Mich hatte das in der Baugenehmigung mit der Bezeichnung "Einfamilienhaus m. Einliegerwohnung" irritiert. An sich hätte ich sonst auch gedacht, dass es ein Zweifamilienhaus ist.
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Fehler bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück
				
					Einklappen
				
			
		
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 Die Bezeichnung Einfamilienhaus m. Einliegerwohnung verwenden die Baufachleute, wenn sich die Wohnungsgrößen deutlich unterscheiden,
 
 aber im Bewertungsrecht gibt es diesen Begriff nicht.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Die Begriffe "Einfamilienhaus" und "Zweifamilienhaus" sind einfach doof, der Gesetzgeber hat das hier m.E. besser definiert in § 75 Bewertungsgesetz (BewG). Danach ist etwas vereinfach gesagt ein Einfamilienhaus ein Haus mit einer Wohnung und ein Zweifamilienhaus eins mit zwei Wohnungen. Ob da in der Wohnung jetzt eine Familien, fünf Familien, ein Single oder Niemand wohnt, ist damit völlig egal, entscheidend ist die Zahl der abgeschlossenen und vollwertigen Wohnungen.Schönen Gruß
 
 Picard777
 
 P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
 
 Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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 Die Grundstücksarten für die Bewertung nach dem neuen Grundsteuerrecht sind in § 249 BewG definiert... der Gesetzgeber hat das hier m.E. besser definiert in § 75 Bewertungsgesetz (BewG).
 Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Danke Charlie24. Ändert zwar nichts am inhaltlichen Ergebnis, aber hier geht es um die Grundsteuererklärung 2022 und damit sollte man dann auch die richtige Rechtsgrundlage nennen. Hatte die neue Systematik des Gesetzes nicht auf dem Schirm.Schönen Gruß
 
 Picard777
 
 P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
 
 Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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