Mir sagt ein "Barwert des Reinertrags" mal gar nix
noch dazu als die Berechnung ja ein Programm ausführt. Wenn ich nicht manchmal Bewertungen für die Erbschaftsteuer in Excel
nachstellen würde, hätte ich auch keine Ahnung. Für die Grundsteuerreform hatte ich jetzt kein Bedürfnis, die Bundesregelung abzubilden,
da ich nur in Bayern Grundbesitz habe. Aber grundsätzlich ist es nicht besonders schwierig, so etwas zu rechnen. Der Rechenweg steht
im Bewertungsgesetz und den dazugehörigen Anlagen. Was wirklich am Schluss herauskommt, wird man erst 2024 wissen, wenn die
Gemeinden die neuen Hebesätze festgelegt haben. Deshalb ist das hier im Forum auch kein wirkliches Thema.
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