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Grundsteuer NRW Eigentumsverhältnisse Zeile 32 unverheiratetes Paar

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    #31
    Wenn ich das Häkchen nicht setze, ist die in Zeile 22-28 eingetragene Person dann zwar ein Empfangsbevollmächtigter, aber nicht im Sinne von §183 AO?
    Das kann man so nicht sagen, es gibt ja auch die Fälle, wo schon bei anderer Gelegenheit oder auf anderem Weg ein Empfangsbevollmächtigter

    benannt wurde. Ich habe hier z. B. eine Erbengemeinschaft mit nur 2 Beteiligten, die hat schon 2016 einen Beteiligten als steuerlichen Vertreter benannt.

    Den habe ich jetzt als Empfangsbevollmächtigten eingetragen, ohne das Häkchen zu setzen. Auch einen Steuerberater würde man hier eintragen, ohne

    das Häkchen zu setzen. Der zeigt seine Bevollmächtigung nämlich auf anderem Wege an. Bei einer anderen Erbengemeinschaft mit 7 Beteiligten habe

    ich den Miterben eingetragen, der in meiner Nähe wohnt. Der ist momentan nicht wirklich bevollmächtigt, ich erreiche aber damit, dass der den Bescheid

    bekommt und nicht ein Miterbe, der 300 km weit weg wohnt und mir den Bescheid erst wieder einscannen muss. Verlangt wird die Bestellung und die

    Versicherung der Bestellung in den Formularen zwingend nämlich nur für eine Bruchteilsgemeinschaft und das sind meine Erbengemeinschaften ja nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Verlangt wird die Bestellung und die Versicherung der Bestellung in den Formularen zwingend nämlich nur für eine Bruchteilsgemeinschaft
      Zwingend: Eigentlich ist es doch so, dass die "Feststellungsbeteiligten" einen Empfangsbevollmächtigten bestellen sollen. Also sollen, nicht müssen. Wenn man dieses Sollen nicht erfüllt, wird es zwar für einen erfüllt, aber die Bestellung ist also eigentlich nicht zwingend - nur bei Elster kann man das Formular tatsächlich nicht fertigstellen, wenn man als Bruchteilsgemeinschaft keinen Empfangsbevollmächtigten einträgt?
      Und nach § 352 ist nur einspruchsbefugt, wer empfangsbevollmächtigt ist. Also ob man will oder nicht und ob per Elster oder Papier, am Ende ist bei einer Bruchteilsgemeinschaft eine Person empfangsbevollmächtigt und ausschließlich einspruchsbefugt?
      Aber wenn das so stimmt, ist mir immer noch nicht klar, warum man bei einer Bruchteilsgemeinschaft abgefragt wird, ob der eingetragene Empfangsbevollmächtigte ein Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183 AO ist?

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        #33
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn die Aufhebung der Gemeinschaft ausgeschlossen ist, kann ich ohne Zustimmung der Miteigentümer nicht verkaufen.
        Ich wurde inzwischen darauf hingewiesen, dass man trotz des Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft verkaufen kann. Wenn man keinen Käufer findet, kann man dann aber halt nicht gleich die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, weil dies ja ausgeschlossen wurde. Also auch in diesem Fall doch eine waschechte Bruchteilsgemeinschaft?

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