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Fehler bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück

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    Fehler bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück

    Hallo,
    bei den Angaben des Grundbuchauszuges werden Fehler angezeigt. Schon bei "Gemarkung" kann ich reinschreiben, was ich will, alles ist Fehler.
    Kann mir jemand sagen, was ich da falsch mache? Hab ich etwas falsch übertragen? Siehe Anhänge.
    Danke und Gruß
    Harald
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    #2
    In Zeile 11 fehlt der Eintrag Zähler / Nenner, normalerweise ist das 1 / 1.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      In Zeile 11 fehlt der Eintrag Zähler / Nenner, normalerweise ist das 1 / 1.
      Genau da komme ich auch nicht weiter. 1/1 ergibt Fehlermeldung "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."

      Auch weiß ich nicht, was ich bei den Eigentumsverhältnissen als Zähler oder Nenner eintragen muss (bei Ehegatten)

      Gruß
      Dirk
      Zuletzt geändert von dirki001; 01.07.2022, 14:00.

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        #4
        Auch weiß ich nicht, was ich bei den Eigentumsverhältnissen als Zähler oder Nenner eintragen muss (bei Ehegatten)
        In der Regel 1 / 2, wenn es um Miteigentum geht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich habe das gleiche Problem. Da stimmt was nicht mit der Programmierung von Zähler und Nenner.
          Im per Post zugeschickten Vordruck steht Zähler: 250,0000 und Nenner 1.000
          Wenn ich dies in Elster eingebe, also 250 und 1, erhalte ich eine Fehlermeldung (siehe Bild).
          Wenn ich Zähler und Nenner vertausche, klappt es, also Zähler 1 und Nenner 250. Was ich nicht weiß ist, welche Berechnung für die Grundsteuer daraus später erfolgt, weil es falsch wäre.

          Das Grundstück hat 1000qm und 4 Reihenhäuser. Also besitze ich 1/4 = 250/1. Das stimmt somit schon.




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          Diese Galerie hat 1 Bilder

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            #6
            Das Grundstück hat 1000qm und 4 Reihenhäuser. Also besitze ich 1/4 = 250/1. Das stimmt somit schon.
            Nein, entweder 250/1000 oder 1/4. Beides ist rechnerisch richtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Charlie24 das war die Lösung, damit sind auch die anderen Fehler verschwunden.

              Mit 250,0000 und dem Komma sind die qm als ganze Zahl gemeint, also -> 250qm Komma 0.

              Mit 1.000 ist das tausendstel gemeint, daher der Punkt hinter der 1 und nicht ein Komma hinter der 1

              Ok, darauf muß man mal kommen. Danke schön

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                #8
                Gibt es denn hierfür auch eine Idee ?

                Ziffer 11 = erste Fläche, zweite Fläche, beide Flächen ? Ich habe jetzt erste Fläche ausgewählt, verstehe aber nicht warum. Denn in der Anlage Grundstück, Nummer 4, ist nur das angegeben, was man auf dem Bild sieht. Ich erkenne da keinen Zusammenhang zu den Schlüsselwerten.

                Danke für eine Idee.



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                  #9
                  Hallo,

                  hatte das gleich Problem - 1/1 war die Lösung.

                  Habe aber noch ein anderes Problem:
                  Ich bekomme bei der Prüfung die Fehlermeldung:

                  Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.

                  Ich denke mal, dass es daran liegt, das ich bei "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks" nicht eingetragen habe.
                  Ich weiß aber auch nicht, was ich da eintragen soll. Meine Frau hat ein Haus, das auf einem großen Grundstück liegt.
                  Soll ich jetzt "erste Fläche", "zweite Fläche" oder "beide Flächen" eingeben?

                  Vielleicht weiß jemand Rat

                  LG
                  Pasta

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                    #10
                    Hallo nochmal,

                    ich glaube, ich verstehe es:

                    Wenn unter "4 - Angaben zum Grund und Boden - Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks" nur eine Fläche angegeben ist, dann kommt in "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks" erste Fläche hin. Wenn man unter 4 - Angaben zum Grund und Boden - Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks" auch eine zweite Fläche angeben hat, dann eben "zweite Fläche" oder "beide Flächen".

                    LG
                    Pasta

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                      #11
                      Bitte immer angeben, um welches Bundesland es jeweils geht, es gibt ja verschiedene Formulare. Noch besser: Jeweils ein eigenes Thema eröffnen !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Oh, hier NRW.

                        LG
                        Pasta

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                          #13
                          Bei mir funktioniert die Eingabe 1/1 nicht.
                          Mit 1.00000 1 ging es dann.

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                            #14
                            Mit 1.00000 1 ging es dann.
                            Die Formatierungen der einzelnen Länderformulare gehen scheinbar auseinander
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Jep, in Hessen ist "normale" Eintragung möglich.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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