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Grundsteuer BW - 2 Häuser auf einem Flurstück
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Vielen Dank fuer die Rueckmeldung, lieber Hjbg1. Den Paragr. 174 AO kannte ich noch gar nicht. Na ja, sowas kommt ja auch selten vor. ;-)
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Charlie24 Laie123 123 HundKatzeMaus 2 Wochen nach Einreichung meiner Erklaerung zum Sachverhalt an das zustaendige FA via Elster, kam am 25.2 der Aufhebungsbescheid des Grundsteuerwertbescheids und des Grundsteuermessbescheids von 2023 fuer eines der beiden Haeuser auf dem Flurstueck wegen "Doppelbesteuerung" unter Bezugnahme auf Para 174 AO. Das Gesamt-Grundstueck wurde dem neueren der beiden Haeuser zugeordnet. Der Aufhebungsbescheid der entsprechenden Grundsteuerbescheinigung von der Kommune kam 2 Wochen spaeter. Leider hatte ich eine Woche vor Erhalt der Aufhebungsbescheide bereits einem Fach-Anwalt ein Mandat erteilt, was im Rueckblick vielleicht etwas voreilig war. Der Grundbuch-Eintrag macht klar, dass die Haeuser auf einem Flurstueck sind und dieses nur mit erheblichem Aufwand, Zeit und Kosten zu teilen waere. Es ist halt nicht einfach sich im deutschen Gesetzes- und Verordnungsdschungel zurechtzufinden, vor allem, wenn man, wie ich, seit ueber 20 Jahre nicht mehr in Deutschland lebt. Nochmals Danke an Alle fuer Ratschlaege und Hintergrundinfos
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zu dem Problem 2 Wohnhäuser auf einem Grundstück:
Wenn das Grundstück so geteilt werden kann, das man ein Haus veräußern könnte Beide Häuser einen eigenen Zugang zur Straße haben. Wenn jedes Haus eigene Versorgungsleitungen, also Strom, Heizung, Wasserversorgung hat, dann sind es zwei wirtschaftliche Einheiten. Für jede wirtschaftliche Einheit wird ein Grundstückswert festgestellt.
Für die Grundsteuer zu teilen: wie Charlie24 vorgeschlagen hat.Zuletzt geändert von Laie123; 19.02.2025, 15:56.
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Vielen Dank, HundKatzeMaus und Charlie24 . ich habe jetzt einen Fachanwalt zur Beratung hinzugezogen, und werde Euch wissen lassen, wie wir vorgehen werden, bzw., wie es ausging.
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Im schlechtesten Fall wäre immer noch eine fehlerbeseitigende Neuveranlagung zum 01.01.26 möglich.
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Anhand deiner Unterlagen siehst du doch, ob du bei beiden Erklärungen jeweils die gesamte Flurstücksfläche angegeben hast.
Meiner Meinung nach wäre das eine offenbare Unrichtigkeit, die nach § 129 AO auch rückwirkend korrigiert werden könnte.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__129.html
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Ja, ich habe sowohl Kopien der Anforderungen zur Abgabe der Grundsteurerrklaerung vom FA zu den jeweiligen Aktenzeichen (Adressen), und von den in ELSTER eingereichten beiden Grundsteuererklaerungen. Die Erklaerungen wurde auf Grund der Informationen, die ich vom Finanzamt bekommen habe erstellt. Habe halt schoen ORDENTLICH (haha) fuer jede angeforderte Erklaerung vom FA (2 separate Schreiben mit separaten Aktenzeichen, alles an die Adresse meiner Mutter, der Eigentuemerin, geschickt) eine Erklaerung abgegeben.
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Die Frage ist ,wie man das richtig formuliert, um dies rueckwirkend korrigiert zu bekommen,
Hast du denn keine Unterlagen zu deinen damaligen Erklärungen ?
