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Grundsteuer NRW, Eigentumswohnung, TG-Stellplatz, 2 Grundbuchblätter

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    #46
    Mir sagt ein "Barwert des Reinertrags" mal gar nix
    Glaub mir, 90% der Leute bei der Telefon-Hotline wissen das auch nicht. Die sind auf Ausfüllhilfe geschult und nicht auf Bewertung,

    noch dazu als die Berechnung ja ein Programm ausführt. Wenn ich nicht manchmal Bewertungen für die Erbschaftsteuer in Excel

    nachstellen würde, hätte ich auch keine Ahnung. Für die Grundsteuerreform hatte ich jetzt kein Bedürfnis, die Bundesregelung abzubilden,

    da ich nur in Bayern Grundbesitz habe. Aber grundsätzlich ist es nicht besonders schwierig, so etwas zu rechnen. Der Rechenweg steht

    im Bewertungsgesetz und den dazugehörigen Anlagen. Was wirklich am Schluss herauskommt, wird man erst 2024 wissen, wenn die

    Gemeinden die neuen Hebesätze festgelegt haben. Deshalb ist das hier im Forum auch kein wirkliches Thema.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #47
      Der 2. Anruf bei der Hotline, schon der erste war profund und verständlich, hat es, für mich, mit einfachen Worten, gut erklärt. Ich versuche mal zu rekapitulieren.
      Also die Aussagen von charlie24 sind alle korrekt gewesen zu den Fragen, die ich hatte.

      In einfachen Worten (wie es mir von der Hotline erklärt wurde, vielleicht nicht wortwörtlich, aber entsprechend).
      • GW1 erfasst die Miteigentumsanteile an der im Grundbuch dokumentierten Flurstücke und Fläche
      • GW2 erfasst nun das Äquivalent von Miteigentumsanteil zur Gesamtfläche. Hier muss man *extern* rechnen. Verschiedene Flurstücke und verschiedene Bodenrichtwerte können die Sache komplizieren.
      • Die einzigen Informationen, beim Besitz einer Eigentumswohnung, die das Amt nicht hat sind die Größe und die der Wohnung zu zuordnenden TG-Plätze bzw. Garagen.
      Die Grundsteuer ermittelt sich wohl auch durch die zu erzielende Kaltmiete der Eigentumswohnung. Das geht irgendwie in die Berechnung ein. Da die Kaltmiete einer Wohnung durch Parkmöglichkeiten, wie ein TG-Platz sich erhöht, ist die Anzahl dieser anzugeben. Konkret hat *diese* Bewertung also erst einmal nichts mit den zuvor dokumentierten Flächenanteile zu tun. So muss man das verstehen. Nach welcher Formel das wie in welcher Stadt oder Bundesland errechnet wird, also die Fläche, Bodenrichtwert, Einheitswert Gebäude und Kaltmiete, etc. eingehen, habe ich erst gar nicht erfragt. Mir war wichtig zu verstehen was ich da erfassen soll und warum ich das erfasse. Das ist nun geklärt.

      Danke an Charlie24 und danke an den kompetenten Mitarbeiter (in beiden Fällen war es ein Mann) der Finanzbehörde :-)

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