die Hilfe ist eher verwirrend.

                Kommentar


                  #23
                  Da habe ich keine Ahnung was ich eintragen soll. Die Hilfe ist eher verwirrend.
                  Einfach ignorieren und leer lassen. Die Fläche ist doch weit unter 10.000 m², die auf deine ETW entfallende Fläche beträgt doch gerade mal 41 m²
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #24
                    Vielen Dank!

                    Kommentar


                      #25
                      Vielen Dank nochmals Charlie24

                      Kommentar


                        #26
                        Hallo an alle,

                        bei uns liegt folgender Fall vor: Wir haben eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragenstellplatz auf einem Flurstück.

                        Gestern haben wir mit der Hotline vom Landesamt Bayern für Steuern telefoniert.

                        Man gibt in der Anlage Grundstück für die Grundsteuererklärung die Wohnung und den Stellplatz einzeln bei der Erfassung der Angaben zu Grund und Boden ein - also Größe des Flurstücks, Flurstücknummer, jeweiliges Grundbuchblatt und die entsprechenden Eigentumsverhältnisse an dem Flurstück. Die Gesamtsumme der Fläche des Grund und Bodens (Ziele 7) ist dann in unserem Fall doppelt so groß, aber das wäre laut dem Landesamt kein Problem.

                        Das Finanzamt rechnet anscheinend die Gesamtfläche wieder runter, da über die Flurstücknummer erkennbar ist, dass es sich um die gleiche Fläche handelt.

                        Viele Grüße,
                        Steffi

                        Kommentar


                          #27
                          Das Finanzamt rechnet anscheinend die Gesamtfläche wieder runter, ...
                          Eigentlich muss nichts herunter gerechnet werden, die relevanten m²-Anteile der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück werden

                          auf Basis der Angaben zu Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück ermittelt, addiert und dann auf volle m² abgerundet.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #28
                            Schönen guten Abend zusammen,

                            ich habe das selbe Problem. Mein Beitrag bezieht sich auf die Grundsteuererklärung in Bayern.

                            Ich habe für eine Wohnung inkl. Tiefgaragen Stellplatz jeweils zwei Bescheide erhalten, mit entsprechend unterschiedlichen Aktenzeichen. Die Wohnung, als auch der Tiefgaragen Stellplatz sind eigenständige wirtschaftliche Einheiten. Beides läuft über das selbe Flurstück, befinden sich also im gleichen Grundbuch, jedoch auf unterschiedlichen Blättern, dem Wohnungsgrundbuch und dem Teileigentumsgrundbuch. Es wird sogar noch besser. Das Sondereigentum im Teileigentumsgrundbuch bezog sich ursprünglich auf zwei Tiegaragen Stellplätze, welche aber aufgeteilt wurden. So dass das Eigentum sich nur auf 1/2 bezieht.

                            Flurstück: Gleich
                            Wohnung: 3,99/1000
                            Tiefgaragen Stellplatz 0,50/1000 (Laut Teilungserklärung ist das Sondereigentum bestehend aus zwei Stellplätzen zu insgesamt: 12,25m2. Tatsächlich besitze ich aber nur 1/2, also einen Stellplatz laut Kaufvertrag. Da das Sondereigentum mit einem besonderen Vermerkt geteilt wurde.)

                            Jetzt ergeben sich für mich folgende Fragen:

                            1. Um beide Aktenzeichen zu bedienen, bedarf es offensichtlich zwei eigenständigen Erklärungen, da das Aktenzeichen einmalig auf dem Hauptvordruck eingegeben wird. Ist das richtig?
                            2. Das Sondereigentum gehört mir ja nur zur Hälfte. Ich kenne aber den anderen Besitzer des zweiten Stellplatzes nicht? Wenn ich 1/2 (Zähler/Nenner) eingeben muss ich ja letztlich den MIteigentümer auch bennen, was mir aber gar nicht möglich ist. Soll ich nun die gesamte m2-Anzahl angeben und im Eigentum 1/2, oder nur die halbe m2-Anzahl und im Eigentum 1/1?

                            Ich weiß es ist etwas speziell. Ich hoffe dennoch, dass mir hier geholfen werden kann.

                            Für Eure Ideen, Überlegungen und Mühen bedanke ich im Voraus.

                            Herzlichen Gruß,
                            Markus

                            Kommentar


                              #29
                              1. Um beide Aktenzeichen zu bedienen, bedarf es offensichtlich zwei eigenständigen Erklärungen, da das Aktenzeichen einmalig auf dem Hauptvordruck eingegeben wird. Ist das richtig?
                              Das ist richtig ! Du solltest aber unter Ergänzende Angaben die Zusammenlegung zu nur einer wirtschaftlichen Einheit beantragen.

                              Die Angaben zu dem Stellplatz sind zu unpräzise, um die Frage rechtssicher zu beantworten. Am besten ist es, du stellst den Wortlaut des

                              Kaufvertrages hier ein.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Das ist richtig ! Du solltest aber unter Ergänzende Angaben die Zusammenlegung zu nur einer wirtschaftlichen Einheit beantragen.

                                Die Angaben zu dem Stellplatz sind zu unpräzise, um die Frage rechtssicher zu beantworten. Am besten ist es, du stellst den Wortlaut des

                                Kaufvertrages hier ein.


                                Hallo Charlie24e,

                                vielen Dank für Deine Rückmeldung und Information.

                                Der Wortlaut im Kaufvertrag ist der Folgende:

                                Im Teileigentumsgrundbuch des Amtsgericht München von Laim Blatt XXXX ist eingetragen: 0,50/1000 Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Grundstück der Gemarkung Laim, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr XXX bezeichneten Garage.

                                Eigentümer:

                                Max Mustermann zu -1/2-

                                Belastungen (dieses Anteils):

                                lfd. Nr. 6 Belastung jedes Anteils zugunsten der jeweiligen Miteigentümer: Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft und Benutzungsregelung nach § 1010 BGB.


                                Vielen Dank für Deine Hilfe und Engagement.

                                Herzlichen Gruß,
                                Markus
                                Zuletzt geändert von Markus85; 15.10.2022, 13:16.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X