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Grundsteuer NRW Eigentumsverhältnisse Zeile 32 unverheiratetes Paar

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    #16
    das Thema habe ich auch. 3 Schwestern sind Eigentümergemeinschaft eines (Mehr)Familienhauses (nicht Erbengemeinschaft!). Was gehört in Zeile 32? Vielen Dank für einen Tipp!

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      #17
      @Cashjonny: Also ich habe MICH als Bevollmächtigten eingetragen?!
      Gruß
      Olli
      Zuletzt geändert von Oliverjott; 14.09.2022, 17:37.

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        #18
        das Thema habe ich auch. 3 Schwestern sind Eigentümergemeinschaft eines (Mehr)Familienhauses (nicht Erbengemeinschaft!).
        Wenn untereinander Verfügungsbeschränkungen vereinbart sind, wie z. B. der Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft,

        dann wäre das m. E. eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn untereinander Verfügungsbeschränkungen vereinbart sind, wie z. B. der Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft, dann wäre das m. E. eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen.
          Heißt das, es handelt sich bei den drei Schwestern (info@borghardt-text.de) um eine Gesamthandsgemeinschaft, weil/sobald Verfügungsbeschränkungen vereinbart wurden? Ich hätte gedacht, man ist auch bei solchen Verfügungsbeschränkungen weiterhin eine Bruchteilsgemeinschaft, d.h. die Schwestern sind weiterhin jeweils "Miteigentümer je zu einem Drittel"?

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            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Da geht es eher um formale Fragen wie z. B. die Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten.
            Dazu hätte ich bitte auch noch eine Frage:
            Verstehe ich es richtig, dass man mit der Empfangsvollmacht auch gleich eine Vollmacht zur stellvertretenden Erstellung und Unterzeichnung und zu Einspruch und Klage erteilt (AO § 183 u. § 352)? Sobald man jemanden als Empfangsbevollmächtigten benannt hat, klingt das für mich reichlich schwierig, wie man diese Vollmacht(en) widerrufen kann und selbst Einspruch einlegen kann.

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              #21
              d.h. die Schwestern sind weiterhin jeweils "Miteigentümer je zu einem Drittel"?
              Natürlich bleibt man Miteigentümer zu je einem Drittel, aber eine Bruchteilsgemeinschaft liegt nur dann vor, wenn jede/r Beteiligte

              über den eigenen Anteil frei verfügen kann, das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden. Wenn die Aufhebung

              der Gemeinschaft ausgeschlossen ist, kann ich ohne Zustimmung der Miteigentümer nicht verkaufen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                eine Bruchteilsgemeinschaft liegt nur dann vor, wenn jede/r Beteiligte über den eigenen Anteil frei verfügen kann
                Ich habe jetzt tatsächlich zwei Antworten:

                A) Das wesentliche Merkmal der Bruchteilsgemeinschaft ist es, dass die einzelnen Personen jeweils Eigentümer sind und nicht die Gemeinschaft selbst. Daraus ergibt sich auch das, dass die Personen über ihren Anteil frei verfügen können. Wenn die Personen die Vereinbarung treffen, dass die Aufhebung der Gemeinschaft ausgeschlossen wird, ändert das nichts daran, dass die Personen die Eigentümer nach Bruchteilen sind -> Bruchteilsgemeinschaft

                B) Das wesentliche Merkmal der Bruchteilsgemeinschaft ist es, dass die einzelnen Personen frei über ihren Anteil verfügen können. Wenn dies durch den Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft verhindert ist, wird aus der Bruchteilsgemeinschaft eine Gesamthandsgemeinschaft - auch wenn im Grundbuch die einzelnen Personen und nicht die Gemeinschaft als Eigentümer eingetragen sind -> Gesamthandsgemeinschaft

                Tatsächlich habe ich beim Anruf bei der Hotline zur Grundsteuerreform einmal die eine und beim zweiten Anruf die andere Antwort erhalten, jeweils mit voller Überzeugung ... Gibt es vielleicht noch eine dritte Antwort?

