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Grundsteuer BW - 2 Häuser auf einem Flurstück

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  • Hjbg1
    antwortet
    Hallo ich habe eine aehnliche Problematik: Mutter, 96 Jahre, hat 2 Haeuser (Elternhaus aus den 50 Jahren, Neubau 1981) auf einem Flurstueck in Baden-Wuerttemberg und hat jetzt 2 Grundsteuerbescheide von der Gemeinde bekommen (2 Aktenzeichen). Damit liegt eine Doppelbesteuerung vor.. Ich selbst wohne in den USA und bin deshalb mit der Problematik nur seit kurzem vertraut geworden. Wie wurden aehnliche Probleme geloest. Widerspruch beim Finanzamt gegen bereits erteilte Grundwertbescheide. War eine Anwaltliche Beratung, Vertretung notwendig? Weitere Tips?
    Vielen Dank

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  • T_homas
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    In Baden-Württemberg stellt sich für mich vorrangig die Frage, ob außer bei Wohnungseigentum überhaupt noch aufgeteilt werden muss ?

    Vielleicht kannst du die Antwort des Finanzamts bei Gelegenheit hier veröffentlichen.
    Hallo zusammen,
    ich habe schon eine Antwort vom Finanzamt Baden-Württemberg bekommen und die lautet:

    [...] da es sich um ein Flurst-Nr. handelt, wurden die Grundstücke zusammengelegt. Sie erhalten in den nächsten Tagen neue Bescheide. [...]

    Gruss Thomas

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  • Tennis
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dort sollte doch dann auch stehen, mit welchem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an den Wohnungen jeweils verbunden ist.

    Wenn nicht, dann bleibt ja nur die hälftige Aufteilung des Flurstücks.
    Guten morgen,

    einmal drüber schlafen ist immer gut. Ich hatte in Zeile 11 als Zähler/Nenner 1/2 (also ein halb eingetragen) mit dem gesamten Grundstück.

    In der Anlage zum Grundstück Punkt/Zeile 4 auch das gesamte Grundstück von 532m², was anscheinend falsch war.

    Das habe ich heute morgen nach nochmaligem lesen auf 266m² (also die Hälfte geändert) und jetzt müßte das so richtig sein.

    Die Prüfung ergab keine Fehler mehr und vor allen Dingen ich denke jetzt ist es korrekt.

    Vielen Dank an Alle und bis zur nächsten Frage

    lg

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  • Charlie24
    antwortet
    Kann ich Grundstücksfläche auf die Häuser aufteilen wie ich will?
    In Baden-Württemberg stellt sich für mich vorrangig die Frage, ob außer bei Wohnungseigentum überhaupt noch aufgeteilt werden muss ?

    Vielleicht kannst du die Antwort des Finanzamts bei Gelegenheit hier veröffentlichen.

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  • T_homas
    antwortet
    Wie bereits paar Posts vorher erwähnt, habe ich den gleichen Fall, dass sich auf einem Grundstück 2 Häuser befinden. Ein Mehrfamilienhaus und ein Einfamilienhaus. Ich habe nun bezüglich der Thematik das Kontaktformular der Finanzämter Baden-Württemberg benutzt. Ich hoffe ich bekomme darauf eine Antwort.
    Für mich stellt sich nun die Frage. Kann ich Grundstücksfläche auf die Häuser aufteilen wie ich will? Wie steht die QM der Wohnfläche zur Grundstücksfläche?
    Oder: Wenn das Mehrfamilienhaus 300QM Wohnfläche hat und das andere Haus 100QM. Hat dann das Mehrfamilienhaus 3/4 Anteile und das Einfamilienhaus 1/4 Anteile vom Grundstück?

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  • Charlie24
    antwortet
    Das Einfamilienhaus wurde per Notarvertrag in zwei Wohnungseinheiten aufgeteilt.
    Dort sollte doch dann auch stehen, mit welchem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an den Wohnungen jeweils verbunden ist.

    Wenn nicht, dann bleibt ja nur die hälftige Aufteilung des Flurstücks.

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  • Tennis
    antwortet
    [QUOTE=Charlie24;n398649]
    Ich wusste bisher gar nicht, dass man ein Haus mit nur einer Wohnung in Wohnungseigentum aufteilen kann.


    Das Einfamilienhaus wurde per Notarvertrag in zwei Wohnungseinheiten aufgeteilt. Eine Wohnung wird selbstgenutzt und die andere wohnt die Mutter mit lebenslangem Wohnrecht.

