Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier und kämpfe mich durch die Grundsteuererklärung. Es handelt sich bei mir um ein Einfamilienhaus das ich mit meiner Ehefrau besitze. z.Z. Stolper ich bei: Gemarkung bzw. Flurstück über die Zeile 11: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner. was muss ich hier eintragen?
Mein Elster: Grundsteuer
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Bei einem Einfamilienhaus ist 1 und 1 korrekt.Stolper ich bei: Gemarkung bzw. Flurstück über die Zeile 11: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner. was muss ich hier eintragen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich habe alle Beiträge gelesen und bin trotzdem hilft es mir nicht weiter.
Grundstück gesamt 6.939 qm
Flurstück 4.720/135
Mein Anteil 15,66/1000
es kommt bei so vielen Nutzern die Fehlermeldung zu den angegebenen Quadratmeterzahlen
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Wie man bei Wohnungseigentum rechnen muss,ist aus der hier veröffentlichten Tabelle ersichtlich: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bwes kommt bei so vielen Nutzern die Fehlermeldung zu den angegebenen QuadratmeterzahlenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Hallo an Alle die verzweifeln wegen
Miteigentumsanteilen. Ihr müsst dort, wo der Bodenrichtwert mit eingetragen wird, AnlageGW2 bei 4- Angaben zum Grund und Boden, eure Anteile eintragen.
z.B. gesamtFläche 3156 ,euer Anteil 617/10000
also rechnet
3156x617:10000=194,72. aufgerundet 195
Eintragung 195 Bodenrichtwert z.B. 28(der kann auf dieser Seite abgefragt werden)
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Man darf immer auf volle m² abrunden, deshalb ist 194 m² richtig.3156x617:10000=194,72. aufgerundet 195Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Vielen, vielen lieeeeeeebeeeeennnn Dank für die Hilfe, IrisH. Ich war fast nah an einen Zusammenbruch.
Diese kleine super toll Hinweis, hat mich gerettet.
Wie man unser Miteingentumsanteil in qm berechnet
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