Ich bekomme folgende Fehlermeldung: Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt... Anlage Grundstück (GW2) ist jedoch unauffindbar. (ELSTER)
Ist eine WEG eine Bruchteilgemeinschaft? Muss mann alle Mitbewohner bzw Miteigentümer eintragen (ich kenne Sie nicht ; ca 32 Personen)? Muss die Verwaltung der WEG als Empfangsvollmacht erwähnt werden?
Was heisst in Normalsprache "Der/Die in den Zeilen 22 bis 28 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein/e Empfangsbevollmächtigte/r im Sinne von § 183 der Abgabenordnung."
DANKE
Ist eine WEG eine Bruchteilgemeinschaft? Muss mann alle Mitbewohner bzw Miteigentümer eintragen (ich kenne Sie nicht ; ca 32 Personen)? Muss die Verwaltung der WEG als Empfangsvollmacht erwähnt werden?
Was heisst in Normalsprache "Der/Die in den Zeilen 22 bis 28 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein/e Empfangsbevollmächtigte/r im Sinne von § 183 der Abgabenordnung."
DANKE
Kommentar