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Grundsteuer BW Eigentumswohnung mit Tiefgarage

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    #16
    ... nur das Grundbuchblatt und der Miteigentümeranteil ist anders.
    Da muss ich jetzt auch erst darüber nachdenken. Ich habe keine Eigentumswohnung, sondern nur ein Einfamilienhaus.

    Das der Miteigentumsanteil ein anderer ist, ist klar, aber warum auch das Grundbuchblatt ein anderes ist, verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb.

    Man wird bei den Miteigentumsanteilen dann nicht einfach addieren dürfen, das Grundbuchblatt muss ja immer angegeben werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Danke für die schnelle Antwort.
      Ich gebe einfach die Tiefgarage extra mit dem Grundbuchblatt ein. Mal sehen ob das System dann zufrieden ist. Das Finanzamt wird sich schon melden wenn was nicht passt.
      Dank Ihrer Hilfe habe ich wenigstens mal meine Wohnung fertig. Jetzt kommt noch was in Bayern , aber nicht mehr heute.Hoffentlich ist das nicht noch schwieriger.
      Schönes Wochenende

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        #18
        Jetzt kommt noch was in Bayern , aber nicht mehr heute.Hoffentlich ist das nicht noch schwieriger.
        Objektiv nicht, aber es gibt auch in Bayern Stolperfallen, außerdem braucht man die Wohn- und Nutzflächen, die muss man

        selbst haben (z. B. aus den Bauakten) oder man muss die Flächen tatsächlich ermitteln. Ich habe mir vor 2 Wochen einen

        Laser-Entfernungsmesser gekauft. Wohnflächenberechnungen habe ich zwar, aber für die Garagen und weitere Nebengebäude

        musste ich die Nutzflächen ermitteln. Wenn die unterhalb bestimmter Freigrenzen liegen, muss man die mit 0 m² erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          Morgen Charlie24, bei einem Reihenhaus das Vater und Tochter gehört was kreuzt man bei Eigentümer an ?

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            #20
            Zitat von Marion# Beitrag anzeigen
            Morgen Charlie24, bei einem Reihenhaus das Vater und Tochter gehört was kreuzt man bei Eigentümer an ?
            Wie ist das ganze im Grundbuch eingetragen? Anteilig 50/50 oder 3/4 zu 1/4 nach Erbfall?

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              #21
              Im Grundbuch 50/50 .

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                #22
                Wie ist das ganze im Grundbuch eingetragen? Anteilig 50/50 oder 3/4 zu 1/4 nach Erbfall?
                Dazu musst du dir die Eintragungsbekanntmachung nach § 55 GBO ansehen, die es nach der Berichtigung des Grundbuchs geben sollte.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #23
                  Ich habe eine Eigentumswohnung und 2 Tiefgaragenstellplätze mit einer anderen Flurstücknr. und Blattnr. Bei der Wohnung habe ich die Gesamtfläche mit den qm der Wohnung multipliziert, war wohl in Ordnung.
                  Die Tiefgaragenfläche hat 1754 qm mit 58 Stellplätzen. Ich habe also 2 mal 1/58-tel. Ist nun meine anzugebende Fläche 1754x58 = 101732 gerundet=101. Über eine Hilfe freue ich mich

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                    #24
                    Bei der Wohnung habe ich die Gesamtfläche mit den qm der Wohnung multipliziert, war wohl in Ordnung.
                    Das glaube ich nicht ! Es gibt einen definierten Miteigentumsanteil am Flurstück, aus dem sich die m² berechnen lassen

                    Wenn das Flurstück insgesamt 1754 m² hat, kommen bei Miteigentumsanteilen von 2/58 bei mir 60,48 m² heraus, nicht 101 m².
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #25
                      Hallo, ich stosse auch mal dazu, habe das gleiche Problem, und bin nicht sicher ob ich das jetzt richtig verstanden habe

                      Ich habe ebenfalls eine ETW (mit 62 qm) und einen TG Stellplatz im Keller des gleichen Hauses.
                      Grundstück 1088 qm, Anteile für die ETW 616/10000, für den TG Platz 100/10000.

                      Es werden für die beiden - ich sag mal Flurstücke? - verschiedene Grundbuchblätter angegeben, alle anderen Angaben sind identisch.
                      Ich habe im ersten Versuch bei GW1 zwei mal Zeile 9-11 ausgefüllt, für je Wohnung und TG.
                      Dann bei GW2 in Zeile 4 für die Fläche der ETW 67 qm und die des TG Platzes 11 qm.

                      Darüber hinaus habe ich in Zeile 10 Anzahl der TG Plätze auch noch 1 eingegeben.

                      Das würde auch so bei Elster durchgehen, die Prüfung lief problemlos durch.

                      Aber ist das jetzt nicht irgendwie doppelt gemoppelt?

                      Müsste ich die Flurstücke und die Flächen denn sonst zusammenzählen oder wie, und wie erfahre ich das?

                      Die super Grundsteuerhotline der Finanzämter der Städte ist ja zum Lachen.
                      Die mit der ich gesprochen habe, kannte Elster nur vom Hörensagen. die wusste gar nicht wovon ich gesprochen habe.
                      Die meinte wenn alles grün ist wir das schon richtig sein.

                      Falls mit jemand hier helfen kann, am Liebsten mit Zahlen, wäre ich ewig dankbar <3



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                        #26
                        Dann bei GW2 in Zeile 4 für die Fläche der ETW 67 qm und die des TG Platzes 11 qm.
                        Man muss die m²-Werte addieren und die abgerundete Summe in Zeile 4 eintragen. Aus 77,90 m² wird dann 77.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27

                          1000 Dank Charlie24!
                          Dich schickt wirklich der Himmel!
                          Damit kann ich das tatsächlich morgen fertig machen, ich glaub's ja nicht!

                          Nochmals danke!!!

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                            #28
                            Wenn das Flurstück insgesamt 1754 m² hat, kommen bei Miteigentumsanteilen von 2/58 bei mir 60,48 m² heraus, nicht 101 m².Hallo charlie24, das habe ich verstanden, danke.

                            Aber warum stimmt das mit der Wohnung nicht?

                            Bei der Wohnung habe ich die Gesamtfläche mit den qm der Wohnung multipliziert, war wohl in Ordnung.
                            Das glaube ich nicht ! Es gibt einen definierten Miteigentumsanteil am Flurstück, aus dem sich die m² berechnen lassenDie Grundstücksfläche beträgt 861 qm, meine Wohnung ist mit 56,72 qm angegeben, betrachte ich als Miteigentumsanteil, so habe ich im Feld Fläche 48 eingetragen, also 861 x 56,72 =48,88

                            Muss das anders gerechnet werden?
                            Danke, Grüße aus BaWü

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                              #29
                              Muss das anders gerechnet werden?
                              Welchen Miteigentumsanteil man am/an dem/n Grundstück/en der Wohnanlage erworben hat, steht im notariellen Kaufvertrag und natürlich

                              auch im Grundbuch. Der m²-Anteil kann sich deutlich von der Wohnfläche unterscheiden, das hängt von der Baudichte ab.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Zitat von Istri Beitrag anzeigen
                                Die Grundstücksfläche beträgt 861 qm, meine Wohnung ist mit 56,72 qm angegeben, betrachte ich als Miteigentumsanteil, so habe ich im Feld Fläche 48 eingetragen, also 861 x 56,72 =48,88
                                ??? Wie kommt man denn auf einen solchen Rechenweg ???

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