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Grundsteuer BW - 2 Häuser auf einem Flurstück
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Vielen Dank, HundKatzeMaus und Charlie24 . ich habe jetzt einen Fachanwalt zur Beratung hinzugezogen, und werde Euch wissen lassen, wie wir vorgehen werden, bzw., wie es ausging.
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zu dem Problem 2 Wohnhäuser auf einem Grundstück:
Wenn das Grundstück so geteilt werden kann, das man ein Haus veräußern könnte Beide Häuser einen eigenen Zugang zur Straße haben. Wenn jedes Haus eigene Versorgungsleitungen, also Strom, Heizung, Wasserversorgung hat, dann sind es zwei wirtschaftliche Einheiten. Für jede wirtschaftliche Einheit wird ein Grundstückswert festgestellt.
Für die Grundsteuer zu teilen: wie Charlie24 vorgeschlagen hat.Zuletzt geändert von Laie123; 19.02.2025, 16:56.
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Charlie24 Laie123 123 HundKatzeMaus 2 Wochen nach Einreichung meiner Erklaerung zum Sachverhalt an das zustaendige FA via Elster, kam am 25.2 der Aufhebungsbescheid des Grundsteuerwertbescheids und des Grundsteuermessbescheids von 2023 fuer eines der beiden Haeuser auf dem Flurstueck wegen "Doppelbesteuerung" unter Bezugnahme auf Para 174 AO. Das Gesamt-Grundstueck wurde dem neueren der beiden Haeuser zugeordnet. Der Aufhebungsbescheid der entsprechenden Grundsteuerbescheinigung von der Kommune kam 2 Wochen spaeter. Leider hatte ich eine Woche vor Erhalt der Aufhebungsbescheide bereits einem Fach-Anwalt ein Mandat erteilt, was im Rueckblick vielleicht etwas voreilig war. Der Grundbuch-Eintrag macht klar, dass die Haeuser auf einem Flurstueck sind und dieses nur mit erheblichem Aufwand, Zeit und Kosten zu teilen waere. Es ist halt nicht einfach sich im deutschen Gesetzes- und Verordnungsdschungel zurechtzufinden, vor allem, wenn man, wie ich, seit ueber 20 Jahre nicht mehr in Deutschland lebt. Nochmals Danke an Alle fuer Ratschlaege und Hintergrundinfos
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