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    #31
    Und wenn Ehegatten angegen werden die notariell die Hälfte der ETW besitzen ist es doch auch richtig die Miteigentumsanteile zu halbieren. Beispielrechnung: 54/100 ist unsere ETW, Meine Frau demnach 27/100 und dasselbe bei mir, so hab ich das eingetragen
    Das ist sicher falsch ! Den Ehegatten gehört das Bewertungsobjekt (Wohnungseigentum) zu 100%, also gehört jedem die Hälfte.

    Deine anderen Beiträge habe ich jetzt nicht gelesen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Sieht so aus, als wäre ich nicht der Einzige. Leider habe ich kein Abo für die Aachener Zeitung, aber die Überschrift reicht schon ...
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        #33
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das ist sicher falsch ! Den Ehegatten gehört das Bewertungsobjekt (Wohnungseigentum) zu 100%, also gehört jedem die Hälfte.

        Deine anderen Beiträge habe ich jetzt nicht gelesen
        Bin ich da irgendwie zu "doof" für? Wir besitzen 54/100 am Gesamtobjekt mit der ETW plus Sondereigentum. Wenn da zwei Ehepartner eingetragen werden müssen, kann bei der Hälfte von 54% doch nur 27% pro Ehepartner stehen, oder was muss da hin?

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          #34
          oder was muss da hin?
          Bei den Eigentümern ist jeweils 1 und 2 einzutragen oder 50 und 100. Bewertungsobjekt (wirtschaftliche Einheit) ist ja das Wohneigentum,

          nicht das gesamte Grundstück. In der Hilfe habe ich bei einem der Formulare folgendes gefunden:

          Geben Sie hier bitte an, zu welchem Anteil das Grundstück bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft der vorstehenden Person zuzurechnen ist.
          Dieser Anteil am Gesamtgrundstück ist nicht zu verwechseln mit dem Anteil am Flurstück bzw. an den Flurstücken entsprechend Zeile 10 im Abschnitt
          "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens".


          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #35
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bei den Eigentümern ist jeweils 1 und 2 einzutragen oder 50 und 100. Bewertungsobjekt (wirtschaftliche Einheit) ist ja das Wohneigentum,

            nicht das gesamte Grundstück. In der Hilfe habe ich bei einem der Formulare folgendes gefunden:

            Geben Sie hier bitte an, zu welchem Anteil das Grundstück bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft der vorstehenden Person zuzurechnen ist.
            Dieser Anteil am Gesamtgrundstück ist nicht zu verwechseln mit dem Anteil am Flurstück bzw. an den Flurstücken entsprechend Zeile 10 im Abschnitt
            "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens".

            Das hab ich jetzt mal mit 1 und 2 eingetragen, ABER nun moppert die Software aber immer noch ... habe mal Anmerkungen dazu gemacht im Screenshot.

            Und das Ganze zieht sich ja wie ein roter Faden durch 3 Grundsteuer-Fälle, die sind leicht unterschiedlich aber die Fehlermeldungen doch sehr ähnlich
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            Zuletzt geändert von WolRom; 05.07.2022, 12:14.

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              #36
              Die Einzelgarage ist der Wohnung zuzuordnen, da Angaben zum Sachwert zu machen, dürfte falsch sein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #37
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Einzelgarage ist der Wohnung zuzuordnen, da Angaben zum Sachwert zu machen, dürfte falsch sein.
                Und das ist dann egal, dass die Garage auf einem anderem Grundstück steht als die Wohnung? Was soll denn dann für das Garagengrundstück angegen werden? Was versteht man in dem Zusammenhang unter dem Begriff "Sachwert"? Trägt man für das kleine Grundstück gar nichts ein?

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                  #38
                  Und das ist dann egal, dass die Garage auf einem anderem Grundstück steht als die Wohnung?
                  Das spielt keine Rolle, entscheidend ist du Zuordnung zur Wohnnutzung.

                  Die zweite Frage kann ich mangels Zeit derzeit nicht beantworten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #39
                    Es ist nahezu unglaublich

                    So, ich hab jetzt mal alles so gemacht, wie Du geschrieben hast und ALLE FEHLER WEG !!!

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                      #40
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das spielt keine Rolle, entscheidend ist du Zuordnung zur Wohnnutzung.

                      Die zweite Frage kann ich mangels Zeit derzeit nicht beantworten.
                      DANKE SEHR, ohne Deine Hilfe, wäre ich nicht durchgestiegen, da es für mich vom Sinn her anders interpretiert war

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                        #41
                        So langsam dämmert es mir. Und es ist so total simpel aber eben nicht selbsterklärend. Man hat unter 11 immer 1 bei Zähler und 1 bei Nenner und unter 51 den Anteil als Ehepartner am Gesamten, da kann man die Miteigentumsanteile tatsächlich dann halbiert eintragen
                        Zuletzt geändert von WolRom; 05.07.2022, 14:43.

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                          #42
                          Bei ELSTER hat man offenbar noch nie etwas von Unit Tests gehört. Geschweige denn von Usablity Testing und Review von Texten durch Laien. Sollen doch die dummen Benutzer sich ärgern und die Fehler finden und genervte Anrufer die Hotline überlasten.
                          Exception Handling ist offenbar bei den Entwicklern auch ein Fremdwort: Weil das System down ist wegen zu vielen Anfragen kommen Fehler bei allen Feldern mit irreführenden Meldungen statt einer einzelnen aussagekräftigen Meldung "System im Moment überlastet".
                          Wie kann man nur so ein völlig ungetestetes System live nehmen?!

                          Sogar das Aktenzeichen und weitere definitv richtige Angaben wurden abgelehnt (selbst wenn man sich genau an den Fehlermeldungstext hält oder zig andere Sachen ausprobiert).

