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Grundsteuer NRW Eigentumsverhältnisse Zeile 32 unverheiratetes Paar

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    Grundsteuer NRW Eigentumsverhältnisse Zeile 32 unverheiratetes Paar

    Hallo zusammen.

    Welche Ziffer würdet ihr in Zeile 32 bei den Eigentumsverhältnisses bei einem unverheirateten Paar wählen?

    Ziffer 4:
    (Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften:
    Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört den Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft.)

    geht ja im Grunde nicht, aber Ziffer 7:
    (Grundstücksgemeinschaft:
    Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört einer Personengesellschaft (zum Beispiel einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG), einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) etc.). Die Personengesellschaft ist selbst Eigentümerin, nicht die an ihr beteiligten Personen.)

    finde ich auch verkehrt, da in der Erklärung immer von Personengesellschaft die Rede ist.

    Hat jemand eine Idee? Bei der Hotline bin ich bisher nicht durchgekommen, vielleicht ist die Zeile auch gar nicht entscheidend, dann würde ich Ziffer 4 wählen!?

    Ich denke, dass es heutzutage viele unverheiratete Hausbesitzer gibt, eigentlich schade, dass es nicht explizit als Ziffer aufgeführt wird.

    Einen schönen Abend noch.

    Gruß,
    Olli.

    #2
    Ob man jetzt Bruchteilsgemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen auswählt,

    ist m. E. bewertungsrechtlich gehupft wie getupft. Auf die Höhe der Grundsteuer hat das keinen Einfluss. Da geht es eher um

    formale Fragen wie z. B. die Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deine Ausführung Charlie.

      Gruß,
      Olli.

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        #4
        Bin gerade bei der Hotline durchgekommen.

        Ein freundlicher Herr sagte ein unverheiratetes Paar sei eine "Bruchteilsgemeinschaft" Ziffer 6.

        Gruß,
        Olli.

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          #5
          ... ein unverheiratetes Paar sei eine "Bruchteilsgemeinschaft" Ziffer 6.
          Wenn jeder über seinen Anteil völlig frei verfügen kann, hat der freundliche Herr nicht Unrecht.

          Das ist aber nach meiner Erfahrung oftmals nicht so vereinbart. In der Hilfe steht zur Definition einer Bruchteilsgemeinschaft folgendes:

          Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört mehreren Personen. Diese haben Miteigentum nach Bruchteilen (eingetragen im Grundbuch).
          Über den eigenen Anteil kann jede Miteigentümerin und jeder Miteigentümer frei verfügen, das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden.


          Bewertungsrechtlich sind die Angaben beim Eigentumsverhältnis aber bedeutungslos !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Da gebe ich dir Recht, kam mir auch etwas komisch vor und ist ja bei mir auch so nicht vereinbart.
            Letztendlich ist es mir jetzt egal, das Formular ist abgeschickt, die werden sich ja melden, wenn etwas nicht passt. :-)

            Danke nochmal für deine Bemerkungen dazu.

            Gruß,
            Olli.

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              #7
              ... die werden sich ja melden, wenn etwas nicht passt. :-)
              Keine Angst, da wird sich niemand melden ! Die Finanzverwaltung strebt an, den größten Teil der Erklärungen vollautomatisiert

              zu verarbeiten. Dem Computer ist das völlig egal, was du da angegeben hast.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Oliverjott: Ich hatte auch zunächst Ziffer 6 Bruchteilsgemeinschaft ausgewählt. Dann kam aber eine Fehlermeldung, dass neben zweier Personen auch die Gemeinschaft benannt werden müsse (?). Ziffer 7 -> Grundstücksgemeinschaft bringt keine Fehlermeldung. War das bei dir auch so mit dem Fehler bei Ziffer 6?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von cashjohnny Beitrag anzeigen
                  Oliverjott: Ich hatte auch zunächst Ziffer 6 Bruchteilsgemeinschaft ausgewählt. Dann kam aber eine Fehlermeldung, dass neben zweier Personen auch die Gemeinschaft benannt werden müsse (?). Ziffer 7 -> Grundstücksgemeinschaft bringt keine Fehlermeldung. War das bei dir auch so mit dem Fehler bei Ziffer 6?
                  Als Sie mit Ziffer 6 eine Fehlermeldung erhalten hatten, hatten Sie da vielleicht im Abschnitt 45 keine "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschafen ohne geschäftsüblichen Namen" gemacht?
                  Im NRW/Bundes-Formular müsste wohl bei einer Bruchteilsgemeinschaft mindestens Zeile 33 und 34 ausgefüllt werden. D.h. Anrede 01 (ohne Anrede) und als Namen wohl ein selbstgewählter funktionaler Name wie z.B. "Gemeinschaft Cash und Johnny". Ich kann es selbst nicht ausprobieren, weil ich noch keinen Elster-Zugang habe.

