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nur wenn da 1 und 1 eintrage kommt keine Fehlermeldung mehr,Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDann sind deine m²-Angaben in Zeile 4 der Anlage Grundstück falsch, sprich, zu hoch.
Und nur wenn ich m Hauptvordruck (GW1) unter:- Zeile 11 ie 1 sowohl beim Nenner (Nr.17) als auch beim Zähler (Nr.18) eintippe
- Zeile 51 die 1 sowohl beim Nenner (Nr.70) als auch beim Zähler (Nr.71) eintippe
Wo ist denn da der Denkfehler?Zuletzt geändert von WolRom; 05.07.2022, 23:45.
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Flurstücksfläche gesamt 449 m²
multipliziert mit zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil 21160/100000
ergibt 95,0084m².
Demnach müsste in GW2 95m² stehen (nur auf die oben in Screenshot angezeigten Werte bezogen, ich weiß nicht ob es noch weitere Flurstücke gibt).
Das aber bitte jetzt nicht übernehmen, sondern den korrekten
Wert aus ihren Unterlagen verwenden ! "Flächen des Grund und Bodens" bezieht sich ja immer auf die wirtschaftliche Einheit.
Viele Grüße
SeppZuletzt geändert von Sepp; 06.07.2022, 00:03.
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Zitat von Sepp Beitrag anzeigenFlurstücksfläche gesamt 449 m²
multipliziert mit zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil 21160/100000
ergibt 95,0084m².
Demnach müsste in GW2 95m² stehen (nur auf die oben in Screenshot angezeigten Werte bezogen, ich weiß nicht ob es noch weitere Flurstücke gibt).
Das aber bitte jetzt nicht übernehmen, sondern den korrekten
Wert aus ihren Unterlagen verwenden ! "Flächen des Grund und Bodens" bezieht sich ja immer auf die wirtschaftliche Einheit.
Viele Grüße
Sepp
Erstaunlicherweise würde es mit 95qm in GW2 tatsächlich funktionieren, die Fehlerhinweise verschwinden und dann habe ich die auch die Miteigentumsanteile 21160/100000 eingetragen und den rechnerischen anteiligen des Grundstücks aus Deiner Rechnung (449 x 21160 : 100000). Auf so etwas muss man erst mal von selber kommen?
Sepp‘s Hinweis wird sogar wahrscheinlich stimmen, denn entspricht einer Beispielrechnung aus dem Hilfetext der in der Zeile , den ich mir jetzt mal zu Gemüte geführt habe, dort steht:
Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst; es ist ausreichend, auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 10 die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1). Tragen Sie auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 13 bei „Wohnungen über 100 m²“ die „1“ und als gesamte Wohnfläche in m² „130“ ein.
Dann müsste das im Prinzip so sein und ich würde dies dann mal übernehmen, oder spricht da doch etwas gegen?
Und noch eine ganz andere Frage:
Kann man eigentlich eine versendeten Grundsteuerfall im Nachhinein nochmal überarbeiten und der würde dann das bereits Versendete überschreiben?Zuletzt geändert von WolRom; 06.07.2022, 00:37.
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Zitat von Sepp Beitrag anzeigenIch gehe auch nur nach der Anleitung und dem Formular - der Rest ist Mathematik.
Ob man da nochmal was im nachhinein überschreiben kann weiß ich nicht.
Viele Grüße
Sepp
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Nach 2 Tagen hab ich jetzt den Durchblick bekommen und das Ganze kapiert. Vor allem diese Rechenthematik zu dem anteiligen Grundstück.
Ich konnte bereits versendete Grundsteuer-Fälle auch nochmal importieren und habe die dann nochmal an das FA übermittelt.
Die sehen ja am Eingang, das es neuere Versionen zum Steuerfall gibt und sollten das logisch verstehen, dass das Neuere zählt
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Die sehen ja am Eingang, das es neuere Versionen zum Steuerfall gibt und sollten das logisch verstehen, dass das Neuere zählt
übermittelte Erklärung.Freundliche Grüße
Charlie24
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Nach 2 Tagen hab ich jetzt den Durchblick bekommen und das Ganze kapiert.
Ich hab da auch erstmal sehr viel Zeit mit dem Lesen der Hinweise und Anleitungen verbracht bis ich da durchgeblickt habe (oder zumindest glaube es verstanden zu haben)..
Aber zum Glück hat man nach der Abgabe dieser Grundsteuererklärung dann ja erstmal wieder (hoffentlich) ein paar Jahre Ruhe,
wenn sich zwischenzeitlich nichts an der wirtschaftlichen Einheit ändert.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDubletten werden Im System von Mein ELSTER generell zur personellen Bearbeitung ausgesteuert. Bearbeitet wird nur die zuletzt
übermittelte Erklärung.
Ganz herzlichen Dank an alle hier, die Licht in´s Dunkel bringen konnten. Nur noch soviel zu meinen Fällen: es wäre doch äußerst sinnvoll, wenn man in den Abfragen in GW2 unter 4 nicht nur nach der Fläche des Grundstücks fragt sondern so etwas wie (Anteilige) Fläche des Grundstücks, da kommt man ja nur drauf, wenn man in der Hilfe stöbert, wo man aber nicht rein schaut, weil die Fläche des Grundstücks für die Allermeisten doch eine scheinbare Wiederholung ist, was das Gesamte angeht. Mit eindeuitigeren Formulierungen lässt man sich auch nicht in die Irre führen. Und zweiter großer Kritikpunkt: Wenn dann Fehler durch eine falsche Zahl dort eingetragen wird, dann kommen mindestens 2-3 mögliche Fehlerquellen, wo man dann wieder ratlos ist, da man ja nicht weiß, wo es tatsächlich falsch sein könnte. Und dann ist auch diese Erklärung "Die Summe der im Hauptvordruck angegeben, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegeben Fläche für Grund und Boden" erst bei abgeschlossener persönlicher Erleuchtung plausibel und verständlich, hier vermute ich dass die Allermeisten schon an der nicht unkomplexen Formulierung scheitern.
Ich bin aber jetzt erst mal durch mit drei erfolgreichen Übermittlungen und froh, dass es Foren im Internet gibt, denn die speziell eingerichteten FA-Hotlines werden die nächsten Wochen und Monate völlig überlastet sein, d.h. im Grunde nicht erreichbar
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Zitat von WolRom Beitrag anzeigen
Sehr gut, d.h. ich könnte auch fünfmal was ändern, wenn ich wollte, zumindest bis im FA jemand dran arbeitet, ich gehe mal davon aus, dass das aber noch lange dauern wird, bis sich jemand damit beschäftigt, Es ähnelt ja sinngemäß der Einkommensteuer-Erklärung, die kann ich ja auch "überschreiben" bis die FA-Bearbeitung erfolgt.
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
Im Prinzip ja. Es wird allerdings schon versucht, risikolose Fälle vollmaschinell zu bearbeiten. Zu lange sollte man mit berichtigten Erklärungen also nicht warten. Es bleibt aber immer noch die Möglichkeit des Einspruchs.
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Zitat von WolRom Beitrag anzeigenUnd was soll bei dem NICHTWOHNGRUNDSTÜCK ZUM SACHWERT die erste Frage zur Lageplan-Nummer? Woher soll diese Nummer kommen?
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