    Beide Wohneinheiten gehören mir und ich habe zwei alte Einheitswertbescheide vorliegen. Die Grundstückfläche beträgt 532 m² gesamt.

    Nochmals die Frage, ob ich die Grundstückfläche dann jeweils zur Hälfte in den Grundsteuerbescheiden aufteilen müsste?

    Ich find das sehr schlecht erklärt bzw. gar nicht in den Anmerkungen zur Grundsteuererklärung.

    Vielen Dank für Eure Bemühungen.

    LG

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  • Charlie24
    antwortet
    ... sondern um 2 Häuser auf einem Grundstück. ;-)
    Auch da wird man in den Einheitswertbescheiden vermutlich nichts zu einer Flächenaufteilung finden.

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Zitat von Tennis Beitrag anzeigen
    Ein Einfamilienhaus wurde vor Jahren in zwei Wohnungseigentum aufgeteilt.
    komme aus rlp
    Die Antwort von Charlie24 bezieht sich auf den Beitrag von Tennis, bitte nicht verwechseln! Bei dem ursprünglichen Beitrag von Agro79 geht es nicht Wohneinheiten, sondern um 2 Häuser auf einem Grundstück. ;-)

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  • Charlie24
    antwortet
    ... aber du must die Werte dem "Bescheid über den Einheitswert" entnehmen.
    Ich wäre mir nicht sicher, dass dort etwas zu den Anteilen am Flurstück steht. Es gibt einen Teilungsplan und natürlich auch einen Grundbucheintrag.

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Zitat von Agro79 Beitrag anzeigen
    Die hatte ich mir vorhin bereits mal angeschaut. In Bezug auf die Fläche konnte ich da allerdings leider nur die jeweilige Wohnfläche erkennen (in dem ersten Teil der Berechnung: Wohnfläche x Euro x 12), nicht aber den Anteil am Grundstück/Flurstück. Oder finde ich das noch an anderer Stelle? Danke Dir!
    Du hast wahrscheinlich nur den "Bescheid über den Grundsteuermessbetrag" gelesen, aber du must die Werte dem "Bescheid über den Einheitswert" entnehmen. Beide Beischeide sehen sich ähnlich und können auf den ersten Blick leicht verwechselt werden.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ein Einfamilienhaus wurde vor Jahren in zwei Wohnungseigentum aufgeteilt.
    Ich wusste bisher gar nicht, dass man ein Haus mit nur einer Wohnung in Wohnungseigentum aufteilen kann.

    Wohnungseigentum muss jeweils für sich bewertet werden, das ist richtig. Die Miteigentumsanteile der jeweiligen ETW

    ergeben sich aus dem Teilungsplan, das kann jeweils 1/2 sein, zwingend ist das nicht.

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Also ich verstehe das so: Das Elternhaus stand zuerst da und dafür fiel Grundsteuer an. Dann wurde der Neubau erstellt und es wurde auch dafür Grundsteuer berechnet. Dann müsste ja die Grundsteuer für das Elternhaus reduziert worden sein, richtig. Wenn nicht, habt ihr wahrscheinlich seit dem Neubau zuviel Grundsteuern bezahlt. Die Aufteilung der Grundstücksflächen ergibt sich aus dem "Bescheid über den Einheitswert" vom Finanzamt. Wenn diese nicht mehr vorliegen, dann musst du sie neu beim Finanzamt anfordern.

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  • Tennis
    antwortet
    Hallo,
    Ich habe so ein ähnliches Problem. Ein Einfamilienhaus wurde vor Jahren in zwei Wohnungseigentum aufgeteilt. Die Grundstücksfläche beträgt 532 m². Eigentümer von
    den zwei Wohnungen ist die selbe Person. Es liegen auch zwei alte Einheitswertbescheide vor. Also muss ich zwei Erklärungen abgeben.
    Geb ich dann bei Grundstückfläche nur die Hälfte an? 266 m².

    komme aus rlp
    Zuletzt geändert von Tennis; 31.08.2022, 08:53.

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  • T_homas
    antwortet
    Zitat von Agro79 Beitrag anzeigen
    Falls noch jemand anderes davon betroffen ist, kurz zur Info:

    Mein FA hat den Sachverhalt zur Klärung an die zuständige Oberfinanzdirektion (BW) weitergegeben.
    Hallo,

    gibt es hier schon etwas Neues?

    Ich stehe vor dem gleichen Problem.
    Mir liegen Einheitswertbescheide vor, mit Beträgen, allerdings keine Angabe von QM.

    Vielen Dank
    Gruss Thomas

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