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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    In Zeile 11 fehlt der Eintrag Zähler / Nenner, normalerweise ist das 1 / 1.
    Was hat es denn mit dem Zähler / Nenner auf sich? Also meine Frau und ich haben ein Haus auf unserem Grundstück als Eigentum in NRW. Trage ich dann auch 1 / 1 in Zeile 11 ein?
    Und wäre in Zeile 51, dann bei den Personenangaben jeweils bei mir und meiner Frau 1/2 einzugeben, da das Haus bzw. Grundstück meiner Frau und mir jeweils zur Hälfte gehört?


    Und was hat es mit den Schlüsselwerten auf sich? Ich habe in der Anlage Grundstück unser Grundstück und Haus nun erfasst und dann in Zeile 11 erste Fläche ausgewählt, weil wir nur dieses Grundstück besitzen. Ist das richtig, oder was ist damit gemeint?

    Zeile 11.JPG

    Wer hat sich nur sowas ausgedacht? Noch unverständlicher geht das ganze doch für Laien nicht. Wenn ich da an meine Eltern mit 80 Jahren denke, wie die das schaffen sollen...
    Zuletzt geändert von Collector83; 02.07.2022, 00:55.

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      #17
      Also meine Frau und ich haben ein Haus auf unserem Grundstück als Eigentum in NRW. Trage ich dann auch 1 / 1 in Zeile 11 ein?[
      Und wäre in Zeile 51, dann bei den Personenangaben jeweils bei mir und meiner Frau 1/2 einzugeben, da das Haus bzw. Grundstück meiner Frau und mir jeweils zur Hälfte gehört?
      Was die Angaben zur wirtschaftlichen Einheit angeht, ist 1 /1 ebenso richtig wie die Angabe 1 / 2 bei den Eigentumsanteilen in Zeile 51.

      So schwer zu verstehen ist das doch auch nicht ! Man muss es vielleicht mehrfach lesen. Die Anlage Grundstück musst du dem Entwurf der Erklärung

      natürlich hinzufügen. Der Button dafür ist auf der linken Seite unten zu finden. Falls du ihn nicht siehst, musst du analog dieser Anleitung vorgehen:

      https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Ich danke dir. Ich denke, dass mich das schlecht aufgebaute Formular einfach zu stark verunsichert und abgeschreckt hat. Es hat z.B. mehrfaches Lesen gedauert, bis ich darauf kam, dass das mathematische 1/2 gemeint ist mit Zähler und Nenner. Das hätte man für Laien sicherlich besser beschreiben können oder zumindest darstellen.

        Am Schluss die Übersicht ist da schon deutlich übersichtlicher. Vielleicht ist der ausgdruckte Bogen da besser, denn digital wird von Feldern gesprochen, die ich im Moment der Eingabe nicht sehe und das Ausfüllen des Ehegatten ging auch nur über die Fehlermeldung nachdem ich mich eingetragen hatte, um dann zur Übersicht zu kommen und eine weitere Person hinzuzufügen.

        PS:
        Ich hatte noch eine Änderung an meinem Beitrag vorgenommen zum Schlüsselwert. Hab ich das auch richtig verstanden, oder was meint der Wert?

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          #19
          Schlüsselwert. Hab ich das auch richtig verstanden, oder was meint der Wert?
          Mit dem Schlüsselwert ist die Nummer des Eintrags in der Anlage Grundstück gemeint. In eurem Fall gibt es m. E. nur einen, also den 1. Eintrag,

          das ist schon richtig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #20
            Ein letztes noch zur Anlage GW2:
            Bei der Wohnfläche und Nutzfläche bin ich mir nicht sicher, welche größen ich eintragen soll. Die Wohnfläche, also das Haus haben 82m2. Hinzu habe ich noch einen Schuppen mit 15m2 und eine Garage mit 33m2. Addiere ich das dann für die Gesamtzahl dann zusammen, oder werden die Anteile des Schuppens und der Garage nur hälftig hinzugefügt?

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              #21
              Bei Garagen muss in NRW nur die Stellplatzanzahl erfasst werden, nicht die Nutzfläche, das habe ich heute schon mal nachgelesen.

