Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung kann nicht eingereicht werden wegen der Fehler, die keine sind.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Die Fehlerfeldmarkierung in Mein ELSTER ist da schon seit Jahren in der Einkommensteuer auch so.
    Darum hat mich diese Markierung bei der Grundsteuer als Anwender nicht überrascht.

    Gruß
    Sepp

    Kommentar


      #17
      Ich habe von der Grundsteuererklärung bei Elster jetzt die Nase (Schnauze) voll. Ich hatte fast alle Daten komplett erfasst, mir fehlten nur noch zwei, die ich einholen/erfragen musste. Doch dann kam ja der "Absturz" wegen Überlastung. Auch das ist letztlich ja ein Ding, dass nicht passieren darf. Ich habe so etwas noch nie gehabt, seit zig-Jahren! Sie/Ihr glaubt es nicht, aber bei mir sind alle Daten verschwunden!!! Jetzt können sich die Finanzbeamten
      freuen. Ich werde die Erklärung papierhaft abgeben!

      Kommentar


        #18
        Ihr glaubt es nicht, aber bei mir sind alle Daten verschwunden!
        Es gibt gelegentlich solche Fälle, die Regel sind sie nicht. Darüber im Anwenderforum zu berichten, bringt objektiv betrachtet wenig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          Guten Tag,

          Grundsteuer in RLP ein Grundstück ein Gebäude eine Ehegemeinschaft Zähler 1 Nenner 1 eigentlich smart und easy...

          Meine Fehlermeldung in GW2 - 1 Angaben zur Grundstücksart - Einfamilienhaus und 5 Angaben zum Ertragswert ....

          lassen sich nicht beheben!!!

          Wie gesagt ganz simples setting GW 1 lief problemlos und die Bodenrichtwerte in GW 2 sind auch OK

          In RLP gab es sogar ne Ausfüllhilfe, hilft aber nix !?

          Habs mit in GW1 mit unbebauten Grundstück probiert dann läufts aber das kann doch nicht die Lösung sein?

          Vielen Dank für Hilfe! Jörg

          Kommentar


            #20
            Warum wird die gleiche Frage erneut gestellt ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #21
              Ich habe das gleiche Problem. Alle Angaben sind korrekt unter Gemarkung. Das Grundstück ist eine Pflegewohnung (in einem großen Gebäude) in Ettlingen (Baden-Württemberg). Die Daten im Grundbuch umfassen alles außer Flur. Nach der Prüfung das Programm verlangt eine Angabe für Flur. Ich habe den ganzen Entwurf dreimal erfasst and dreimal gelöst. Mit dem vierten Entwurf war die gleiche Fehlermeldung vorhanden. Meine Vermutung: ein Software Fehler.

              Ich habe schon eine Erklärung für eine Pflegewohnung in Hessen gemacht ohne Fehler, jedoch dieses Grundstück hat eine Flurnummer.

              Kommentar


                #22
                Nach der Prüfung das Programm verlangt eine Angabe für Flur.
                Das ist ein nur ein Hinweis (orangefarben), der den Versand nicht verhindert !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das ist ein nur ein Hinweis (orangefarben), der den Versand nicht verhindert !
                  Ich erkenne den Hinweis, aber das Programm lass mich die Erklärung nicht senden.

                  Kommentar


                    #24
                    Ich erkenne den Hinweis, aber das Programm lass mich die Erklärung nicht senden.
                    Dann gibt es eben zusätzlich echte Fehler, die rot markiert sind.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von Mimamosa Beitrag anzeigen
                      Habe auch die Fehlermeldung in Gemarkung, mal schauen, ob es mit diesen Hinweisen funktionieren wird. Definitiv nicht user*infreundlich gestaltet. Verwirrend und nervig, bis man zu einer Lösung kommt.
                      Auch deshalb nervig, weil eine Fortsetzung der Erklärung mit diesen Fehlermeldungen völlig unmöglich ist. Ich sitze seit Wochen vor dieser Sache und komme einfach nicht weiter.
                      Interessant ist übrigens eine der angebotenen Ersatzlösungen: Die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ des frisch vermählten Herrn Lindner (Bundesministerium für Finanzen, Digitalservice (!) GmbH des Bundes): „Aktuell können wir die Nutzung unseres Service für PERSONEN MIT EINEM ELSTER KONTO aus technischen Gründen nicht gewährleisten“...„wir rechnen damit, ab spätestens September auch Personen mit einem ELSTER Konto aufnehmen zu können.“
                      Man versteht ja den dringenden Wunsch des Finanzministeriums nach viel (SEHR VIEL) mehr Geld, das durch die „Anpassung“ oder „Nachschärfung“ der Grundsteuer eingenommen werden soll (und sicher auch wird). Immer mehr Bundestagsabgeordnete, immer mehr Bundesämter, immer höhere Diäten, Pensionen, Steuerverschwendung in Millionenhöhe (Schwarzbücher des Bundes der Steuerzahler)...
                      Sorry für meine ärgerlichen Worte. Ich bin ein sogenannter Akademiker (Arzt im Ruhestand), aber offenbar zu blöd für solche behördlichen Ansprüche.
                      Zum Schluss noch ein kleiner "Fehler": BRW aus dem Liegenschaftskataster: 20.0. Auch falsch! Muss denn das sein???