                          Außerdem sind immer etliche Felder als Fehler markiert selbst wenn nur eins der Felder nicht stimmt...

                          Die Navigation innerhalb des Formulars ist eine Katastrophe. Ich konnte nicht zurücknavigieren. Nur noch der Prüfen-Button stand zur Verfügung.

                          Ich habe ja keine gute Usability erwartet, aber das ist jenseits von wirklich allem, was ich bisher gesehen habe.

                          Nachdem ich keine Chance hatte das Ganze zum Abschluss zu bringen, dachte ich gut, mache ich später weiter wenn die vielleicht irgendwann die Fehler behoben haben. Heute nochmal aufgerufen. Na toll, alle eingegebenen Daten sind weg. Also nochmal von vorne beginnen. In der Hoffnung, dass es dann vielleicht mal klappt.

                          Bezeichner Zähler / Nenner schlecht erklärt und doppeldeutig verwendet. Eine Abgrenzung zum Nenner beim Flurstück wäre hilfreich gewesen.

                          Sonst taugen die Hilfetexte halbwegs, jedenfalls dort wo Beispiele dabei sind.
                          Zuletzt geändert von klauvogel; 05.07.2022, 15:00.

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                            #43
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das spielt keine Rolle, entscheidend ist du Zuordnung zur Wohnnutzung.

                            Die zweite Frage kann ich mangels Zeit derzeit nicht beantworten.
                            Hallo Charlie24, Zwei von drei Grundsteuer-Geschichten sind jetzt mit Erfolg raus. Beim letzten Fall komme ich aber an Zeile 51 nicht weiter, wo die Miteigentumsanteile 21160/100000 einzutragen sind, die Wohnung gehört meiner Frau, muss man dan nicht Alleineigentum einer natürlichen Person auswählen? Ich kann die o.g. Miteigentumsanteile nur erfolgreich eintragen, wenn ich bei den Eigentumsverhältnissen wechsle. Wir reden hier von einem 5-ETW-Haus, wo meiner Frau eine Wohnung von gehört ? Eine Grundstücksgemeinschaft ist es doch nicht, da würden die Miteigentumsanteile zwar klappen, aber es wird nach einer EMPFANGSVOLLMACHT gefragt. Um es kurz zu machen, WAS MUSS MAN WÄHLEN bei einer ETW unter 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten, damit man die Miteigentumsanteile erfolgreich angeben kann. Sobald ich Alleineigentum einer natürlichen Person wähle geht nur 1 und 1 in Zeile 51

                            Oder interssiert das FA am Ende dieser Miteigentumsanteil für die Berechnung der Grundsteuer doch nicht und es ist nur die Wohnungsgröße von Interesse?

                            Danach bin ich mit meiner Fragestunde durch - versprochen und DANKE im Voraus
                            Angehängte Dateien
                            Zuletzt geändert von WolRom; 05.07.2022, 15:38.

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                              #44
                              Zitat von klauvogel Beitrag anzeigen
                              Bei ELSTER hat man offenbar noch nie etwas von Unit Tests gehört. Geschweige denn von Usablity Testing und Review von Texten durch Laien. Sollen doch die dummen Benutzer sich ärgern und die Fehler finden und genervte Anrufer die Hotline überlasten.
                              Exception Handling ist offenbar bei den Entwicklern auch ein Fremdwort: Weil das System down ist wegen zu vielen Anfragen kommen Fehler bei allen Feldern mit irreführenden Meldungen statt einer einzelnen aussagekräftigen Meldung "System im Moment überlastet".
                              Wie kann man nur so ein völlig ungetestetes System live nehmen?!

                              Sogar das Aktenzeichen und weitere definitv richtige Angaben wurden abgelehnt (selbst wenn man sich genau an den Fehlermeldungstext hält oder zig andere Sachen ausprobiert).

                              Außerdem sind immer etliche Felder als Fehler markiert selbst wenn nur eins der Felder nicht stimmt...

                              Die Navigation innerhalb des Formulars ist eine Katastrophe. Ich konnte nicht zurücknavigieren. Nur noch der Prüfen-Button stand zur Verfügung.

                              Ich habe ja keine gute Usability erwartet, aber das ist jenseits von wirklich allem, was ich bisher gesehen habe.

                              Nachdem ich keine Chance hatte das Ganze zum Abschluss zu bringen, dachte ich gut, mache ich später weiter wenn die vielleicht irgendwann die Fehler behoben haben. Heute nochmal aufgerufen. Na toll, alle eingegebenen Daten sind weg. Also nochmal von vorne beginnen. In der Hoffnung, dass es dann vielleicht mal klappt.

                              Bezeichner Zähler / Nenner schlecht erklärt und doppeldeutig verwendet. Eine Abgrenzung zum Nenner beim Flurstück wäre hilfreich gewesen.

                              Sonst taugen die Hilfetexte halbwegs, jedenfalls dort wo Beispiele dabei sind.
                              Das Ganze ist mehr als verwirrend gestaltet, ich bin Architekt und bilde mir ein, etwas Ahnung zu haben von Grundstücken, Bebauungen usw. Aber hier ist man mehr suchender Forscher und es wird Millionen geben, die da nur mit professioneller Unterstützung zum Erfolg kommen. Überhaupt nicht durchdacht und Anwender-freundlich

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                                #45
                                Beim letzten Fall komme ich aber an Zeile 51 nicht weiter, wo die Miteigentumsanteile 21160/100000 einzutragen sind, die Wohnung gehört meiner Frau, muss man dann nicht Alleineigentum einer natürlichen Person auswählen?
                                In Zeile 51 ist 1 und 1 einzutragen, die Miteigentumsanteile 21160/100000 am Grundstück der Eigentumswohnanlage sind ausschließlich in Zeile 11 HV zu erfassen.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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