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Ja, der Helfer bin ich selbst. Meine Mutter hatte damals 2 Aufforderungen zur Grundsteuererklaerung fuer jedes Haus (eigene Aktentzeichen beim FA) bekommen, die an mich weitergereicht wurden. Damit habe ich vermutlich bei den Grundsteuererklaerungen ,die ich damals in Elster aus den USA ausgefuellt habe, etwas falsch gemacht. Dann haben wir fuer jedes AZ ((sprich Haus mit eigener Addresse) 2 Grundwertbescheide und 2 Messbescheide erhalten, die an sich richtig (richtiges Flurstueck, richtige Gesamtflaeche (es handelt sich hier nicht um Wohnungen oder Teileigentum, sondern um Haeuser mit eigenen Addressen, halt auf dem gleichen Flurstueck, richtiger Bodenrichtwert, richtiger Messbewertung als bebautes Grundstueck). Die Haeuser sind nicht auf einzelne Teil-flaechen verteilt). Was ich wo falsch gemacht habe, ist mir immer noch nicht ganz klar? Aber egal, das ist jetzt Geschichte, da Grundwert-und Messbescheide inzwischen rechtskraeftig sind. Ich verstehe, dass der Grundwertbescheid ein Grundbescheid ist und der Messbescheid ein Folgebescheid. Der Messbescheid ist dann wiederum Grundbescheid fuer den Grundsteuerbescheid (Folgebescheid). Die Unrichtigkeit besteht meiner Meinung nach darin, dass fuer ein-unnd dasselbe Grundstueck, 2 Grundwertbescheide erstellt wurden. Ich gehe davon aus, dass, wenn das Finanzamt die Grundbescheide korrigiert, dann automatisch auch die Folgebescheide (Mess-Bescheid bzw. Grundsteuerbescheid) korrigiert werden.
Jetzt geht es mir darum, wie ich am besten ueber Elster einen Einspruch gegen diese Unrichtigkeit einzulegen kann (Formulierung) oder ist ein Antrag auf schlichte Aenderung auch noch nach Ablauf der Widerspruchsfrist moeglich. Die Frage ist ,wie man das richtig formuliert, um dies rueckwirkend korrigiert zu bekommen, oder ob ich doch besser einen Rechtsanwalt einschalte.?
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Korrekt, aber in der Regel nur als Fortschreibung, also mit Wirkung fuer die Grundsteuer 2026.
die Grundlagenbescheide wirklich falsch sind, wissen wir ja nicht, es wird halt behauptet.
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das bei Fehlern auch den Bescheid ueber den Grundsteuerwert korrigieren kann
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Jetzt bleibt eigentlich nur die Moeglichkeit, sich mal mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen um ggf. den Sachverhalt zu klaeren und um den Grundsteuerbescheid der Gemeinde zu aendern.
für die gemeindlichen Grundsteuerbescheide. Das hast du doch im ersten Absatz im letzten Satz auch selbst geschrieben.
Ansprechpartner in solchen Fällen ist deshalb immer das für die Bewertung zuständige Finanzamt, das bei Fehlern auch den Bescheid über den Grundsteuerwert
korrigieren kann, was dann zu einer Berichtigung des Grundsteuermessbescheids führt..
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Neben dem Hebesatz sind auch der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag fuer die Berechnung der Grundsteuer relevant. Diese hat das Finanzamt auf Basis der eingereichten Grundsteuererklaerung ermittelt und im Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Die Kommune ist an den Grundsteuermessbetrag gebunden.
Ich nehme mal stark an, dass deine Mutter unter Beruecksichtung ihres Alters die Grundsteuererklaerung nicht selber verfasst und eingereicht. Was sagt denn der Helfer dazu? Ob eine Doppelbesteuerung vorliegt, kann man eigentlich nur feststellen, wenn man bei der Pruefung der Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide feststellt, dass man sich wohl bei der Grundsteuererklaerung vertan hat und man haette bereits dann dort Einspruch einlegen koennen/muessen. Jetzt bleibt eigentlich nur die Moeglichkeit, sich mal mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen um ggf. den Sachverhalt zu klaeren und um den Grundsteuerbescheid der Gemeinde zu aendern.
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