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                    #10
                    Ich kann es selbst nicht ausprobieren, weil ich noch keinen Elster-Zugang habe.
                    Aber du hast recht. Bei allen Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen müssen Zusatzangaben gemacht werden.

                    Da der Eingabebereich dafür erst aufgeklappt werden muss, wird das zunächst häufig übersehen, was zu einer Fehlermeldung

                    führt. Prinzipiell kann man den Namen zwar selbst wählen, für Erbengemeinschaften gibt es aber gewisse Konventionen. Da

                    wählt man bei der Anrede Erbengemeinschaft aus und gibt beim Namen nach <Vorname Nachname> des Erblassers ein.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Charlie24 Vielen Dank! Muss man bei einer Bruchteilsgemeinschaft auch zwingend den Abschnitt 46 "Empfangsvollmacht" ausfüllen, d.h. kommt eine Fehlermeldung, wenn man diesen Abschnitt nicht ausfüllt?

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                        #12
                        Muss man bei einer Bruchteilsgemeinschaft auch zwingend den Abschnitt 46 "Empfangsvollmacht" ausfüllen,
                        Bei einer Bruchteilsgemeinschaft muss man das. Wer sich hier einträgt, versichert, dass ihn alle Beteiligten bevollmächtigt haben,

                        den Bescheid über den Grundsteuerwert in Empfang zu nehmen,
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wer sich hier einträgt, versichert, dass ihn alle Beteiligten bevollmächtigt haben, den Bescheid über den Grundsteuerwert in Empfang zu nehmen,
                          Wieder Danke! Müssen die anderen Miteigentümer diese Vollmacht schriftlich erteilen? ("Hiermit bevollmächtigen wir den Miteigentümer XY ...")

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                            #14
                            Hallo zusammen.
                            Bin gerade im Urlaub.
                            Alles was ihr dazu schreibt ist meines Wissens korrekt.
                            Da der Steuerbescheid sowieso bisher an mich ging, hat meine Lebensgefährtin damit keine Probleme.
                            Eine Vollmacht hat sie dazu nicht erteilt, eine Fehlermeldung hatte ich nie, da ich wohl die nötigen Angaben wie Name der Bruchteilsgemeinschaft und Bevollmächtigter korrekt eingetragen hatte.
                            Ist schon was her und wie Charlie24 damals bemerkt hat, ist der Begriff Bruchteilsgemeinschaft eigentlich bei unverheirateten Paaren auch nicht ganz korrekt. War mir dann egal.
                            Wie es bei einer tatsächlichen Bruchteilsgemeinschaft mit der Vollmacht aussieht, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht weiß auch da der gute Charlie24 bescheid?!
                            Gruß
                            Olli

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                              #15
                              poiu: Danke für den Hinweis. Der Grund für die Fehlermeldung waren tatsächlich die fehlenden Angaben.
                              Ich habe nun als "Name der Gemeinschaft" Unverheiratetes Paar Maier und Müller eingetragen. Ich hoffe das passt nun so.

                              Jetzt nur noch die Frage zum Abschnitt 46 Empfangsvollmacht. Das Schreiben vom Finanzamt war nur an mich adressiert (geht wohl nur an die Männer...warum auch immer) obwohl meiner Lebensgefährtin die Hälfte der Immobilie gehört.
                              Trage ich dann MICH ein als Bevollmächtigter oder meine Lebensgefährtin (würde ja mehr Sinn machen).

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