Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer NRW: DHH und Wendehammer - Eigentumsverhältnisse? Bruchteilsgemeinschaft?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer NRW: DHH und Wendehammer - Eigentumsverhältnisse? Bruchteilsgemeinschaft?

    Guten Abend,

    wir haben direkt am 01.07 schon einige Stunden mit dem Formular verbracht, es dann jetzt erstmal liegen lassen.

    Situation - Folgende zwei Flurstücke sind in unserem "Grundvermögen":
    • Meine Frau und ich sind jeweils zu 1/2 Eigentümer einer Doppelhaushälfte. Das bedeutet, wir sind von dem (Beispielsweise) 2000m² großen Grundstück zu je 1/4 Eigentümer.
    • Zusätzlich ist zwischen zwei Doppelhäusern noch ein Wendehammer von 100m². An dem besitzen wir jeweils 1/8 (also insgesamt 1/4 -> 4 Doppelhaushälften) Anteil.
    Das Doppelhaus steht auf einem Flurstück 100. Das andere Doppelhaus auf dem Flurstück 200 und der Wendehammer ist Flurstück 300.


    In diesem Thread hier https://forum.elster.de/anwenderforu...alle-auflisten habe ich schon entnehmen können, dass ich jetzt nicht die Nachbarn aus der Doppelhaushälfte nebenan nach ihrer Steuernummer fragen muss, da sich die Eigentumsverhältnisse der Doppelhaushälfte (die soweit ich verstehe ja eigtl. eine Eigentumswohnung ist) auf die wirtschaftliche Einheit beziehen und wir diese nicht für das Doppelhaus, sondern die Doppelhaushälfte angeben. Richtig?

    Allerdings erschließt sich mir noch nicht, wie wir das jetzt für den Wendehammer angeben sollen? Das ist ja auch "eine" Einheit an sich.

    Fragen
    1. Hat jemand eine ähnliche Konstellation und wie habt ihr das aufgelöst?

    2. Wie mache ich das sonst?
    Ich habe gerade im Moment bei GW1 - Seite 3 (Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens) zwei Flurstücke (100 und 300) angegeben mit unserem jeweiligen gemeinsamen Anteil. Also 2000m² -> 50/100 und 100m² -> 25/100.

    Ich kann ja jetzt nicht für das Flurstück 1 wo unsere Doppelhaus*hälfte* eine wirtschaftliche Einheit ist als Eigentumsverhältnis Ehepartner angeben. Das gilt ja dann auch für das zweite angegebene Flurstück.

    Ich frage mich ob es - aus Datensicht - nicht sinnvoller wäre zwei Erklärungen abzugeben, eine für unsere Doppelhaushälfte und eine für den Anteil am Wendehammer?

    So oder so ist meine Frage

    3. Muss ich jetzt alle Daten von den Nachbarn sammeln gehen und die von mir? Das kann ja wohl nicht sein. Wir machen das dann große Gemeinschaften mit 200 Leuten (wie im verlinkten Thread)? Was wenn die Nachbarn nicht mit mir sprechen wollen (oder ich nicht mit Ihnen)?.


    Ich habe bisher meine Einkommensteuer Erklärung vom Steuerberater machen lassen, daher ist das alles neu für mich.
    Man gibt ja ein Hauptvordruck GW1 an und dann eine Anlage Grundstück GW2. Das sind ja theoretisch zwei Grundstücke? Aber ich kann keine zweite Anlage GW2 hinzufügen?


    Ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich wäre jedenfalls für eure Ratschläge dankbar!

    vg
    huluhulu
    Zuletzt geändert von huluhulu; 18.07.2022, 20:42. Grund: Formulierung etwas präzisiert.

    #2
    Ich habe den langen Beitrag jetzt nicht komplett gelesen. Eure Doppelhaushälfte ist eindeutig Wohnungseigentum und muss auch so erklärt

    werden. Der Wendehammer gehört zur wirtschaftlichen Einheit. Wenn euch eine von 4 Doppelhaushälften der Anlage gehört, dann müsst

    ihr das auch so angeben, also in Zeile 11 Zähler 1 und Nenner 4 und nicht 50 und 100.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für deine Antwort, aber es wirft nur noch mehr Fragen auf...

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ich habe den langen Beitrag jetzt nicht komplett gelesen.
      War doch nicht soo lang

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Eure Doppelhaushälfte ist eindeutig Wohnungseigentum und muss auch so erklärt werden.
      Und da bin ich mir halt unsicher was das bedeutet. Die Beispiele die in den jeweiligen Hilfen gegeben sind, sind leider sehr knapp gehalten.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Der Wendehammer gehört zur wirtschaftlichen Einheit.
      Wo kann ich denn sowas eigentlich nachlesen?



      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn euch eine von 4 Doppelhaushälften der Anlage gehört, dann müsst

      ihr das auch so angeben, also in Zeile 11 Zähler 1 und Nenner 4 und nicht 50 und 100.
      Jein. Die Doppelhäuser stehen jeweils auf eigenen Flurstücken. Jedes Flurstück wird von zwei Parteien besessen. Der Wendehammer ist ein eigenes Flurstück, das 4 Parteien gehört.

      Trotzdem stelle ich mir die Frage, ob ich denn jetzt Daten sammeln gehen muss.

      vg
      huluhulu

      Kommentar


        #4
        Trotzdem stelle ich mir die Frage, ob ich denn jetzt Daten sammeln gehen muss.
        Nein, wozu ? Ihr erklärt nur eure eigene wirtschaftliche Einheit, die dann 1/2 des Flurstücks umfasst, auf dem eure Doppelhaushälfte steht

        und 1/4 der Fläche des Wendehammers. Die Daten dafür habt ihr, da musst du nichts sammeln. Dass diese Anteile deiner Frau und dir je zur

        Hälfte (1/2) gehören, wird ja nur in Zeile 51 Hauptvordruck abgefragt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X