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Grundsteuer BW Eigentumswohnung mit Tiefgarage

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    #31
    Dieser Rechenweg erschien bei der Fehlermeldung von Elster, als ich andere Werte eingetragen habe. Habe mal die Fläche probeweise geändert, um auf die Fehlermeldung zu kommen, siehe hier
    Gefundene Fehler und Konflikte
    • [COLOR=rgba(0, 0, 0, 0)]Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:[/COLOR]Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

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      #32
      Zitat von Istri Beitrag anzeigen
      Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil)[/LIST]
      Mit dem Anteil ist der Miteigentumsanteil gemeint, das ist eine Zahl wie 0,0475. Dass beim multiplizieren von wm mit qm nichts sinnvolles rauskommen kann, sagt der gesunde Menschenverstand.

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        #33
        Hallo zusammen,

        ich bin an einem ähnlichen Problem und komme einfach nicht weiter. Bei mir kommt noch hinzu, dass die Tiefgarage ein Doppelparker mit 2 unterschiedlichen Eigentümern ist :-(

        Die Eigentumswohnung ist wie folgt konfiguriert:

        Flur: 0
        Flurstück-Zähler: 9999
        Fläche: 800qm
        Grundbuchblatt: 123
        zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: 68/1000
        enhalten in: erste Fläche (Schlüsselwert 1)
        Angaben zum Grund und Boden: 54

        Diese Angaben sind soweit in sich stimmig und führen zu einer fehlerfreien Elster-Prüfung.

        Mein Problem ist jetzt, dass es noch ein zweites Grundbuchblatt für die Tiefgarage (Doppelpaker) gibt, in dem ich mit 1/2 Anteilen drin stehe.

        Mein erster Versuch war, die TG-Gemarkung als 2. Eintrag vorzunehmen.

        Problem: ich kann die Eigentumsverhältnisse nicht pro Gemarkung differenziert angeben.

        Mein zweiter Versuch war: zwei separate Grundsteuererklärungen einreichen.

        Die Eigentumswohnung habe ich, wie oben dargestellt eingereicht, das hat wunderbar geklappt.

        Ich kann die Tiefgarage nun wie folgt konfigurieren:

        Flur: 0
        Flurstück-Zähler: 9999 <--(also genau gleich, wie die Wohnung oben)
        Fläche: 800qm
        Grundbuchblatt: 456 <--(also eigenes Grundbuchblatt!)
        zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: 4/1000
        enhalten in: erste Fläche (Schlüsselwert 1) <--(stimmt das?)
        Angaben zum Grund und Boden: 3

        Das klappt so weit. Ich scheitere dann aber bei der Angabe der Eigentumsverhältnisse.
        Ich kann jetzt zwar eine Bruchteilgemeinschaft angeben, aber ich habe aus dem Grundbuch lediglich den Namen des Miteigentümers. Ich habe weder die Adresse, noch die Steuernummer, noch die Steueridentifkationsnummer.

        Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr weiter.

        Ich bin geneigt dazu, den 'zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:' von '4/1000' auf '2/1000' zu reduzieren und mich für diesen dann als alleinigen Eigentümer anzugeben. Aber das kann doch nicht wirklich die Lösung sein, oder?

        Im Voraus herzlichen Dank für jeden sachdienlichen Rat!

        Viele Grüße
        Hans


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          #34
          Das klappt so weit. Ich scheitere dann aber bei der Angabe der Eigentumsverhältnisse.
          Wieso, du musst doch bei dem Doppelparker keine Angaben zu dem Miteigentümer machen. Wenn die 4/1000 für

          den Doppelparker insgesamt gelten dann musst du eben 2/1000 erklären, das reicht doch. Die Idee hattest du doch bereits

          und das ist die Lösung, anders geht das nicht. Der andere Eigentümer kommt in deiner Erklärung überhaupt nicht vor, der

          gehört da auch nicht hin.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #35
            Herzlichsten Dank, Charlie24 :-)

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