Wenn ich das Häkchen nicht setze, ist die in Zeile 22-28 eingetragene Person dann zwar ein Empfangsbevollmächtigter, aber nicht im Sinne von §183 AO?
benannt wurde. Ich habe hier z. B. eine Erbengemeinschaft mit nur 2 Beteiligten, die hat schon 2016 einen Beteiligten als steuerlichen Vertreter benannt.
Den habe ich jetzt als Empfangsbevollmächtigten eingetragen, ohne das Häkchen zu setzen. Auch einen Steuerberater würde man hier eintragen, ohne
das Häkchen zu setzen. Der zeigt seine Bevollmächtigung nämlich auf anderem Wege an. Bei einer anderen Erbengemeinschaft mit 7 Beteiligten habe
ich den Miterben eingetragen, der in meiner Nähe wohnt. Der ist momentan nicht wirklich bevollmächtigt, ich erreiche aber damit, dass der den Bescheid
bekommt und nicht ein Miterbe, der 300 km weit weg wohnt und mir den Bescheid erst wieder einscannen muss. Verlangt wird die Bestellung und die
Versicherung der Bestellung in den Formularen zwingend nämlich nur für eine Bruchteilsgemeinschaft und das sind meine Erbengemeinschaften ja nicht.
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