                      Kommentar


                        #26
                        Das bringt uns nicht weiter, insbesondere wenn Du dich offensichtlich mit dem Thema auch weiterhin noch nicht beschäftigt hast: Die Grundsteuerreform beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und hat das Ziel, in der jeweiligen Kommune insgesamt genau so viel Grundsteuer einzunehmen wie vorher auch. Ob das für den einzelnen konkreten Grundstückseigentümer zu einer Erhöhung oder minderung und für den konkreten Nachbarn zum Ausgleich zu einer Minderung oder Erhöhung führt, wird sich zeigen.

                        Dass die jeweilige Kommune -natürlich- wie bisher auch den Hebesatz anpassen darf und das auch zum 01.01.2025 dürfte, um mehr oder weniger Grundsteuer zu generieren, ist klar, hat aber nicht die Bohne etwas mit der Grundsteuerreform zu tun. Wenn also Deine Kommune dann Anfang 2025 behaupten sollte "wegen der Grundsteuerreform" käme es insgesamt zu Erhöhungen, wäre das reine Bauernfängerei und öffentlichkeitswirksames Abschieben von vermeintlicher Verantwortlichkeit, denn allein die Kommune wäre dafür verantwortlich, nicht das Finanzministerium. Und dass der erst im Herbst 2021 ernannte Bundesfinanzminister bei den entsprechenden Vorlaufzeiten für derartige Projekte nicht der Verantwortliche für jedes aktuelle Problem sein kann, insbesondere wenn für "Mein Elster" das Bundesland Bayern zuständig ist, dürfte einleuchten ...
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                        Kommentar


                          #27
                          Ich bin ein sogenannter Akademiker (Arzt im Ruhestand), aber offenbar zu blöd für solche behördlichen Ansprüche.
                          Davon gibt es im Forum mehr. Wer die hier angebotenen Hilfestellungen nutzt, sollte mit den Formularen zurechtkommen, wenn auch

                          nicht immer im ersten Anlauf. Was in einigen Bundesländern bei den Bodenrichtwerten verbockt wurde, ist wieder ein eigenes Thema,

                          das mit ELSTER überhaupt nichts zu tun hat. Da liegt die Verantwortlichkeit m. E. bei den Gutachterausshüssen auf Ebene der Städte

                          und Landkreise, möglicherweise auch bei den Leuten, die diese Geo-Portale für die Bundesländer programmiert haben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                            Das bringt uns nicht weiter, insbesondere wenn Du dich offensichtlich mit dem Thema auch weiterhin noch nicht beschäftigt hast:..
                            Danke für Eure kompetente Hilfe!
                            Auch die Witwe aus dem Nachbargrundstück weiß nun, wie es geht.

                            Kommentar


                              #29
                              Auch die Witwe aus dem Nachbargrundstück weiß nun, wie es geht.
                              Auch Witwen wird hier geholfen, selbst wenn sie keine Akademiker sind.

                              https://forum.elster.de/anwenderforu...021-verstorben
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Dann gibt es eben zusätzlich echte Fehler, die rot markiert sind.
                                Sorry Charlie24, gibt es absolut kein rot markierte Fehler. Das Grundbuchblatt hat alle Daten, dass ich brauche. Das ist meine dritte Grundsteuererklärung. Die andere Zwei waren ohne Probleme. :-)

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X