              Andere Nebengebäude habe ich jetzt nicht im Kopf.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Ja, die Garage musste ich in einem anderen Feld schon erfassen.OK, dann habe ich die Nutzfläche dafür schonmal "gespart". Dann habe ich noch den Keller. Der müsste ja auch zur Nutzfläche zählen, auch wenn in einem Teil des Kellers die Heizung steht. Nur die

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                  #23
                  Der Keller rechnet sicher nicht zur Wohnfläche Hier mal ein Link zur Wohnflächenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

                  Zuletzt geändert von Charlie24; 14.07.2022, 21:01. Grund: Link neu gesetzt. Mal sehen, ob er diesmal hält.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #24
                    Der Link ist fehlerhaft, aber hier der relvante Auszug, den du sicherlich meintest:


                    § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen

                    (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
                    (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von1.Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
                    2.Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
                    wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
                    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:1.Zubehörräume, insbesondere:a)Kellerräume,
                    b)Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
                    c)Waschküchen,
                    d)Bodenräume,
                    e)Trockenräume,
                    f)Heizungsräume und
                    g)Garagen,

                    2.Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
                    3.Geschäftsräume.

                    In ELSTER habe ich aber auch gerade folgendes gefunden, dass demnach Kellerräume und Abstellräume ausschließt:

                    Steuer.JPG


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                      #25
                      Was ich halt quatsch dabei finde ist, dass ich die Terrasse angeben muss und diese eine Relevanz im Gegensatz zu Zubehörräumen hat, denen ich als Laie eine höheren Relevanz zuordnen würde, als ein gepflasteter Boden. Bei der nächsten Erfassung muss ich dann wohl noch die Grashalme zählen...

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                        #26
                        ... dass ich die Terrasse angeben muss
                        Die Anrechnung mit einem Viertel ist aber den Vorschriften der Wohnflächenverordnung geschuldet.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #27
                          Ja, das hab ich verstanden, aber dass es überhaupt drin steht der der Verordnung... Ist jetzt für mich keine Wohnfläche. Da würde ich schon eher den Keller zuzählen.

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                            #28
                            Über den Sinn und Unsinn von Rechtsvorschriften zu diskutieren, bringt nichts. Wenn dein Objekt vor 2004 errichtet wurde,

                            wäre eine Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung weiter gültig. Danach wurden Terrassen,

                            die nicht überdeckt waren, überhaupt nicht angerechnet.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Ja, das bringt nichts. Danke für deine Hilfen! Hast mir echt gut geholfen und mir die "Angst" vor dem Formular genommen. Ich hab meinen Antrag auch nun eingereicht.

                              Meine Nachbarn baten mich allerdings auch um Hilfe bei den Eingaben und da kam nur eine Frage auf:
                              Sie haben aus einem Einfamilienhaus wie ich es habe, einen Umbau zu einem laut Baugenehmigung Einfamilienhaus m. Einliegerwohnung vorgenommen (66 die eine und 98 die andere Wohnung). Wie gebe ich das an? Wähle ich dennoch bei der Grundstücksart Einfamilienhaus (Zeile 3) aus und trage dann bei der Anzahl der Wohnungen mit einer Fläche von 60-100 m2 (Zeile 12) 2 ein und die Gesamt-m2 164 dann für beide Wohnungen zusammen, oder müsste ich das anders angeben?

                              Die eine Wohnung wird selbst bewohnt, die andere vermietet. Es gibt nur eine Haustüre und über einen Flur gelangen sie dann über eine herkömliche Zimmertüre in die Wohnungen.

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                                #30
                                Das ist ein Zweifamilienhaus, auch das steht doch zur Auswahl.

                                ... und trage dann bei der Anzahl der Wohnungen mit einer Fläche von 60-100 m2 (Zeile 12) 2 ein und die Gesamt-m2 164 dann für beide Wohnungen zusammen, oder müsste ich das anders angeben?
                                Das ist m. E. richtig, da beide Wohnungen zu der Klasse 60 bis 100 m² gehören.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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