Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer BW Eigentumswohnung mit Tiefgarage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer BW Eigentumswohnung mit Tiefgarage

    Bin etwas verzweifelt. Nach Eingabe der Daten aus dem Grundbuch erscheint bei mir
    "Die Angaben zum Flurstück (Angaben in den Feldern Gemarkung, Flurstück: Zähler, Fläche in m², zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebene Fläche"
    Hat jemand eine Idee oder wo finde ich eine Vorlage ?

    #2
    Hat jemand eine Idee oder wo finde ich eine Vorlage ?
    Die Formulare sind erst heute freigeschaltet worden. Bei den unterschiedlichen Ländervarianten wird es etwas dauern,

    bis hier im Anwenderforum brauchbare Antworten erwartet werden können. Die Erklärung eilt auch nicht wirklich.

    Was wurde denn bei zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil bei Zähler und Nenner angegeben ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Da habe ich meine Eigentumsanteil 977 / 100000 eingegeben und bei Fläche die gesamten qm laut Grundbuch. Das schein falsch zu sein.
      Die qm bei GW2 passen dem System auch nicht. Kommen da nicht die gesamten rein ?
      Zuletzt geändert von Marion#; 01.07.2022, 18:04.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Marion# Beitrag anzeigen
        Bin etwas verzweifelt. Nach Eingabe der Daten aus dem Grundbuch erscheint bei mir
        "Die Angaben zum Flurstück (Angaben in den Feldern Gemarkung, Flurstück: Zähler, Fläche in m², zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebene Fläche"
        Hat jemand eine Idee oder wo finde ich eine Vorlage ?
        Ich habe genau das gleiche Problem. Angeblich sollen lt. Fehlermeldung die Daten zur "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" nicht mit den Daten "Angaben zu Grund und Boden, Unterformular Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks" übereinstimmen bzw. abweichen. Das stimmt aber in meinem Fall nachweislich nicht. In beiden Formularen habe ich die gleichen Werte stehen. Wahrscheinlich noch ein Softwarefehler. Ich werde noch einige Tage warten. Vielleicht finden diese "Profis" das ja. Mein Gott, wie ist das wieder dilletantisch programmiert worden.
        Es ging schon los mit der ersten Frage nach Steuernummer oder Aktenzeichen. Ich habe als Schleswig-Holsteiner auf meinem Einheitswertbescheid nur ein Aktenzeichen. Nirgends auf anderen Formularen gibt es eine Steuernummer. Als ich dann Aktenzeichen anwählte, fehlte als Bundesland zum auswählen Schleswig-Holstein. Erst nach einer halben Stunde Recherche habe ich herausgefunden, dass in Schleswig Holstein das Aktenzeichen zwar Aktenzeichen heißt, aber für dieses Formular die Steuernummer ist. Man, man, man. Was soll so ein Scheiß????????

        Kommentar


          #5
          Hallo Hargus, die Steuernummer und die ID Nummer ist ja die von der Einkommens . Aber ansondten ist das echt unmöglich. Vor allem jedes Bundesland anders. Für meinen Vater in Bayern wird es dann wieder anders funktionieren. Aber jetzt muss ich mal meine hinbekommen.

          Kommentar


            #6
            Hallo Charlie 24, was würden Sie bei GW2 eintragen. 977/100000. Gesamt 11781 qm. Meine Wohnung ist 70 qm.
            Wenn ich das multipliziere wie irgendwo beschrieben dann müsste ich ja 115 qm eintragen. Bin ratlos. Bitte um Hilfe
            mfg Marion

            Kommentar


              #7
              Die anteilige Miteigentumsfläche am Grundstück und die Wohnungsgröße stehen in keinem Bezug zueinander. Je kleiner das Grundstück ist

              und je dichter es bebaut ist, kann die Summe der Wohnflächen aller Wohnungen deutlich über der Grundstücksgröße liegen. Bei großen

              Grundstücken, die nicht intensiv bebaut ist, ist es genau umgekehrt. Wenn deine Angaben zu Zähler und Nenner stimmen, dann sind 115 m²

              schon richtig.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Hallo Charlie24, so steht es mal als Eigentumsanteil im Grundbuch. Wird dann schon stimmen. Ich probiere es mal aus und hoffe das es klappt.

                Vielen Vielen Dank für die Hilfe. Gruss Marion

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Marion, ich habe ähnliche Schwierigkeiten wie Sie und vermute, dass das Programm zum jetzigen Stand nicht richtig funktioniert.

                  Kommentar


                    #10
                    ... vermute, dass das Programm zum jetzigen Stand nicht richtig funktioniert.
                    Das ist eine Vermutung, die sich bei den von mir bislang getesteten Formularen nicht bestätigt hat
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das ist eine Vermutung, die sich bei den von mir bislang getesteten Formularen nicht bestätigt hat
                      Habe ich doch geschrieben: "vermute".

                      Kommentar


                        #12
                        Mein Fehler ist weg, nachdem ich die qm in gw2 geändert habe. Verstehe zwar nicht warum ich mehr qm jetzt habe,aber man muss ja nicht alles verstehen.
                        Auf alle Fälle ist es eine Unverschämtheit von BW keine anständige Vorlage herauszugeben.
                        Dank nochmals an Chalie24
                        Zuletzt geändert von Marion#; 01.07.2022, 19:06.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Die anteilige Miteigentumsfläche am Grundstück und die Wohnungsgröße stehen in keinem Bezug zueinander. Je kleiner das Grundstück ist

                          und je dichter es bebaut ist, kann die Summe der Wohnflächen aller Wohnungen deutlich über der Grundstücksgröße liegen. Bei großen

                          Grundstücken, die nicht intensiv bebaut ist, ist es genau umgekehrt. Wenn deine Angaben zu Zähler und Nenner stimmen, dann sind 115 m²

                          schon richtig.
                          Ich nochmal. Für die Tiefgarage muss ich das extra eingeben mit dem gleichem Bodenwert ? oder einfach die qm dazu zählen?

                          Kommentar


                            #14

                            Für die Tiefgarage muss ich das extra eingeben mit dem gleichem Bodenwert ? oder einfach die qm dazu zählen?
                            Liegt die Tiefgarage auf dem gleichen Grundstück ? Also gleiche Flurstücksnummer ? Der Bodenrichtwert ist sicher identisch.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                              Liegt die Tiefgarage auf dem gleichen Grundstück ? Also gleiche Flurstücksnummer ? Der Bodenrichtwert ist sicher identisch.
                              Die Flurnummer ist identisch, nur das Grundbuchblatt und der Miteigentümeranteil ist anders.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X