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Das sieht alles richtig aus, wobei es in der Anlage Grundstück die Zeile 4 sein müsste, nicht 3
In Zeile11 ganz unten muss erste Fläche ausgewählt werden
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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ich habe doch noch mal eine Frage zu den Wohnungseigentumsanteil und Tiefgarageneigentumsanteil. Ich habe gestern versucht, das in 2 Zeilen, wie im Schaubild angegeben, einzutragen.
Am Ende erhalte ich folgende Fehlermeldung in Elster:
"Es wurde auf dem Hauptvordruck im Berich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem Auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten zweiten (Teil-) Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben."
Was habe ich denn falsch gemacht? Ich komme einfach nicht dahinter.
Was habe ich denn falsch gemacht? Ich komme einfach nicht dahinter.
Wurde im Hauptvordruck in Zeile 11 ganz unten auch jedes mal erste Fläche ausgewählt ?
Werden Außenstellplätze ebenfalls in der Erfassung berücksichtigt?
Nein !
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ja hatte ich ausgewählt. Der Fehler lag darin, dass ich in der Anlage GW2 Zeile 4 ebenfalls zwei Zeilen erstellt hatte anstatt die Flächen zu einer Zeile zusammen zu fassen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Nun stellt sich nur noch eine Frage.
Wie kann man eine Dienstwohnung in einem Kindergarten oder Schule darstellen?
Denn Schulen bzw. Kindergärten sind von der Grundsteuer befreit, die Dienstwohnungen darin aber nicht.
Die Wohnung gehört einer Stadt sowie die Kindergärten bzw. Schulen auch.
Ich als Mitarbeiter der Stadt muss sämtliche Erklärungen abgeben und bin mir in diesem Fall nicht sicher.
Ich als Mitarbeiter der Stadt muss sämtliche Erklärungen abgeben und bin mir in diesem Fall nicht sicher.
Wie sieht denn der bisherige Einheitswertbescheid aus ?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Geben Städte überhaupt für eigene Grundstücke Grundsteuererklärungen ab und zahlen die Grundsteuer im Anschluss an sich selbst? Ist das wirklich so, oder steuerbefreit?
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