Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier und kämpfe mich durch die Grundsteuererklärung. Es handelt sich bei mir um ein Einfamilienhaus das ich mit meiner Ehefrau besitze. z.Z. Stolper ich bei: Gemarkung bzw. Flurstück über die Zeile 11: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner. was muss ich hier eintragen?
							
						
					Ankündigung
				
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				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Mein Elster: Grundsteuer
				
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 Bei einem Einfamilienhaus ist 1 und 1 korrekt.Stolper ich bei: Gemarkung bzw. Flurstück über die Zeile 11: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner. was muss ich hier eintragen?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Wie man bei Wohnungseigentum rechnen muss,ist aus der hier veröffentlichten Tabelle ersichtlich: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bwes kommt bei so vielen Nutzern die Fehlermeldung zu den angegebenen QuadratmeterzahlenFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Hallo an Alle die verzweifeln wegen
 Miteigentumsanteilen. Ihr müsst dort, wo der Bodenrichtwert mit eingetragen wird, AnlageGW2 bei 4- Angaben zum Grund und Boden, eure Anteile eintragen.
 z.B. gesamtFläche 3156 ,euer Anteil 617/10000
 also rechnet
 3156x617:10000=194,72. aufgerundet 195
 Eintragung 195 Bodenrichtwert z.B. 28(der kann auf dieser Seite abgefragt werden)
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 Man darf immer auf volle m² abrunden, deshalb ist 194 m² richtig.3156x617:10000=194,72. aufgerundet 195Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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