Gefundene Fehler....

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  • Komootfex
    Neuer Benutzer
    • 02.07.2022
    • 9

    #1

    Gefundene Fehler....

    Es geht um eine Eigentumswohnung mit 4 Eigentümern, mein Anteil ist 237/1000.

    Das "Prüfen der Eingaben" gibt mir als Fehler an:

    2022-07-02 10_33_09-ELSTER - Grundsteuer für andere Bundesländer - 1 - Angaben zur Feststellung.png

    Bei "Angaben zur Feststellung" habe ich "Hauptfeststellung" und "bebautes Grundstück" ausgewählt.

    Klicke ich auf Prüfen, komme ich immer wieder auf die o.g. Seite und als Fehler wird angegeben:

    Aktueller Fehler
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes beziehungsweise ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt.
    .
    Bei Angaben zu Eigentümern habe ich den Punkt 7 angeklickt = Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen und als Eigentümer (nur) mich.

    Was mache ich falsch?

    Danke.
  • kiki1964
    Benutzer
    • 14.02.2022
    • 44

    #2
    anlage Grundstück schon ausgefüllt... erst danach prüfen - die anlage gehört dazu

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45929

      #3
      Wenn es um Wohnungseigentum geht, ist die Erklärung auf dein Sondereigentum und den Miteigentumsanteil am Grundstück zu beschränken.

      Das ist die wirtschaftliche Einheit, für die die Erklärung erstellt werden muss. Die Anlage Grundstück muss beigefügt und ausgefüllt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • Komootfex
        Neuer Benutzer
        • 02.07.2022
        • 9

        #4
        danke euch,,,, wo finde ich die Anlage Grundstück?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45929

          #5
          wo finde ich die Anlage Grundstück?
          Den Entwurf öffnen und dann auf der linken Seite auf Anlagen hinzufügen / entfernen gehen.

          Die Anleitung hier gilt analog: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • Komootfex
            Neuer Benutzer
            • 02.07.2022
            • 9

            #6
            Charlie24 Danke, Charlie...Nun habe ich immer noch Fehler, die ich nicht erklären kann: was kommt denn bei 3 rein? Die tatsächliche Größe des Grundstücks, das bei uns 675 qm ist, oder mein Anteil 237/1000 = 160 qm?

            Dann die Frage: soll ich bei Empfangsbevollmächtigten mich selbst eintragen oder ist damit gemeint, dass es einen Empfangsbevollmächtigten für alle 4 Wohnungen (die WEG hat 4 Eignetümer) gibt?



            2022-07-02 15_16_14-ELSTER - Grundsteuer für andere Bundesländer - 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e.png





            2022-07-02 15_13_11-ELSTER - Grundsteuer für andere Bundesländer - 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e.png
            Angehängte Dateien

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45929

              #7
              Die tatsächliche Größe des Grundstücks, das bei uns 675 qm ist, oder mein Anteil 237/1000 = 160 qm?
              Beides: In Zeile 10 ist die Gesamtfläche einzutragen, in Zeile 11 gibst du beim Zähler 237 und beim Nenner 1000 ein.

              Die 160 m² Miteigentumsanteil sind dann in der Anlage Grundstück zu erklären, wobei wahrscheinlich die Abrundung auf 159 m² zulässig ist.

              Wem gehört denn die Eigentumswohnung ? Dir allein ? Dir und der Ehefrau ? Oder wirklich einer Grundstücksgemeinschaft ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              • Komootfex
                Neuer Benutzer
                • 02.07.2022
                • 9

                #8
                Charlie24 Danke...die Wohnung gehört nur meiner Frau....

                Kommentar

                • Komootfex
                  Neuer Benutzer
                  • 02.07.2022
                  • 9

                  #9
                  Charlie24 Hallo Charlie, ich nochmal....

                  Ich habe es nun geschafft. Keine Fehler mehr.....

                  Danke und schönes WE

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45929

                    #10
                    ... .die Wohnung gehört nur meiner Frau..
                    Dann ist die Auswahl Alleineigentum einer natürlichen Person zutreffend.

                    In der Anlage Grundstück musst du noch Angaben zum Baujahr und zur Wohnungsgröße machen, dann werden die Fehler

                    nach und nach weniger. Das beginnt auf der Teilseite 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • Komootfex
                      Neuer Benutzer
                      • 02.07.2022
                      • 9

                      #11
                      Danke

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