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Grundsteuer Feststellungserklärung BW

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    Grundsteuer Feststellungserklärung BW

    Ich bekomme folgende Fehlermeldung: Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt... Anlage Grundstück (GW2) ist jedoch unauffindbar. (ELSTER)

    Ist eine WEG eine Bruchteilgemeinschaft? Muss mann alle Mitbewohner bzw Miteigentümer eintragen (ich kenne Sie nicht ; ca 32 Personen)? Muss die Verwaltung der WEG als Empfangsvollmacht erwähnt werden?

    Was heisst in Normalsprache "Der/Die in den Zeilen 22 bis 28 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein/e Empfangsbevollmächtigte/r im Sinne von § 183 der Abgabenordnung."

    DANKE

    #2
    siehe
    Anlagen bei Mein ELSTER hinzufügen / entfernen (Einkommensteuererklärung) - ELSTER Anwender Forum

    Das geht für die Grundsteuer genauso.

    Viele Grüße
    Sepp

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      #3
      Zitat von Parcival7 Beitrag anzeigen
      Ich bekomme folgende Fehlermeldung: Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt... Anlage Grundstück (GW2) ist jedoch unauffindbar. (ELSTER)

      Ist eine WEG eine Bruchteilgemeinschaft? Muss mann alle Mitbewohner bzw Miteigentümer eintragen (ich kenne Sie nicht ; ca 32 Personen)? Muss die Verwaltung der WEG als Empfangsvollmacht erwähnt werden?

      Was heisst in Normalsprache "Der/Die in den Zeilen 22 bis 28 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein/e Empfangsbevollmächtigte/r im Sinne von § 183 der Abgabenordnung."

      DANKE
      Ich nehme an es geht um eine Eigentumswohnung?
      Anlage gw2 ist nötig.
      wenn du Alleineigentümer der Wohnung bist = alleineigentümer angeben

      eine Bruchteilgemeischaft wäre z.b , wenn die Wohnung dir und noch 1 oder 2 anderen personen gehört....ihr bildet dann eine Bruchteilgemeinschaft, dann müsstest du alle Miteigentümer der wohnung angeben....

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        #4
        eine Bruchteilgemeischaft wäre z.b , wenn die Wohnung dir und noch 1 oder 2 anderen personen gehört....ihr bildet dann eine Bruchteilgemeinschaft, dann müsstest du alle Miteigentümer der wohnung angeben....
        Es gibt bei mehr als einem Eigentümer auch die Alternativen Ehegatten/Lebenspartner sowie Erbengemeinschaft und auch Grundstücksgemeinschaft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Du bist anscheinend Eigentümer einer Eigentumswohnung einer Wohnanlage, bei der es noch ca. 32 andere Eigentumswohnungen gibt. Als solcher hast Du hoffentlich das Infoschreiben Deines Finanzamtes erhalten, in dem auf der Vorderseite in der Mitte ein Aktenzeichen fett angegeben ist. Der darüberstehende Text ist irreführend: das Aktenzeichen gilt nicht für das gesamte Grundstück der Wohnanlage, sondern nur für Deine Eigentumswohnung. Auf der Rückseite des Schreibens ist daher oben hinter „Lagebezeichnung“ nach der Adresse am Ende eine Angabe der Form „Se Nr. nn“ enthalten: nn sollte dabei die Nummer Deiner Eigentumswohnung sein, "Se" steht vermutlich für Sondereigentum o.ä..

          Die darunter aufgeführten Flurstücke sind alle, an denen Du aufgrund Deines Besitzes einen Miteigentumsanteil hast, meist alle Flurstücke der gesamten Wohnanlage.

          Du brauchst nur evtl. Miteigentümer Deiner Eigentumswohnung einzutragen, keinesfalls Eigentümer anderer Eigentumswohnungen der Wohnanlage.

          Wenn die Anlage GW2 unauffindbar ist, hast Du sie vermutlich beim Start Deiner Erklärung nicht ausgewählt. Du kannst sie aber hinzufügen wie folgt: links oben neben Deinem gerade offenen Formular sollte ein blau ausgefüllter Kreis enthaltend drei weiße Querbalken zu sehen sein. Wenn Du den Mauszeiger darüber hältst, erscheint eine Infoblase „Navigationsbereich vollständig anzeigen“. Nach Click mit der linken Maustaste darauf öffnet sich dort der Navigationsbereich, und an dessen Unterkante ist links der Button „Anlagen hinzufügen / entfernen“. Nach Click darauf kannst Du die Anlage GW2 hinzufügen.

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            #6
            Danke!
            Ich habe die Oberflächen berechnet anhand Angaben im Grundbuchamt (Eigentumswohnung und Tiefgarage Stellplatz in WEG). Fluroberfläche 1671 m2, Anteil Wohnung 16,4/1000 = 27 m2; Anteil Tiefgarage 2,15/1000 = 4 m2. (Schlüssel 1 und Schlüssel 2) ???? Diese Zahlen habe ich in GW2 eingetragen: Es gibt dei Fehlermeldung "Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten zweiten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.

            Die berechnete Oberflächen stimmen nicht mit der Oberflächeangaben des Grundbuchamtes überein (Flurstück 71 m2); ist gemäss BORIS 1671 m2). Die eigentliche Oberfläche der Eigentumswohnung beträgt 105 m2; wie pass das zusammen?

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              #7
              Hallo Parcival7. Die genannte Fehlermelldung rührt vermutlich daher, dass Du im Hauptviordruck GW1 bei den Angaben zu den Flurstücken bei keinem der Flurstücke unten bei "enthalten in" die zweite Fläche ausgewählt hast. Haben bei Dir die beiden in GW2 angegebenen Flächen denselben Bodenrichtwert? Dann kannst und solltest Du sie in einem Eintrag zusammenfassen, dort die Flächen addieren und den anderen Eintrag löschen. In GW1 sollte dann bei "enthaltenn in" stets die erste (einzige) Fläche ausgewählt werden. Haben die in GW2 angegebenen Flächen verschiedene Bodenrichtwerte, solltest Du für das bei der zweiten Fläche berücksichtigte Flurstück bei dessen Angaben in GW1 es dieseer zweiten Fläche zuordnen. Danch sollte es keine solche Fehlermeldung mehr geben.

              Die Flächen der Flurstücke gemäß Grundbuchamt oder Bodenrichtwertgrafik sind die diesbezüglichen Flächen auf Bodenebene: jeder Quadratmeter Boden wird hier natürlich nur ein Mal gezählt. Die Grundfläche Deiner Eigentumswohnuung ist damit nicht vergleichbar: sie wird ja in anderen Etagen Deiner Anlage für anndere Wohnungen ebenfalls gezählt, also je Etage, bei N Etagen also N Mal.
              Viele Grüße vom
              Analytikus

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                #8
                Die genannte Fehlermelldung rührt vermutlich daher, dass Du im Hauptviordruck GW1 bei den Angaben zu den Flurstücken bei keinem der Flurstücke unten bei "enthalten in" die zweite Fläche ausgewählt hast
                Da wäre ich mir jetzt nicht sicher. Geschrieben hat er nämlich:

                Anteil Wohnung 16,4/1000 = 27 m2; Anteil Tiefgarage 2,15/1000 = 4 m2. (Schlüssel 1 und Schlüssel 2) ???? Diese Zahlen habe ich in GW2 eingetragen:
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Lieber Analytikus

                  Vielen herzlichen Dank!!! Ich wünsche alle viel Erfolg mit dem Ausfüllen!

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