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Grundsteuererklärung MV

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    Grundsteuererklärung MV

    Hallo,

    im Formular "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" kann ich die Gemarkung nicht angeben (Fehlermeldung).
    Im Anschreiben "Informationen zur Grundsteuerreform" vom FA wird ein Aktenzeichen mitgeteilt, dass ich im Formular schon angegeben habe. Damit sollten doch die Grundstücksdaten schon vorhanden sein?
    Was bedeutet "Flurstück: Zähler, Nenner"?

    Grüße
    R.H.
    Zuletzt geändert von rh-o2; 06.07.2022, 16:46.
    Grüße
    R.H.

    #2
    Das wird weniger an der Gemarkung (um welche geht es denn eigentlich?) als an den unvollständigen Angaben liegen.
    Zumindest der Flurstück:Zähler muss ja immer angegeben werden und aufgrund der Folgefrage nehme ich an, dass der eben nicht angegeben wurde.

    Bei der Flurstücksnummer ist der linke Teil vor dem Schrägstrich der Zähler und der rechte Teil nach dem Schrägstrich der Nenner.
    Genauso wie man halt einen Bruch schreibt, z.B. bei 1/8 ist 1 der Zähler und 8 der Nenner (auch wenn das hier die Begriffe des Katasteramts sind und nicht so richtig die mathematischen).

    Grüße
    Sepp

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Es gab mehrere Fehlermeldungen, und ich habe versucht, die Fehler der Reihe nach zu behenben.
      Die Angaben habe ich 1 zu 1 aus dem Geodatenporttal MV übernommen. Sie sind identisch mit den Daten im Grundbuchauszug.

      Gemarkung: Quitzenow
      Flur: 1
      Flurstück: 261

      Einen Schrägstrich gibt es da nicht...
      Zuletzt geändert von rh-o2; 06.07.2022, 17:26.
      Grüße
      R.H.

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        #4
        Der Hauptvordruck ist jetzt ausgefüllt, bei der Prüfung gibt es aber die Fehlermeldung:
        "Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes beziehungsweise ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt."
        Wie geht es jetzt weiter?
        Grüße
        R.H.

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          #5
          Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt.
          In der Anlagenübersicht die Anlage Grundstück (GW2) markieren/hinzufügen und ausfüllen würde ich da mal sagen...

          Noch zu Flurstück: Zähler und Flurstück: Nenner.
          In einigen Fällen gibt es keinen Nenner. Dann ist die komplette Angabe der Flurstück: Zähler.

          Grüße
          Sepp
          Zuletzt geändert von Sepp; 06.07.2022, 18:11.

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            #6
            Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
            Noch zu Flurstück: Zähler und Flurstück: Nenner.
            Das verstehe ich nicht. Im Formular gibt es nach dem Text: "Flurstück: Zähler, Nenner" Feld 14 und Feld 15.
            Was genau kommt in Feld 14 rein, und was in Feld 15?

            Grüße
            R.H.

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              #7
              Moin, ich verstehe auch einiges nicht, das fängt an mit "Gemarkung", gebe ich den Ort ein, wie es auch auf dem Schreiben vom FA steht und auch im Grundbuch, so ist das lt. Elster falsch.Bei Flurstück : Zähler/Nenner dürfen vorne keine Nullen erscheinen, es gibt aber Nullen. Die Fläche, QM-Zahl, habe ich so übernommen wie auf dem Schreiben vom FA und wie im Grundbuch, ist aber auch falsch.. Man kann doch nicht stundenlang davor sitzen und kapiert nichts.

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                #8
                Flurstück-Zähler (Feld 14): Bitte den Wert 261 eintragen.
                Flurstück-Nenner (Feld 15): leer lassen, nicht ausfüllen

                Bezüglich Anlagen hinzufügen/ergänzen siehe die Anleitung von @Charlie24 unter:
                Anlagen bei Mein ELSTER hinzufügen / entfernen (Einkommensteuererklärung) - ELSTER Anwender Forum

                Das geht bei der Grundsteuer auch so.


                Grüße
                Sepp

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                  #9
                  Führende Nullen beim Zähler lässt du ebenso weg wie Nullwerte beim Nenner. Wenn in einer Info eine Flurstücksnummer 00471 / 000 mitgeteilt wurde,

                  dann schreibt man beim Zähler 471, der Nenner bleibt leer.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Nur mal so am Rande:
                    Ich hab mal geprüft, bei mir würden sogar bei Flurstück:Zähler und bei Flurstück:Nenner sowohl führende Nullen als auch ein Nenner mit 0 gehen (alle Mathematiker die jetzt aufschreien: der Flurstück:Nenner ist hier der Begriff aus dem Katasteramt, daher geht das hier)

                    Man muss aber jetzt streng unterscheiden zwischen den Angaben Flurstück:Zähler und Flurstück:Nenner (Begrifflichkeiten Katasteramt)
                    und den Anteilen an der wirtschaftlichen Einheit (Zähler, Nenner). Letzteres ist ein ganz normaler Bruchteil und unterliegt den Begrifflichkeiten der Mathematik.

                    Bevor das jetzt aber zu sehr verwirrt, bitte einfach so machen wie Charlie24 es schreibt!

                    Gruß
                    Sepp

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                      #11
                      Ich hab mal geprüft, bei mir würden sogar bei Flurstück:Zähler und bei Flurstück:Nenner sowohl führende Nullen als auch ein Nenner mit 0 gehen
                      Das funktioniert, wobei hier mehrfach behauptet wurde, es würde eine Fehlermeldung verursachen. In Bayern steht in der Anleitung,

                      man solle das Feld Nenner leer lassen, wenn die Flurstücksnummer keinen Nenner hat.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Auch mal so am Rande : Anhand derr Geodaten konnte ich feststellen, daß die Zahlen übereinstimmend sind, so ist die Gemarkung in der Tat der Wohnort, lt. Elster ist das aber falsch. Flurstück Zähler steht dort ohne Null und Nenner steht gar nichts, lt. Elster ist auch das falsch.

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                          #13
                          so ist die Gemarkung in der Tat der Wohnort
                          Das muss nicht so sein. Zu unserem postalischen Wohnort gehören 3 Gemarkungen. Sobald ich im bayer. Formular die Gemeinde auswähle,

                          werden mir nur noch die Gemarkungen zur Auswahl angeboten, die in dieser Gemeinde liegen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
                            Flurstück-Zähler (Feld 14): Bitte den Wert 261 eintragen.
                            Flurstück-Nenner (Feld 15): leer lassen, nicht ausfüllen
                            Ok.
                            Nach Ausfüllen der Anlage GW2 gibt es eine weitere Meldung:
                            "Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist."
                            Woran könnte das liegen?

                            Grüße
                            R.H.

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                              #15
                              @HP:
                              Ein Bild sagt mehr als tausend Worte...
                              Was wurde wo eingetragen und welche Fehlermeldung kommt genau?

                              Wichtiger Hinweis:
                              Wenn irgendwo steht, dass die Angaben unvollständig sind, dann fehlt eine Angabe. Das sagt jetzt erstmal überhaupt nichts aus ob die anderen Angaben korrekt oder falsch sind.
                              Man muss die Fehlermeldung lesen und nicht nach "da ist was rot, das ist jetzt genau das was falsch ist" gehen.


                              Viele Grüße
                              Sepp

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