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Grundsteuererklärung Baden-Württemberg fehlerhaft - falsche Fehlermeldungen

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    #46
    Mag sein, aber die Forenteilnehmer -insbesondere die neuen und die, die sich an ein ganz anderes Thema anhängen und kein Neues aufmachen- fühlen sich bisweilen sehr "frei" darin zu interpretieren, dass sie tatsächlich am selben Problem leiden. Daher ist die Nachfrage m.E. durchaus berechtigt, bevor man womöglich mehrere Posts unnötig aneinander vorbeiredet.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #47
      (steht doch eigentlich schon in der Überschrift!?)
      Habe ich wahrscheinlich um 1:00 Uhr nachts übersehen. Gemessen an den nicht vorhandenen Hilfetexten in den Vordrucken für die übrigen Bundesländer

      wurde im Formular für Baden-Württemberg sogar versucht, die Schlüsselung in Zeile 11 des Hauptvordrucks anhand zweier Beispiele zu erklären, leider

      wurden nicht alle Varianten beschrieben. An den Ausgangsflächen der Flurstücke darf man nichts ändern. Man muss im konkreten Fall alle 3 Flurstücke

      über beiden Flächen (Schlüsselwert: 3) schlüsseln. Im ersten Schritt rechnet man extern den m²-Wert für die Zeile 3 der Anlage Grundstück

      insgesamt
      aus. Das Ergebnis rundet man auf volle m² ab. Im zweiten Schritt ermittelt man bei dem Flurstück mit den 2 Bodenrichtwerten den

      m²-Anteil für den Flächenanteil mit dem geringeren Richtwert, das Ergebnis rundet man auf volle m² auf. Diesen Wert zieht man dann vom

      Gesamtwert ab und erhält so die 2 Werte für die m²-Einträge in Zeile 3 der Anlage Grundstück.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #48
        Brigitte20 und andere. Wie kann man auch schon Anfang Juli sich an die Feststellungserklärung ranmachen. Behördenhörigkeit??? Einfach mal cool bleiben, den Amtsschimmel wiehern lassen und schaun was die Zeit bringt. Und siehe da. Schon mal eine Abgabefristverlängerung bis zum 31.Januar 2023. Hahahahahaha. Ich lach mich schlapp. Aber zum Glück gibt es noch den Oberlehrer Charlie24, der hier "es sollte doch zu begreifen sein, was hier unter .................zu verstehen ist." Überheblicher geht wohl nicht. Ich wünsche allen Usern viel Glück beim Ausfüllen. Ansonsten geht mit etwas Kleingeld - 400 € sind schon mal aufgerufen -zum Steuerberater. Ich meld mich aus dem Helferforum ab. Danke für nix.

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