Hallo,
im Formular "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" kann ich die Gemarkung nicht angeben (Fehlermeldung).
Im Anschreiben "Informationen zur Grundsteuerreform" vom FA wird ein Aktenzeichen mitgeteilt, dass ich im Formular schon angegeben habe. Damit sollten doch die Grundstücksdaten schon vorhanden sein?
Was bedeutet "Flurstück: Zähler, Nenner"?
Grüße
R.H.
							
						
					im Formular "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" kann ich die Gemarkung nicht angeben (Fehlermeldung).
Im Anschreiben "Informationen zur Grundsteuerreform" vom FA wird ein Aktenzeichen mitgeteilt, dass ich im Formular schon angegeben habe. Damit sollten doch die Grundstücksdaten schon vorhanden sein?
Was bedeutet "Flurstück: Zähler, Nenner"?
Grüße
R.H.


 Grundsteuererklärung MV
									
									
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