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                  #23
                  Gibt es vielleicht noch eine dritte Antwort?
                  Meines Erachtens nicht ! Die Antwort B kommt der Wahrheit ziemlich nahe. Man erklärt das als Grundstücksgemeinschaft von ausschließlich

                  natürlichen Personen. Ob das bürgerlich-rechtlich eine Gesamthandsgemeinschaft ist, kann dahingestellt bleiben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Man erklärt das als Grundstücksgemeinschaft von ausschließlich natürlichen Personen. Ob das bürgerlich-rechtlich eine Gesamthandsgemeinschaft ist, kann dahingestellt bleiben.
                    In der Anleitung zur Grundsteuererklärung heißt es

                    zur Bruchteilsgemeinschaft:
                    Mehrere Personen "haben Miteigentum nach Bruchteilen (eingetragen im Grundbuch). Über den eigenen Anteil kann jeder Miteigentümer frei verfügen"

                    zur Grundstücksgemeinschaft:
                    "Die Personengesellschaft ist selbst Eigentümerin, nicht die an ihr beteiligten Personen."

                    Ich würde eher sagen, dass es nachrangig ist, ob eine zusätzliche Vereinbarung es überschreibt, dass jeder Miteigentümer frei verfügen kann. Vorrangig ist das Merkmal, ob die Personen Eigentümer nach Bruchteilen sind oder die Gemeinschaft die Eigentümerin ist.

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                      #25
                      Man kann noch lange diskutieren, was jetzt richtiger ist. Fakt ist aber, dass die Art der Gemeinschaft keinen Einfluss auf den Grundsteuerwert hat.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #26
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Man kann noch lange diskutieren, was jetzt richtiger ist. Fakt ist aber, dass die Art der Gemeinschaft keinen Einfluss auf den Grundsteuerwert hat.
                        Ja, klar, kein Einfluss auf den Grundsteuerwert - aber es kann doch auch anderweitig Auswirkungen haben? Naiv wie ich bin, ging ich davon aus, dass die Unterscheidung hier (Eigentumsverhältnis 06 oder 07) nicht nur spaßeshalber verlangt wird, sondern irgendwo doch Relevanz hat?

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                          #27
                          Das Finanzamt wird bei einer Bruchteilsgemeinschaft im Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwerts und im Grundsteuermessbescheid

                          die Bruchteile der einzelnen Beteiligten angeben, bei einer Gesamthandsgemeinschaft erfolgt das nicht. Wen die Gemeinde davon heranzieht,

                          bleibt der Gemeinde überlassen. § 10 Abs. 2 GrStG legt nämlich folgendes fest:

                          (2) Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner.

                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das Finanzamt wird bei einer Bruchteilsgemeinschaft im Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwerts und im Grundsteuermessbescheid die Bruchteile der einzelnen Beteiligten angeben, bei einer Gesamthandsgemeinschaft erfolgt das nicht.
                            Vielen Dank für die Erklärung!

                            Noch bitte zur Empfangsvollmacht: Sie hatten an anderer Stelle geschrieben, dass man bei einer Gesamthandsgemeinschaft nicht zwingend einen Empfangsbevollmächtigten bestimmen muss und Sie kein Häkchen in Zeile 29 gesetzt haben:

                            Bei Bruchteilsgemeinschaften: Der/Die in den Zeilen 22 bis 28 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein/e Empfangsbevollmächtigte/r im Sinne von §183 der Abgabeordnung.

                            Wozu dient diese Abfrage in Zeile 29? Wenn ich nun angebe, es sei eine Bruchteilsgemeinschaft - welchen Unterschied macht es, ob ich hier das Häkchen setze?

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                              #29
                              Wozu dient diese Abfrage in Zeile 29?
                              Der Grund dafür wird in den Regelungen von § 183 AO genannt. Das Finanzamt will nur einen einzigen Ansprechpartner haben,

                              dem sie den Bescheid zustellen kann und dem dann auch die Einspruchs- und Klagebefugnis zusteht. .https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__183.html
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

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                                #30
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Der Grund dafür wird in den Regelungen von § 183 AO genannt. Das Finanzamt will nur einen einzigen Ansprechpartner haben, dem sie den Bescheid zustellen kann und dem dann auch die Einspruchs- und Klagebefugnis zusteht.
                                Wenn ich das Häkchen nicht setze, ist die in Zeile 22-28 eingetragene Person dann zwar ein Empfangsbevollmächtigter, aber nicht im Sinne von §183 AO? In welchem Sinne denn dann bzw. hat die Person dann nicht auch gleichzeitig die ausschließliche Einspruchs- und Klagebefugnis erhalten?

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